In der sogenannten »Libyen-Affäre« um den ehemaligen französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy hat die französische Staatsanwaltschaft im Berufungsprozess erneut sieben Jahre Haft gefordert. Sie verlangte zudem eine
Geldstrafe in Höhe von 300.000 Euro und den Entzug des passiven
Wahlrechts für fünf Jahre. Damit bleibt die Staatsanwaltschaft bei ihrer
Forderung aus dem ersten Prozess.
Bereits am Vortag hatte die Staatsanwaltschaft gefordert,
Sarkozy in allen Anklagepunkten schuldig zu sprechen – also auch der Korruption
und der illegalen Wahlkampffinanzierung. »Es gab sehr wohl eine
Vereinbarung zwischen Nicolas Sarkozy und [dem damaligen libyschen Machthaber] Muammar al-Gaddafi«, hatte Staatsanwalt Damien Brunet gesagt.
Im September vergangenen Jahres war Sarkozy der Bildung einer kriminellen Vereinigung für schuldig befunden und zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Wegen der »besonderen Schwere« der Taten ordnete das Gericht zudem den direkten Vollzug der Strafe an, ohne den Berufungsprozess abzuwarten. Das Urteil wurde viel beachtet, war es doch das erste Mal, dass ein früherer französischer Präsident eine Haftstrafe antreten musste.
Sarkozy inszenierte sich im Folgenden als Opfer einer angeblich politischen Justiz. Er trat öffentlichkeitswirksam im Oktober vergangenen Jahres seine Haftstrafe an. Tatsächlich fand diese unter erschwerten Bedingungen statt, da er als ehemaliger Politiker unter besonderen Sicherheitsbedingungen untergebracht wurde. Schließlich saß er lediglich 20 Tage in Haft, kam unter Auflagen wieder frei – und schrieb ein Buch darüber.
Haftstrafe auch wegen versuchter Bestechung
Im Berufungsprozess beteuerte Sarkozy anschließend erneut seine Unschuld. Das Gericht hatte es in erster Instanz jedoch als erwiesen angesehen, dass zwei seiner Mitarbeiter in seiner Zeit als französischer Innenminister in seinem Auftrag mit dem libyschen Geheimdienst verhandelt hatten,
um Sarkozys Präsidentschaftskampagne 2007 zu finanzieren. Er soll sich zudem für eine Begnadigung des libyschen Geheimdienstvertreters Abdullah al-Senussi eingesetzt haben, mit dem er deswegen Kontakt gehabt haben soll.
Zuvor war Sarkozy bereits in anderen Verfahren aus seiner aktiven Zeit als Politiker verurteilt worden. So erhielt er eine Haftstrafe von einem Jahr wegen der versuchten Bestechung eines Richters. Zudem wurde er wegen zu hoher
Wahlkampfkosten im Jahr 2012 zu einem
Jahr Haft verurteilt, davon ein halbes Jahr auf Bewährung. Umgesetzt wurde und wird die Haft stellvertretend durch das Tragen einer elektronischen Fußfessel.
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