1.04.2026 um 10:41 Uhr |

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Die Föderalregierung hat ein neues Rücknahmeabkommen mit Algerien geschlossen, das die Rückführung von Personen ohne Aufenthaltsrecht deutlich beschleunigen soll. Außenminister Maxime Prévot (Les Engagés) sowie Asyl- und Migrationsministerin Anneleen Van Bossuyt (N-VA) unterzeichneten die Vereinbarung gemeinsam mit ihrem algerischen Amtskollegen Ahmed Attaf.

Im Mittelpunkt steht eine effizientere Zusammenarbeit bei der Identifizierung und Rückführung abgelehnter Asylbewerber. Nach Angaben der Föderalregierung soll sich die Dauer zur Feststellung der Identität deutlich verkürzen: Während die Überprüfung bisher oft mehrere Monate dauerte, soll künftig innerhalb von rund zwei Wochen geklärt sein, ob es sich tatsächlich um algerische Staatsangehörige handelt. Auch die Gültigkeit der notwendigen Reisedokumente wird deutlich verlängert. Gemeint sind sogenannte „Laissez-passer“, also Ersatz-Reisedokumente für Personen ohne gültigen Pass: Ihre Gültigkeit steigt von bisher sieben auf künftig 30 Tage.

Ziel ist es, Rückführungen schneller und reibungsloser umzusetzen. So sollen künftig auch mehrere Personen gemeinsam abgeschoben werden können, zudem ist der Einsatz algerischer Begleitkräfte bei Zwangsrückführungen vorgesehen.

Druck auf Gefängnisse im Fokus

Der Handlungsbedarf ist groß: Allein im Jahr 2025 erhielten 2.251 Personen, die sich als algerische Staatsangehörige ausgaben, eine Aufforderung, Belgien zu verlassen. Tatsächlich zurückgeführt wurden jedoch nur 85 Personen – freiwillig oder zwangsweise.

Gleichzeitig sitzen derzeit rund 780 Personen mit mutmaßlich algerischer Staatsangehörigkeit in belgischen Gefängnissen, davon etwa 700 ohne gültigen Aufenthaltsstatus.

Für Anneleen Van Bossuyt ist das Abkommen daher ein wichtiger Schritt: „Mit diesem Rücknahmeabkommen stärken wir den Kampf gegen Illegalität, verringern den Druck auf unsere Gefängnisse und machen unsere Gesellschaft auch sicherer“, erklärte sie. „Eine glaubwürdige und konsequente Migrationspolitik steht und fällt mit der effektiven Rückkehr von Menschen, die kein Recht haben, in Belgien zu bleiben.“

Teil der Vereinbarung ist auch eine Visumerleichterung: Algerische Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen sollen künftig visumfrei nach Belgien einreisen können.

Die Ministerin sprach von einem ausgewogenen Ansatz: Visumerleichterungen gegen eine effizientere Rückkehrpolitik. Sollte eine Seite ihre Verpflichtungen nicht einhalten, habe dies auch Konsequenzen für das jeweils andere Abkommen.

Parlament muss noch zustimmen

Bevor das Abkommen vollständig umgesetzt werden kann, ist allerdings noch die Zustimmung des Parlaments erforderlich. Einen konkreten Zeitplan für erste Rückführungen – insbesondere aus Gefängnissen – wollte die Ministerin noch nicht nennen. „Wir hoffen, dass wir nicht das gesamte parlamentarische Verfahren abwarten müssen, um erste Ergebnisse zu sehen“, so Van Bossuyt. Voraussetzung sei jedoch zunächst die eindeutige Identifizierung der betroffenen Personen.

Auch Justizministerin Annelies Verlinden (CD&V) unterstrich die Bedeutung der Vereinbarung angesichts der angespannten Lage in den Gefängnissen: „Angesichts der Schwere der Situation in unseren Gefängnissen ist dieses Abkommen von großer Bedeutung“, erklärte sie.

Nur durch koordinierte Maßnahmen auf verschiedenen politischen Ebenen seien nachhaltige Lösungen möglich: „Genau darum geht es in diesem Abkommen. Nach der Vereinbarung mit Marokko ist dies ein weiterer wichtiger Schritt. Jetzt gilt es, dieses Abkommen konsequent umzusetzen und die diplomatischen Kontakte weiter zu intensivieren.“ (belga/calü)