{"id":38097,"date":"2026-07-02T06:36:10","date_gmt":"2026-07-02T06:36:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/afrika\/38097\/"},"modified":"2026-07-02T06:36:10","modified_gmt":"2026-07-02T06:36:10","slug":"die-juristische-presseschau-vom-2-juli-2026-anklage-wegen-nord-stream-anschlag-verbot-von-russia-today-rechtmaessig-verhaftung-wegen-voelkermord-in-ruanda","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/afrika\/38097\/","title":{"rendered":"Die juristische Presseschau vom 2. Juli 2026: Anklage wegen Nord-Stream-Anschlag \/ Verbot von Russia Today recht\u00adm\u00e4\u00dfig \/ Ver\u00adhaf\u00adtung wegen V\u00f6l\u00adker\u00admord in Ruanda"},"content":{"rendered":"<p>Der Generalbundesanwalt erhob Anklage gegen den Ukrainer Serhii K. wegen Sprengung der Nord-Stream-Pipeline. Das VG Berlin best\u00e4tigte das Sendeverbot f\u00fcr Russia Today. Deutsch-Ruander in Hessen wegen V\u00f6lkermord-Vorwurf festgenommen.<\/p>\n<p>            Thema des Tages<\/p>\n<p>OLG Hamburg \u2013 Nord-Stream-Sprengung: Der Generalbundesanwalt erhob vor dem Oberlandesgericht Hamburg Anklage gegen den Ukrainer Serhii K., der im Herbst 2022 den Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines angef\u00fchrt haben soll. Die Anklage wertet die Sprengung als Angriff auf zivile Energieinfrastruktur und damit als Kriegsverbrechen. Zudem werden K. die Herbeif\u00fchrung einer Sprengstoffexplosion und die Zerst\u00f6rung von Bauwerken zur Last gelegt. Der Angeklagte soll zur Tatzeit Angeh\u00f6riger einer Spezialeinheit der ukrainischen Armee gewesen sein. Der BGH ging in einem Beschluss von Dezember 2025 davon aus, dass der Anschlag &#8222;in fremdstaatlichem Auftrag&#8220; erfolgte. K. sieht sich gesch\u00fctzt durch funktionelle Immunit\u00e4t, da der Anschlag eine kriegerische Handlung gegen Russland gewesen sei. Der Ukrainer soll sich in Telefongespr\u00e4chen w\u00e4hrend der Auslieferungshaft schwer belastet haben. Er wurde im vergangenen Sommer im Italienurlaub festgenommen; inzwischen befindet er sich in Hamburg in Untersuchungshaft. Neben K. gibt es sechs weitere Tatverd\u00e4chtige. Einen von ihnen hatten polnische Beh\u00f6rden im vergangenen Jahr zun\u00e4chst verhaftet, dann aber nicht an Deutschland ausgeliefert. Der Prozess gegen K. soll im Herbst beginnen. SZ (J\u00f6rg Diehl u.a.), <a href=\"https:\/\/www.tagesschau.de\/investigativ\/anklage-nordstream-ukraine-russland-100.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer nofollow noopener\">tagesschau.de (Manuel Bewarder u.a.) <\/a>und spiegel.de (Fidelius Schmid) berichten.<\/p>\n<p>Rechtspolitik<\/p>\n<p>BGH-Pr\u00e4sidentin: Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass Karin Angerer (bisher Pr\u00e4sidentin des OLG Bamberg) neue BGH-Pr\u00e4sidentin werden soll. Sie wird am 1. September das Amt von Bettina Limperg \u00fcbernehmen. <a href=\"https:\/\/www.spiegel.de\/panorama\/justiz\/bundesgerichtshof-karin-angerer-wird-bgh-praesidentin-a-2520f69d-52f8-4d9d-955e-aee1876ac14c\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer nofollow noopener\">spiegel.de <\/a>berichtet.