Ein neuer UN-Bericht aus Libyen beschreibt willkürliche Inhaftierungen, Verschleppungen, sexuelle Gewalt gegen Frauen, Männer und Kinder sowie das gewaltsame Abfangen von Booten auf dem Mittelmeer. Die EU-Kommission kümmert das wenig.

Ein neuer UN-Bericht aus Libyen beschreibt willkürliche Inhaftierungen, Verschleppungen, sexuelle Gewalt gegen Frauen, Männer und Kinder sowie das gewaltsame Abfangen von Booten auf dem Mittelmeer. Die EU-Kommission kümmert das wenig.

Foto: David Lohmueller / Sea-Watch

Das Büro der Vereinten Nationen in Libyen hat im Februar einen Bericht vorgelegt, der Folter, Vergewaltigung und Sklaverei an Migrant*innen, Asylsuchenden und Geflüchteten im Land beschreibt. Zwischen Januar 2024 und November 2025 dokumentiert »Business as usual« unter anderem willkürliche Inhaftierungen, Verschleppungen, sexuelle Gewalt gegen Frauen, Männer und Kinder sowie das gewaltsame Abfangen von Booten auf dem Mittelmeer durch die libysche Küstenwache.

Genannt wird in dem Bericht auch die EU-Grenzagentur Frontex, die der libyschen Küstenwache wiederholt die Koordinaten von Migrantenbooten übermittelt hat, »was die Abfangungen und Rückführungen nach Libyen erleichtert hat, wo Zurückgebrachte routinemäßig willkürlicher Inhaftierung und anderen Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind«.

Die UN fordern deshalb ein sofortiges Moratorium für alle Abfangmanöver und Rückführungen nach Libyen, die Aussetzung von EU-Hilfen für libysche Milizen sowie die Offenlegung aller Berichte der EU und ihrer Mitglieder zu diesen Verbrechen.

Libyen zu Übergriffen ermutigt

Vergangene Woche hat die Europäische Kommission eine parlamentarische Anfrage der Linke-Abgeordneten Özlem Demirel zu diesem Thema beantwortet. Demirel hatte wissen wollen, wie die EU die Einhaltung von Menschenrechten in ihren Grenz- und Migrationsprojekten in Libyen überwacht – unter anderem im von Italien geführten Programm zur Unterstützung des integrierten Grenz- und Migrationsmanagements (SIBMMIL). Hintergrund sind anhaltende Berichte über schwere Übergriffe durch genau jene libyschen Einheiten, die die EU ausbildet und finanziert, darunter die libysche Küstenwache, die Grenztruppen an Land und die Migrationsbekämpfungsbehörde DCIM.

»Für die Kommission ist Geheimhaltung eine Frage der Sicherheit – aber nicht die der Menschen, die in libyschen Lagern gefoltert und versklavt werden.«


Sea-Watch

Man verfüge zwar über »mehrere ergänzende Mechanismen« zur Kontrolle der Einhaltung von Menschenrechten. Dazu gehörten eine regelmäßige Berichterstattung der privaten Durchführungspartner, Sicherheitsbewertungen vor Ort und ein seit 2019 bestehender »durch Dritte umgesetzter Überwachungsrahmen«. Dieser liefere den EU-Bediensteten regelmäßige Bewertungen des operativen Umfelds, »in denen Risiken, Chancen und potenzielle Auswirkungen auf die Menschenrechte aufgezeigt werden«.

Allerdings sollen die Ergebnisse dieser Überprüfungen sämtlich geheim bleiben. Seit Jahren fordern Abgeordnete in nationalen Parlamenten sowie bei der EU deren Offenlegung. Denn die von der EU finanzierten Maßnahmen zur Migrationsabwehr führen offensichtlich dazu, dass Libyen sich zu Verletzungen von Grund- und Menschenrechten regelrecht ermutigt fühlt – wie nun der UN-Bericht abermals belegt.

»Ruf der EU beschädigt«

Bereits 2022 hatte die Kommission auf eine ähnliche Anfrage geantwortet, man müsse »sicherstellen, dass die libyschen Behörden die gelieferte Ausrüstung nur im Einklang mit den Zielen unserer Grenzmanagementprogramme verwenden«.

Laut einem internen Dokument zu SIBMMIL ist der Kommission das Gegenteil bekannt. Wörtlich heißt es dort: Falls die Behandlung von Migranten bei Rettungs- und Abfangoperationen nicht verbessert werde, werde dies »die Erzählung und den Ruf der EU weiter beschädigen«. Um diesen Ruf »positiv zu beeinflussen«, soll die EU auch mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammenarbeiten. Davon ist aber bislang nichts bekannt.

»Grundsatz der Schadensvermeidung«

Auch im Rahmen von Maßnahmen, die über den EU-Treuhandfonds für Afrika (EUTF) in Libyen finanziert werden, gibt es deshalb einen Kontrollmechanismus, bei dem »besonders auf die Einhaltung des Grundsatzes der Schadensvermeidung geachtet wird«. Die durchführenden Partner sind vertraglich verpflichtet, ein »dauerhaftes internes, technisches und finanzielles Überwachungssystem für die Maßnahme« einzurichten sowie regelmäßige Fortschritts- und Abschlussberichte vorzulegen.

Diese Kontrollversprechen haben weitere Übergriffe aber nicht verhindert. Im vergangenen Sommer wurde etwa das Rettungsschiff »Ocean Viking« auf dem Mittelmeer erneut von der libyschen Küstenwache unter Beschuss genommen – mit Schiffen und Ausrüstung, die aus EU-Mitteln finanziert worden waren.

»Für die Kommission ist Geheimhaltung eine Frage der Sicherheit – aber nicht die der Menschen, die in libyschen Lagern gefoltert und versklavt werden«, sagt dazu eine Sprecherin der Rettungs-NGO Sea-Watch. »Die Überlebenden, die wir retten, sind lebende Beweise für das, was die Kommission nicht veröffentlichen will.«

Schwerwiegende Folgen für Migrant*innen

Eine Offenlegung der Berichte zu möglichen Verbrechen libyscher Milizen sei wegen ihres »sensiblen Charakters« aber nicht möglich, rechtfertigt sich die Kommission und beruft sich dabei auf eine angebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Auch könnte ein Bekanntwerden des Inhalts »internationale Beziehungen gefährden«. Gemeint ist wohl Libyen, dessen zwei rivalisierende Regierungen sich durch die Berichte angegriffen fühlen könnte.

Diese Geheimhaltungspraxis steht im Widerspruch zu den Erkenntnissen des UN-Berichts. Wörtlich heißt es: »Das Fehlen einer menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung hat schwerwiegende nachteilige Folgen für Migranten, Asylsuchende und Flüchtlinge gehabt.« Das kritisiert auch Sea-Watch: »Wenn die EU-Kommission internationale Beziehungen als Grund anführt, Berichte über Milizverbrechen geheim zu halten, dann sagt das alles darüber, mit wem hier eigentlich Beziehungen gepflegt werden.« Die EU werde dadurch zur Komplizin schwerster Menschenrechtsverletzungen.