{"id":12410,"date":"2026-04-30T12:44:39","date_gmt":"2026-04-30T12:44:39","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/afrika\/12410\/"},"modified":"2026-04-30T12:44:39","modified_gmt":"2026-04-30T12:44:39","slug":"einigung-auf-ruanda-modell-eu-will-abschiebungen-an-drittstaaten-erleichtern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/afrika\/12410\/","title":{"rendered":"Einigung auf \u201eRuanda-Modell\u201c: EU will Abschiebungen an Drittstaaten erleichtern"},"content":{"rendered":"<p class=\"text-black text-lg font-normal font-roboto\">\n            Die EU hat die Grundlage f\u00fcr eine deutlich versch\u00e4rfte Abschiebepolitik geschaffen. Deutschland und andere EU-Staaten sollen Asylsuchende k\u00fcnftig auch in L\u00e4nder bringen d\u00fcrfen, zu denen die Betroffenen keine Verbindung haben, wie aus einer <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\" href=\"https:\/\/www.consilium.europa.eu\/en\/press\/press-releases\/2025\/12\/18\/safe-third-country-council-and-european-parliament-agree-on-new-eu-law-restricting-admissibility-of-asylum-claims\/\">Einigung<\/a> von Vertretern der Mitgliedsl\u00e4nder und des Europaparlaments hervorgeht. Gleichzeitig sollen Asylsuchende die \u00fcber einen sicheren Drittstaat eingereist sind, leichter abgelehnt werden. Ziel sei es, Asylverfahren effizienter zu machen, indem mehr Asylantr\u00e4ge als unzul\u00e4ssig erkl\u00e4rt werden k\u00f6nnen.\n          <\/p>\n<p class=\"text-black text-lg font-normal font-roboto\">\n            Bislang war es n\u00f6tig, dass Asylsuchende eine enge Verbindung zu einem solchen Drittstaat haben, etwa durch Familienangeh\u00f6rige oder einen l\u00e4ngeren Aufenthalt. Dem Vorschlag der EU-Staaten nach k\u00f6nnte es k\u00fcnftig schon reichen, wenn ein Abkommen zwischen einem Mitgliedstaat und dem Drittstaat besteht. Bekannt ist dieser Vorschlag unter dem Namen \u201eRuanda-Modell\u201c, nach dem\u00a0Abkommen zwischen dem Vereinigten K\u00f6nigreich und Ruanda. Die EU verwendet dies jedoch nicht als offizielle Bezeichnung.\n          <\/p>\n<p>          Ausnahme f\u00fcr unbegleitete Minderj\u00e4hrige<\/p>\n<p class=\"text-black text-lg font-normal font-roboto\">\n            Schutzsuchende k\u00f6nnen demnach auch in L\u00e4nder abgeschoben werden, in denen sie noch nie waren und zu denen sie keine famili\u00e4re, kulturelle oder sonstige Bindung haben. Dieses sogenannte Verbindungselement wird optional. F\u00fcr unbegleitete Minderj\u00e4hrige gibt es hingegen die von den EU-Staaten geforderte Ausnahme. F\u00fcr sie bleibt ein verbindendes Element zum Land, in das sie abgeschoben werden sollen, eine notwendige Bedingung.\n          <\/p>\n<p class=\"text-black text-lg font-normal font-roboto\">\n            Der Umgang mit dem sogenannten Verbindungselement stand schon im vergangenen Jahr bei den Verhandlungen \u00fcber die Reform des Gemeinsamen Europ\u00e4ischen Asylsystems (GEAS) zur Debatte. Die Gr\u00fcnen, Teil der damals regierenden Ampel-Koalition in Deutschland, hatten eine Streichung stets abgelehnt.\n          <\/p>\n<p class=\"text-black text-lg font-normal font-roboto\">\n            Festgehalten wurde schlie\u00dflich, dass das Verbindungselement als notwendige Bedingungen nach einer Zeit erneut \u00fcberpr\u00fcft werden soll \u2013 zun\u00e4chst aber verpflichtend bleibt. Noch bevor die europ\u00e4ische Asylreform Mitte n\u00e4chsten Jahres Anwendung findet, wird diese Notwendigkeit f\u00fcr Abschiebungen in Drittstaaten nun abgeschafft.<\/p>\n<p>Die neuen Regeln sollen ab dem 12. Juni 2026 gelten, parallel zur Asylverfahrensverordnung. Die Gesetzes\u00e4nderung muss jedoch noch vom EU-Parlament und den EU-Staaten best\u00e4tigt werden. Normalerweise ist das Formsache, wenn sich die Unterh\u00e4ndler der Institutionen zuvor auf einen Kompromiss geeinigt haben.\n          <\/p>\n<p>          Noch keine Einigung bei sicheren Herkunftsstaaten<\/p>\n<p class=\"text-black text-lg font-normal font-roboto\">\n            Neben der sogenannten Drittstaatenl\u00f6sung haben Vertreter von EU-Staaten und Europaparlament auch \u00fcber eine EU-weit geltende Liste sicherer Herkunftsstaaten verhandelt. Dem Vorschlag nach sollen Menschen dadurch etwa schneller nach Marokko, Tunesien oder \u00c4gypten abgeschoben werden k\u00f6nnen. Dazu sollen auch das Kosovo, Kolumbien sowie die s\u00fcdasiatischen Staaten Indien und Bangladesch zur Liste hinzugef\u00fcgt werden.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich sollen L\u00e4nder, die Kandidaten f\u00fcr einen EU-Beitritt sind, ebenfalls als sicher gelten. Dazu w\u00fcrden dann etwa Albanien, Montenegro oder die T\u00fcrkei geh\u00f6ren. Hierzu konnte am Abend noch keine Einigung erzielt werden.\n          <\/p>\n<p>                <img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.berliner-zeitung.de\/images\/blz\/send-mail.svg\" alt=\"Send feedback\"\/><\/p>\n<p>Lesen Sie mehr zum Thema<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Die EU hat die Grundlage f\u00fcr eine deutlich versch\u00e4rfte Abschiebepolitik geschaffen. 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