\u00a0<\/p>\n<p>KI im Asylverfahren: <a href=\"https:\/\/netzpolitik.org\/2026\/gesetzentwurf-zu-ki-bei-asyl-und-visumsverfahren-da-sollten-die-alarmglocken-schrillen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer nofollow noopener\">netzpolitik.org (Anna Biselli) <\/a>berichtet \u00fcber den Referentenentwurf des Innenministeriums f\u00fcr ein Gesetz, das den Einsatz k\u00fcnstlicher Intelligenz in der &#8222;Migrationsverwaltung&#8220; erlauben soll. Danach sollen Angaben in Asyl- und Visumsverfahren k\u00fcnftig automatisiert mit \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Daten aus dem Internet abgeglichen werden. Au\u00dferdem erlaubt der Entwurf, personenbezogene Daten aus den Asylverfahren zur Entwicklung neuer KI-Systeme \u00a0zu verwenden, &#8222;insbesondere zum Trainieren, Validieren und Testen von automatisierten Anwendungen&#8220;.<\/p>\n<p>Grundsicherung: Der Doktorand <a href=\"https:\/\/www.juwiss.de\/58-2026\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer nofollow noopener\">Clemens Dahlke und der Postdoktorand Felix W\u00fcrkert kritisieren auf dem JuWissBlog <\/a>die neue Grundsicherung, die das B\u00fcrgergeld zum 1. Juli abl\u00f6ste. Abgeschafft wurde unter anderem die Verm\u00f6gensschonzeit. Das Gesetz sehe zudem &#8222;faktisch&#8220; eine Sanktion um einhundert Prozent f\u00fcr Menschen vor, die drei aufeinanderfolgenden Meldeaufforderungen nicht nachkommen. Selbst f\u00fcr Unterkunft und Heizung werde dann nicht mehr gezahlt. Die Autoren fordern, die Gew\u00e4hrleistung eines menschenw\u00fcrdigen Existenzminimums strikt vom Gedanken der Leistungsgerechtigkeit zu trennen.<\/p>\n<p>Arbeitszeit: Christof Kleinmann vom Bundesverband der Wirtschaftskanzleien fordert im Interview mit <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/kanzleien-unternehmen\/k\/koalitionsausschuss-arbeitszeit-zeiterfassung-arbeitsrecht-wirtschaftskanzleien\" target=\"_top\" rel=\"nofollow noopener\">LTO (Tanja Podolski) <\/a>die Einf\u00fchrung einer Wochenarbeitszeit statt &#8222;starrer Tagesvorgaben&#8220;. Zudem sollten auch erfahrene Anw\u00e4lt:innen (Senior Associates) als leitende Angestellte behandelt werden, um nicht mehr unter die Regeln der EU-Arbeitszeitrichtlinie und des Arbeitszeitgesetzes zu fallen. &#8222;Es gibt wohl \u00fcber alle Branchen hinweg kein Gesetz, gegen das so oft versto\u00dfen wird, wie gegen das ArbZG&#8220;, sagt Kleinmann.<\/p>\n<p>KI-Kennzeichnung: Rechtsanw\u00e4ltin <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/kanzleien-unternehmen\/k\/transparenz-kennzeichungspflicht-fuer-ki-inhalte\" target=\"_top\" rel=\"nofollow noopener\">Kristina Schreiber erl\u00e4utert auf LTO<\/a>, welche Transparenzpflichten nach der KI-VO ab dem 2. August f\u00fcr den Einsatz k\u00fcnstlicher Intelligenz gelten. Betreiber, die KI-Systeme einsetzen, m\u00fcssen Deepfakes, die sie verbreiten, k\u00fcnftig sichtbar kennzeichnen. Nach der Auslegung der EU-Kommission gen\u00fcgt daf\u00fcr keine Angabe in der Bildunterschrift. Erforderlich ist etwa ein Label &#8222;AI-MODIFIED&#8220; in der oberen rechten Ecke eines Bildes. Ab Dezember sind auch KI-Anbieter verpflichtet, jede synthetische Ausgabe maschinenlesbar zu markieren.