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Kenia hat per 5. Oktober eine neue Regelung für die Einreise eingeführt.
Neu ist für alle ausländischen Reisenden eine Inbound Krankenversicherung nötig, die sich maximal zwölf Monate in Kenia aufhalten. Die Versicherung ist für 90 Tage gültig, und behält auch bei mehreren Ein-und Ausreisen ihre Gültigkeit.
Die Krankenversicherung ist seit dem 5. Oktober als Inbound Travel Health Insurance automatisch in das elektronische Einreiseverfahren (eTA) eingebunden. Ferienreisende, welche das eTA noch vor dem 5. Oktober beantragt hatten, müssen sich separat darum kümmern. Die Kosten der Versicherung belaufen sich auf knapp 50 Franken, dazu kommen ein paar Franken Administrationsgebühren.
Die genehmigte eTA-Bestätigung muss in Farbe ausgedruckt und zusammen mit den anderen Reisedokumenten während der Reise mitgeführt werden. Nach aktuellem Kenntnisstand werden Bestätigungen über den Abschluss der Versicherung nicht zuverlässig versendet. Deshalb sollen Reisende einen Screenshot des Zahlungsnachweises sowie der Referenznummer erstellen, um in jedem Fall die verlangten Daten vorweisen zu können.
Die Versicherung beinhaltet medizinische Behandlungen, Medikamente, medizinische Notfalltransporte, die Behandlung psychischer Erkrankungen sowie die Rückführung Verstorbener. Sie muss zwingend bei einem kenianischen Anbieter abgeschlossen werden und mindestens eine Deckung von 50’000 US-Dollar beinhalten. (TI)
