Mit dem Tschad kehrt ein weiteres Land dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) den Rücken. Nach Angaben des Außenministeriums in N’Djamena reichte das Land am Montag beim UN-Generalsekretär die formelle Mitteilung ein, aus dem Römischen Statut auszutreten – der völkerrechtlichen Grundlage des IStGH.

Der Tschad wirft dem Gericht in Den Haag vor, ineffektiv zu arbeiten und einseitig gegen afrikanische Staaten vorzugehen. Es ist bereits der fünfte Staat, der sich in den vergangenen Monaten vom Weltstrafgericht abwendet.

Der Rückzug fällt zudem in eine Phase massiven politischen Drucks aus den USA. Nach den Regeln des Vertrags wird der Austritt erst ein Jahr nach der Mitteilung wirksam – im Fall des Tschad also am 27. Juli 2027.

Warum der Tschad dem Gericht den Rücken kehrt

Die Regierung begründet den Schritt mit einer internen Überprüfung der Gerichtsarbeit seit 2002. Das Ergebnis laut Außenministerium: Die Wirksamkeit des IStGH sei „begrenzt und ungleichmäßig“ über die Regionen der Welt verteilt.

Im Zentrum der Kritik steht der Vorwurf der Selektivität. Der Tschad verweist auf die Statistik des Gerichts: Von 13 seit der Gründung eröffneten Untersuchungen beträfen neun afrikanische Staaten. Nur vier richteten sich gegen andere Weltregionen – und das „ohne konkrete Fortschritte“.

Auch bei den Inhaftierten zeigt sich laut Regierung ein klares Bild: Von sieben Personen, die infolge von IStGH-Ermittlungen festgehalten wurden, stamme nur eine aus einem Fall außerhalb Afrikas. Das belege eine dauerhafte Konzentration auf den Globalen Süden, so das Ministerium.

Die Hauptstadt des Tschad, N

Die Hauptstadt des Tschad, N’Djamena, von oben

© Martin Bertrand/imago

Kein Freibrief für Straflosigkeit

Trotz der scharfen Kritik betont N’Djamena, der Austritt bedeute keine Abkehr von der Verpflichtung, Opfern Gerechtigkeit zu verschaffen. Nationale und afrikanische Justizmechanismen seien „vollständig in der Lage“, diese Aufgabe „mit Würde“ zu erfüllen.

Die Erklärung, unterzeichnet vom Sprecher des Außenministeriums Ibrahim Adam Mahamat, ruft zugleich andere Mitglieder der Afrikanischen Union auf, dem Beispiel zu folgen. Der Tschad wünscht sich einen Ausbau kontinentaler Justizinstitutionen, die schwere internationale Verbrechen verfolgen und zugleich die staatliche Souveränität wahren.

Der Anruf aus Washington

Bemerkenswert ist auch der zeitliche Ablauf des jüngsten Austrittes. Laut Deutscher Welle und Al Jazeera hatte das tschadische Außenministerium bereits am Donnerstag zuvor über die IStGH-Frage berichtet – nach einem Gespräch zwischen einem tschadischen Minister und einem US-Vertreter für Afrika.

Die USA hätten den Tschad aufgefordert, seine IStGH-Mitgliedschaft zu überdenken. „Die amerikanische Seite äußerte ihre Bedenken über die Funktionsweise dieser Institution und wünschte, dass der Tschad seine Bindung an das Römische Statut überprüft“, zitiert die Deutsche Welle aus der Mitteilung. N’Djamena erklärte, die Bitte werde von den zuständigen Behörden geprüft. Wenige Tage später folgte die Austrittsankündigung.

Washington reagierte prompt und offen erfreut. Das US-Außenministerium teilte auf der Plattform X mit: „Die Vereinigten Staaten begrüßen die Entscheidung des Tschad, aus dem IStGH auszutreten und sich der wachsenden Zahl von Nationen anzuschließen, die ihre Souveränität von dieser fehlerhaften Institution zurückfordern.“

Das Bureau of African Affairs, das zum Außenministerium gehört, rief weitere der 125 Mitgliedstaaten zum Austritt auf.

Ein Gericht in der Krise

Der Tschad reiht sich in eine Serie von Austritten ein. Zuvor hatten die von Militärregierungen geführten Sahel-Staaten Burkina Faso, Mali und Niger ihren gemeinsamen Rückzug angekündigt – ebenfalls mit dem Vorwurf selektiver Justiz. Am Freitag zuvor hatte auch Venezuela seinen Austritt erklärt. Zusätzlich erschütterte zuletzt eine interne Krise das Gericht: Am 24. Juli wurde Chefankläger Karim Khan wegen Vorwürfen sexuellen Fehlverhaltens abgesetzt, die er zurückweist.

Der Druck aus Washington ist seit Monaten gewachsen. US-Außenminister Marco Rubio kündigte eine Kampagne an, mit derer die USA den Gerichtshof systematisch schwächen und „zerschlagen“ wollten. Dazu kündigten die USA an, diplomatische Gespräche mit mehreren Ländern zu führen.

Washington lehnt den Internationalen Strafgerichtshof seit langem ab und hat das Römische Statut nie ratifiziert. Der Kern des Konflikts sei die Souveränitätsfrage: US-Außenminister Marco Rubio betont, Amerika habe „niemals einem Welttribunal zugestimmt, das unsere eigenen Gerichte und die Verfassung außer Kraft setzen kann“.

IStGH-Haftbefehle gegen israelische Politiker

Konkret ging es zuletzt zum einen um die IStGH-Ermittlungen zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen von US-Soldaten in Afghanistan, zum anderen – als entscheidender Auslöser der jüngsten Eskalation – um die Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu und dessen früheren Verteidigungsminister Joav Galant aus dem Jahr 2024. Israel ist enger Verbündeter der USA.

Die Trump-Regierung verhängte daraufhin bereits 2025 Sanktionen gegen neun Mitarbeiter des Gerichts. Kritiker wie Kenneth Roth, früherer Direktor von Human Rights Watch, werfen Washington laut dem britischen Guardian vor, hinter der Souveränitätsrhetorik gehe es in Wahrheit um Straffreiheit für amerikanische Kriegsverbrechen.

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Was der IStGH ist

Der Internationale Strafgerichtshof wurde im Jahr 2002 auf Grundlage des Römischen Statuts von 1998 gegründet und hat seinen Sitz in Den Haag. Er verfolgt Einzelpersonen wegen Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und des Verbrechens der Aggression.

Der Gerichtshof kann nur in Staaten ermitteln, die dem Römischen Statut beigetreten sind. Die USA haben den Vertrag nie ratifiziert. Über eine eigene Polizei verfügt das Gericht nicht – Festnahmen müssen durch Mitgliedstaaten erfolgen. In den vergangenen Jahren hatte dies im Zusammenhang mit einem IStGH-Haftbefehl gegen Kremlchef Wladimir Putin immer wieder Diskussionen ausgelöst.

Der IStGH ist eine eigenständige internationale Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit, eigenem Haushalt (finanziert durch die Vertragsstaaten) und eigenen Organen. Es gibt allerdings ein Kooperationsabkommen zwischen IStGH und UN (seit 2004), das die Zusammenarbeit regelt.

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