Für die Bestimmung des Ausschiffungsortes von Bootsflüchtlingen ist die jeweils zuständige Seenotleitstelle verantwortlich. Seit der Einrichtung einer solchen in Tunis ist dies immer häufiger Tunesien.

Für die Bestimmung des Ausschiffungsortes von Bootsflüchtlingen ist die jeweils zuständige Seenotleitstelle verantwortlich. Seit der Einrichtung einer solchen in Tunis ist dies immer häufiger Tunesien.

Foto: AFP/FETHI BELAID

Deutschland beteiligt sich am Aufbau der tunesischen Seenotrettung und verbindet die Ausbildung dafür ausdrücklich mit Polizeiaufgaben. Das bestätigte eine Sprecherin der Bundespolizei auf Nachfrage des »nd«: Ausbildungsinhalte würden »mit polizeilichen und polizeitaktischen Maßnahmen verknüpft«. Zur Begründung heißt es, dass tunesische SAR-Einheiten (SAR: Search and Rescue, Suche und Rettung) auf See »zugleich polizeiliche Aufgaben wahrnehmen«.

Damit befeuert die Bundespolizei die seit Jahren geäußerte Kritik an den auch für die Seenotrettung zuständigen Behörden in Tunesien: Diese erkläre Geflüchtete zu »Schleusern« und gehe dann mit Gewalt gegen Menschen auf Booten auf dem Weg nach Europa vor. So berichten es zivile Organisationen und Migrant*innen selbst: Ihre Boote würden von der tunesischen Küstenwache abgedrängt oder gerammt, die Insassen sollen mit Stöcken geschlagen und mit Schüssen eingeschüchtert worden sein.

UN- und EU-Regeln sehen keine polizeilichen Aufgaben vor

Die Bundespolizei ist seit Mitte 2023 an dem von der Europäischen Union finanzierten Projekt »Ausbau der Ausbildung der tunesischen Küstenwache/ Aufbau einer maritimen Akademie« beteiligt. Das Projekt wird von der Europäischen Union mit 13,5 Millionen Euro finanziert und läuft 42 Monate.

Ein Bundespolizist ist für die Koordinierung eigens in Tunis stationiert. Die Ausbildung orientiert sich laut der Sprecherin an den Standards zur Seenotrettung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (International Maritime Organization, IMO). Sie gehört zu den Vereinten Nationen, ihre Standards sehen aber – ebenso wie die EU-Regeln zur Seenotrettung durch Küstenwachen – keine polizeilichen Aufgaben vor.


»Deutschland macht sich damit zum Ausbilder einer Nationalgarde, die Menschenrechte bricht, und das im Rahmen einer europäischen Abschottungspolitik, die den Verlust von Menschenleben bewusst in Kauf nimmt.«


Seenotrettungsorganisation Sea-Watch

Die Angaben zu den Übergriffen der Küstenwache wurden unter anderem vom Forum für soziale und wirtschaftliche Rechte in Tunesien, dem Alarm-Phone-Netzwerk, Oxfam Deutschland und der Menschenrechtsorganisation Borderline Europe zusammengetragen. In mehreren Fällen sollen Einsatzkräfte demnach auch Motoren von Schlauchbooten abmontiert und die Menschen anschließend im Meer treiben gelassen haben. Das Auswärtige Amt erklärte dazu, die tunesische Küstenwache habe in einzelnen Fällen Bootsmotoren »zeitweise abmontiert, um Seenotrettung zu ermöglichen«. Als Quelle wurden Medienberichte genannt.

Die Nichtregierungsorganisationen kritisieren auch die völkerrechtswidrige Abschiebung der auf See abgefangenen Geflüchteten: Nach Angaben des Forums seien sie in mehreren Fällen an der algerischen Grenze in der Wüste ausgesetzt oder an bewaffnete libysche Gruppen übergeben worden. Oxfam erklärte, die Menschenrechtsverletzungen der Küstenwache gegenüber Migrant*innen seien ausführlich dokumentiert und keine Einzelfälle.

EU finanziert tunesische Infrastruktur

Die Bundesrepublik unterstützt die tunesischen Sicherheitskräfte bereits seit Jahren. So überließ die Bundespolizei der Nationalgarde zwölf Schlauchboote und 27 Bootsmotoren. Finanziert wurde außerdem Ausrüstung für eine Bootswerkstatt und entsprechende Ausbildung. Auch ein Projekt der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) zur »Unterstützung der Grenzverwaltung« im Mittelmeer sollte die Qualität der Ausbildung der Küstenwache verbessern und kostete rund 3,5 Millionen Euro.