<\/p>\n<p>Justiz<\/p>\n<p>VG Berlin zu Russia Today: Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg erteilte dem Sender Russia Today Deutschland (RT DE) Anfang 2022 zu Recht ein Sendeverbot. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin im Hauptverfahren. RT DE sei redaktionell verantwortlicher Veranstalter eines Rundfunkprogramms gewesen und habe somit eine Rundfunkzulassung ben\u00f6tigt. Eine solche hatte das Unternehmen jedoch nicht beantragt. RT DE hatte argumentiert, dass in Wahrheit der in Russland ans\u00e4ssige Sender TV Novosti das Programm veranstaltete und RT DE nur zugeliefert habe. FAZ (Eva Goldbach), <a href=\"https:\/\/www.beck-aktuell.de\/heute-im-recht\/rechtsprechung\/vg-berlin-vg32k1323-sendeverbot-russia-today-2022-2026-07-01\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer nofollow noopener\">beck-aktuell <\/a>und <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/vg-berlin-vg32k1323-russia-today-deutschland-sendeverbot-war-rechtmaessig\" target=\"_top\" rel=\"nofollow noopener\">LTO <\/a>berichten.<\/p>\n<p>GBA \u2013 Mitwirkung an V\u00f6lkermord in Ruanda: Die Bundesanwaltschaft lie\u00df im Main-Kinzig-Kreis den Deutsch-Ruander Innocent S. festnehmen, der sich 1994 am V\u00f6lkermord gegen die Tutsi beteiligt haben soll. Als Assistent des B\u00fcrgermeisters einer Kommune soll der Mann, der zur Volksgruppe der Hutu geh\u00f6rt, die Ermordung von 25 Tutsi angeordnet haben. Einen Menschen soll er eigenh\u00e4ndig mit einem Messer get\u00f6tet haben. Ihm werden V\u00f6lkermord und Mord in Mitt\u00e4terschaft in 25 F\u00e4llen vorgeworfen. spiegel.de (Sven R\u00f6bel), <a href=\"https:\/\/www.zeit.de\/gesellschaft\/2026-07\/voelkermord-ruanda-1994-hessen-festnahme-tutsi-gxe\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer nofollow noopener\">zeit.de<\/a> und <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/voelkermord-ruanda-festnahme-mann-hessen\" target=\"_top\" rel=\"nofollow noopener\">LTO (Franziska Kring)<\/a>.<\/p>\n<p>EuGH zu Coyote System\/Plattformhaftung: Der Doktorand <a href=\"https:\/\/verfassungsblog.de\/eugh-coyote-russmedia-haftung-plattformen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer nofollow noopener\">Nikolaus von Bernuth analysiert auf dem Verfassungsblog<\/a> eine Entscheidung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs von Mitte Juni zur Navigationsplattform Coyote System, die Nutzermeldungen zu Verkehrskontrollen aufbereitet. Der EuGH entschied, dass die Plattform f\u00fcr die verbreiteten Daten verantwortlich sei, da der Algorithmus die Verkehrsmeldungen nicht nur indexiere, sondern auch dar\u00fcber entscheide, &#8222;in welcher Rangfolge diese Informationen verbreitet werden oder nicht&#8220;. In dieser Entscheidung liege eine problematische Neuausrichtung des Neutralit\u00e4tserfordernisses bei der Plattformhaftung, so der Autor. Da fast alle Plattformbetreiber auf Empfehlungsalgorithmen setzten, seien sie nach den Ma\u00dfst\u00e4ben des EuGH k\u00fcnftig f\u00fcr jeden hochgeladenen Inhalt unmittelbar haftbar. Sinnvoller sei es, das Neutralit\u00e4tskriterium nicht als bin\u00e4res Konzept zu verstehen, sondern als ein Spektrum, um Plattformbetreibern einen Anreiz f\u00fcr m\u00f6glichst neutrale Algorithmen zu setzen.