Am 30. April hätte sie ausreisen müssen. Dem ist die Mutter aus Madagaskar nun zuvorgekommen. Ihre Abreise berührt alle im Stuttgarter Weraheim.

Eine Whats App-Nachricht ist das letzte Lebenszeichen. „Danke. Es geht uns gut“ hat Malala Ravalolna (Namen geändert) am Dienstag nach Ostern geschrieben. Mehr nicht. Keinen Ort, keine Details. Wir, das sind die 32-jährige Madagassin und ihr knapp zwei Jahre alter Sohn Kim. Die kurze Nachricht markiert das Ende einer für beide nervenaufreibenden Zeit in Deutschland. Und sie ist der Abbruch aller Beziehungen zu den Menschen, die versucht haben, die Mutter in ihrer verzweifelten Situation zu unterstützen – und ihr letztlich aufgrund der Rechtslage aber nicht helfen konnten. Wie es Malala nun geht und wo sie sich befindet, wissen sie nicht. Sie können nur hoffen, dass es ihr wirklich gut geht.

Schwangerschaft der Madagassin veränderte alles

Denn Malala war mit dem Neugeborenen wenige Tage nach seiner Geburt im Glauben, ein Kind gehöre zu seiner Mutter, wieder nach Stuttgart gereist, ohne für ihn ein Visum zu beantragen. Damit war das Kind illegal in Deutschland. Und sie selbst verfügte durch das Aussetzen ihrer Ausbildung aus Sicht der Ausländerbehörde nicht mehr über das für eine Verlängerung ihres Aufenthaltstitels notwendige Einkommen. Auf Vermittlung der Jugendamtes war sie im Stuttgarter Weraheim, einer Mutter-Kind-Einrichtung, untergekommen. Dort fanden sie und ihr Sohn Unterstützung – als frischgebackenen Mutter und als Mensch, der sich mit vielen ausländerrechtlichen Hürden konfrontiert sah. Auch Kim brauchte Förderung, weil er an einer Entwicklungsverzögerung leidet.

Was bedeutet der Fall der madagassischen Mutter für andere?

Nachdem diese Zeitung über den Fall berichtet hat, boten mehrere Privatpersonen und eine Stiftung an, Malala finanziell unterstützen zu wollen. Und im Weraheim fragt man sich nun einmal mehr, ob der Fall über sich hinausweist. Zwar ist jede Lebensgeschichte der Frauen im Weraheim anders. Aber es sind immer wieder auch solche darunter, deren Fall ähnlich ist. Und eigentlich sind alle Sozialarbeiterinnen und keine Juristinnen. Sie fragen sich jetzt: Wie viel Hoffnung können wir Frauen machen, wenn wir sie nachher möglicherweise enttäuschen müssen? „Diese Erkenntnis ist erschreckend“, sagt Sabine Bauer vom Vorstand des Weraheims. Denn Sozialarbeit ist Beziehungsarbeit und fußt auf Nähe zu den Klientinnen.

Eine von Malalas Betreuerinnen arbeitete sich zwar tief ins Migrationsrecht ein, kann inzwischen Paragrafen des Ausländerrecht auswendig und begleitete Malala bei ihren Gängen auf die Ausländerbehörde, gegen die immer wieder ins Haus flatternden Grenzübertrittsbescheinigungen, die für Mutter und Kind ein Datum zur Ausreise aus Deutschland anordneten, konnte auch sie nichts ausrichten. Entsprechend desillusioniert erzählt sie von Malalas letzten Tagen in Stuttgart. Als habe sie Angst, von ihrem Entschluss abgebracht zu werden, unter ihr Leben in Deutschland einen Schlussstrich ziehen zu wollen, zog sie sich immer mehr in sich zurück. Denn zuletzt hing ein Brief der Ausländerbehörde, der den 30. April als Ausreisedatum festsetzte, wie ein Damoklesschwert über Mutter und Sohn. Das hieß für sie: zurück auf Anfang nach Madagaskar.