Die nötige Infrastruktur für tunesische Seebehörden wird aus Brüssel finanziert, beauftragt ist damit die französische Agentur Civipol. Ein entsprechendes EU-Projekt endet im Januar 2028 und wird mit rund 6,6 Millionen Euro finanziert. Es umfasst den Aufbau einer 2024 eingerichteten Seenotleitstelle in Tunis, die von der Marine betrieben wird, sowie sieben Unterzentren. Drei davon sind ebenfalls der Marine unterstellt, vier der Nationalgarde.

Angeblich für die Wahrnehmung von SAR-Aufgaben erhalten die tunesischen Einheiten auch Ausrüstung aus der EU, darunter mindestens neun Boote mit bis zu 20 Metern Länge für die Küstenwache. Ein großer Teil wurde bereits geliefert, die letzten sollen bis Ende 2027 folgen. Hinzu kommen ein Funksystem an 28 Standorten entlang der Küste und ein geplantes Küstenüberwachungssystem.

Militär koordiniert Seenotrettung

Erst im Zuge der EU-Projekte hat Tunesien im Jahr 2024 überhaupt Verantwortung für die Seenotrettungszone übernommen – als letzter Anrainer des zentralen Mittelmeers. Davor hatte 2018 Libyen mit Unterstützung der EU seine SAR-Zone bei der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation angemeldet und Adressen seines Maritime Rescue Coordination Centres (MRCC, Seerettungs-Koordinationszentrum) benannt.

Nicht immer liegt die Verantwortung für solche Zentren bei Sicherheitsbehörden. In Deutschland etwa wird es in Bremen von der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS), einer gemeinnützigen Organisation, betrieben. Dieses zivile MRCC koordiniert in Seenotfällen auch die Schiffe der Bundespolizei.

Die EU-Kommission erklärt, die Unterstützung für den Aufbau des MRCC in Tunis solle dazu beitragen, dass tunesische Such- und Rettungseinsätze dem Völkerrecht entsprechen. Dazu kommt es jedoch darauf an, in welchem sicheren Hafen die aus Seenot Geretteten ausgeschifft werden: Nach Europa, wohin die Menschen entkommen wollten, oder in Tunesien, von wo sie geflohen sind. Für die EU gilt Tunesien seit Februar als »sicheres Herkunftsland«. Zivile Organisationen bezweifeln diese Einstufung jedoch. Besonders durchreisende Migrant*innen aus Ländern südlich der Sahara werden rassistisch verfolgt.

Zahnloser Verhaltenskodex

Für die Bestimmung des Ausschiffungsortes von Bootsflüchtlingen ist das jeweils zuständige Koordinationszentrum verantwortlich, bekräftigt die EU-Kommission in der Antwort auf eine Anfrage der EU-Abgeordneten Özlem Demirel (Die Linke). Durch Schaffung der Seenotleitstelle in Tunis ist dies immer häufiger Tunesien.

Die Bundespolizei verweist in ihrer Antwort an »nd« auch auf einen Verhaltenskodex für Tunesiens Sicherheitsbehörden, der 2023 per Dekret verabschiedet wurde und verbindliche Leitlinien für Polizei, Nationalgarde und Zivilschutz festlegt. Die deutsche Ausbildung soll deren Befolgung unterstützen. Der Kodex verpflichtet die Einsatzkräfte unter anderem zur Achtung der Menschenwürde und Grundrechte, zur Nichtanwendung von Folter und Misshandlung sowie zu einem rechtmäßigen und verhältnismäßigen Einsatz von Gewalt.

Menschenrechtsorganisationen bemängeln jedoch, dass das Dekret keine eigenständigen Sanktionen für Verstöße vorsieht. »Der Verweis auf den Kodex ist ein reines Feigenblatt, solange sich an der Praxis nichts ändert«, kritisiert deshalb die deutsche Rettungsorganisation Sea-Watch. »Deutschland macht sich damit zum Ausbilder einer Nationalgarde, die Menschenrechte bricht, und das im Rahmen einer europäischen Abschottungspolitik, die den Verlust von Menschenleben bewusst in Kauf nimmt.«