<\/p>\n<p>OLG Koblenz zu Handy-Blitzer-KI: Der Staatsanwalt <a href=\"https:\/\/verfassungsblog.de\/handyblitzer-powered-by-ki\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer nofollow noopener\">Simon Pschorr und die Doktorandin Janine Blocher analysieren auf dem Verfassungsblog <\/a>das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz zum Einsatz der Handy-Blitzer-Software MonoCam von Oktober 2025. Das System filmt vorbeifahrende Fahrzeuge und erkennt mittels KI, ob Personen am Steuer ein Handy verwenden. Das Gericht hatte mangels Erm\u00e4chtigungsgrundlage ein Beweisverwertungsverbot angenommen und von &#8222;anlassloser Massen\u00fcberwachung&#8220; gesprochen. Die Autor:innen er\u00f6rtern, inwiefern sich auch die Verwendung von KI auf die Schwere des Grundrechtseingriffs auswirkt. Bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, die als geringf\u00fcgig typisierte Gefahren betreffe, schlage die &#8222;Waage der Angemessenheitspr\u00fcfung&#8220; schnell zulasten der Verfolgungsma\u00dfnahme aus.<\/p>\n<p>VGH Mannheim zu R\u00fcckwirkung von Gesetz: Rechtsprofessor <a href=\"https:\/\/www.beck-aktuell.de\/aus-der-njw\/editorial\/vorbehalt-des-gesetzes-am-ende-2026-07-01\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer nofollow noopener\">Georg Bitter kritisiert auf njw.de<\/a> ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim von Juli 2025, in dem er die zw\u00f6lfj\u00e4hrige R\u00fcckwirkung eines belastenden Gesetzes f\u00fcr rechtm\u00e4\u00dfig erkl\u00e4rte. Nachdem ein Gericht die baden-w\u00fcrttembergische Beihilfeverordnung mangels Erm\u00e4chtigungsgrundlage aufgehoben hatte, erlie\u00df der Gesetzgeber r\u00fcckwirkend ein neues Gesetz zur Regelung der Beihilfen. Dieser R\u00fcckwirkung steht nach dem VGH nicht der Grundsatz des Vertrauensschutzes entgegen, da die Beamten angesichts der vorherigen \u2013 rechtswidrigen \u2013 Regelung nicht auf ein Ausbleiben der Belastung h\u00e4tten vertrauen d\u00fcrfen. Bitter kritisiert, die Argumentation habe das Potenzial, &#8222;den Vorbehalt des Gesetzes praktisch bedeutungslos zu machen&#8220;.<\/p>\n<p>LG Berlin II zu Konstantin Wecker vs. SZ: In eigener Sache berichtet die <a href=\"https:\/\/www.sueddeutsche.de\/medien\/konstantin-wecker-urteil-sz-in-eigener-sache-berufung-li.3508231\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer nofollow noopener\">SZ (Meredith Haaf)<\/a>, dass Konstantin Wecker vor dem Landgericht Berlin II eine einstweilige Verf\u00fcgung gegen den im Mai erschienenen Beitrag &#8222;Weckers vergessene Frauen&#8220; erwirkte. In dem Text schildern drei Frauen sexuelle Erfahrungen, die sie in jungem Alter mit Wecker machten. Schon im November 2025 hatte die SZ \u00fcber einen \u00e4hnlichen Fall berichtet. Das Gericht verneinte nun das \u00f6ffentliche Informationsinteresse. Es sei zweifelhaft, inwiefern &#8222;Me Too&#8220;-F\u00e4lle unterhalb der Strafbarkeitsgrenze \u00f6ffentliche Relevanz entfalten. Die SZ will Berufung einlegen.