Darf Spanien aus dem Schengen-Raum ausgeschlossen werden?Der Grenzübertritt von Zehntausenden Menschen nach Ceuta hat in der EU auch eine Debatte über das Schengen-Abkommen ausgelöst, das kontrollfreie Grenzübertritte zwischen den 29 Schengen-Staaten ermöglicht. Italiens rechte Ministerpräsidentin Giorgia Meloni schlug den vorübergehenden Ausschluss Spaniens aus dem Schengen-Raum vor. Dafür bekam sie unter anderem Zuspruch der finnischen Innenministerin Mari Rantanen.

Doch ist das überhaupt möglich – ein Land gegen seinen Willen aus dem Schengen-Raum auszuschließen? Tatsächlich ist ein solcher Schritt in den Regeln der Europäischen Union nicht vorgesehen. Der ehemalige spanische EU-Außenbeauftragte Josep Borrell schrieb dazu auf X: »Nach EU-Recht darf kein Mitgliedstaat die Teilnahme eines anderen Mitgliedstaats am Schengen-Raum einseitig aussetzen.«

Was den Schengen-Ländern jedoch erlaubt ist, sind temporäre Kontrollen an ihren Grenzen, wie etwa Deutschland oder Frankreich sie bereits durchführen. Mehrere Länder kündigten mit Blick auf Ceuta eine Ausweitung oder Verlängerung ihrer Kontrollen an. Ignoriert wird dabei, dass die spanischen Exklaven in Nordafrika zwar zur EU, nicht zum Schengen-Raum gehören und alle Menschen, die von dort auf das EU-Festland reisen, ohnehin bei ihrer Einreise kontrolliert werden.