Dabei hatte Malala gerade noch den Einbürgerungstest mit voller Punktzahl bestanden. „Sie hat so viel gemacht, um zu zeigen, dass sie sich integrieren will“, sagt Sabine Bauer vom Vorstand des Weraheimes. Aber auf dem Weg dorthin kamen der jungen Mutter aber offenbar die Zuversicht und der Durchhaltewillen abhanden. „Sie hatte keine Chance, ihren Fehler zu korrigieren. Was bleibt bei ihr nun von Deutschland in Erinnerung“, fragt Sabine Bauer. Ein Geschehen wie dieses lässt auch sie und ihre Kolleginnen nicht unberührt. Und es mache den anderen Frauen im Haus natürlich Angst.

Wie nimmt man Abschied?

Wie geht man, wenn man keine Hoffnung mehr hat? Wie nimmt man Abschied? Wie hält man das aus? Malala entschied sich offenbar für ein Ende mit Schrecken und gegen den Schrecken ohne Ende. „Meine Mandantschaft hatte nicht mehr die Nerven, sich mit der Ausländerbehörde auseinanderzusetzen“, sagt Frank Theumer, der Malala und ihren Sohn vertreten hat. Malala habe ihm gegenüber geäußert, „dass die Ausländerbehörde jetzt gewonnen hat“. Immer wieder habe er gegen deren Verfügungen Widerspruch eingelegt, so Theumer.

Es war kein für Malala würdiger Abschied, fast fluchtartig war er, sagt ihre Betreuerin. Denn zumindest den hatten sie liebevoll gestalten wollen. Malala wollte für die Frauen in der Wohngruppe noch einmal kochen. In den Tagen zuvor hatte sie ihre Sachen sortiert, einen großen Teil wollte sie dem Heim spenden, den Rest wollte der Vater ihres Sohnes, von dem sie getrennt lebt, abholen. In der Nacht von Ostersamstag auf Ostersonntag holte Malala dann einen Koffer vom Dachboden, packte, was sie in ihren zwei Koffern unterbringen konnte, ließ alles Spielzeug und den Kinderwagen zurück und bestellte ein Taxi, dass sie offenbar zum Flughafen brachte. Entgegen dem Plan und für alle überraschend.

Malala Ravalolna mit ihrem Sohn Foto: Julia Paasch

„Ich habe kein Glück mehr und keine Hoffnung“, hatte sie in den Tagen zuvor immer wieder zu ihrer Betreuerin gesagt. All das sei ihr genommen worden. Sie wollte nicht mehr weiter kämpfen und akzeptiere, dass sie hier nicht gewollt sei. Ihr Zimmer sah aus, als sei sie nur mal eben rausgegangen und würde gleich wiederkommen. Auf dem Tisch stand noch das Frühstück. Doch als habe sie noch einmal zeigen wollen, wie deutsch sie mittlerweile denke, hatte sie in den Tagen davor ihren Sohn von der Kita abgemeldet, Arzttermine abgesagt, beide im Bürgerbüro abgemeldet, die Bestätigung an die Ausländerbehörde geschickt, ihre Ausbildungsstelle und die Krankenkasse gekündigt.

Hoffen auf ein Lebenszeichen

Ihr Anwalt sagt, diese Woche habe er von der Behörde bestätigt bekommen, dass sein Widerspruch aufschiebende Wirkung habe. Die Zeit, die er damit gewinnen wollte, wollte Malala offenbar nicht mehr nutzen. „Ich denke, dass meine Mandantschaft nun nervlich so am Ende ist, dass sie den Druck der Ausländerbehörde nicht mehr aushält“.

Am 30. April, dem Tag der von der Ausländerbehörde angeordneten Ausreise, will ihre Betreuerin Malala noch einmal schreiben und fragen, wie es ihr und ihrem Sohn gehe. Ihr sagen, dass sie an sie denke und dass sie sich „über ein Bild freuen würde“.