<\/p>\n<p>LG Koblenz zu Unfall auf N\u00fcrburgring: Die Autobahn-Richtgeschwindigkeit von 130 Kilometern pro Stunde gilt auch bei so genannten Touristenfahrten auf der Nordschleife des N\u00fcrburgrings. Eine Porschefahrerin, die w\u00e4hrend einer solchen \u00f6ffentlichen Befahrung der Rennstrecke auf die \u00d6lspur eines vorausfahrenden Fahrzeugs fuhr und verunfallte, trifft daher nach einer Entscheidung des LG Koblenz eine Mithaftung von 20 Prozent. Sie habe nicht beweisen k\u00f6nnen, dass sie die Richtgeschwindigkeit eingehalten habe, wodurch sie die \u00d6lspur m\u00f6glicherweise rechtzeitig h\u00e4tte sehen k\u00f6nnen.<a href=\"https:\/\/www.spiegel.de\/mobilitaet\/auto\/nuerburgring-auch-auf-rennstrecken-gilt-richtgeschwindigkeit-130-a-536691ef-44cb-4132-aa79-b05b4da6a401\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer nofollow noopener\"> spiegel.de<\/a> berichtet.<\/p>\n<p>LG Hamburg \u2013 Entf\u00fchrung der Block-Kinder: <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/block-prozess-tag-61-fluchtwagenfahrer-david-barkay-strippenzieher-kinder-in-gefahr\" target=\"_top\" rel=\"nofollow noopener\">LTO (Jakob Hoffmann) <\/a>berichtet vom 61. Prozesstag zur Entf\u00fchrung der Block-Kinder vor dem Hamburger Landgericht. Tach K., der zweite Fluchtwagenfahrer, stellte sich in seiner Videovernehmung als Opfer von David Barkay dar. Dieser habe ihn und die anderen angeheuert, weil sie &#8222;leicht zu verarschen&#8220; gewesen seien. Christina Blocks Verteidigung erkl\u00e4rte, Barkay habe die Entf\u00fchrung auf eigene Faust durchgef\u00fchrt, um sich in Deutschland als Probleml\u00f6ser f\u00fcr wohlhabende Kunden zu etablieren.\u00a0<\/p>\n<p>StA Bochum \u2013 Korruption\/EM-Tickets: Ein Mitarbeiter der &#8222;Euro 2024 GmbH&#8220;, die die Fu\u00dfballeuropameisterschaft der M\u00e4nner in Deutschland ausrichtete, steht in Verdacht, st\u00e4dtische Angestellte zu EM-Spielen eingeladen zu haben. In einem Fall soll ein Verwaltungsmitarbeiter zum Halbfinalspiel in M\u00fcnchen inklusive Anreise und Hotel\u00fcbernachtung im Wert von insgesamt 2400 Euro eingeladen worden sein. Insgesamt soll es um mehrere Tausend Tickets gehen. Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen lie\u00df die Stadtverwaltungen der Austragungsorte sowie die R\u00e4ume des DFB durchsuchen. <a href=\"https:\/\/www.welt.de\/sport\/fussball\/article6a44c4f988b80dfa50d93339\/dfb-razzia-in-der-verbandszentrale-und-stadtverwaltungen-der-ehemaligen-em-spielorte.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer nofollow noopener\">Welt (Frank Schneider)<\/a> und <a href=\"https:\/\/www.spiegel.de\/sport\/fussball\/dfb-ermittler-durchsuchen-zentrale-und-stadtverwaltungen-wegen-em-tickets-a-b00aad42-7c8c-4460-a20a-f026acc7741f\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer nofollow noopener\">spiegel.de <\/a>berichten.<\/p>\n<p>StA Hannover \u2013 H\u00fclya Iri: Die Staatsanwaltschaft Hannover lie\u00df die Wohnung der SPD-Politikerin H\u00fclya Iri sowie die Wohnung ihrer Tochter Esma B. und die R\u00e4ume des gemeinsamen Vereins &#8222;Integrationsarbeit Kronsberg&#8220; durchsuchen. Wie zeit.de (Christoph Heinemann u.a.) berichtet, soll sich der Anfangsverdacht gegen sie inzwischen erh\u00e4rtet haben. 870.000 Euro sollen vom Konto des Vereins in private Taschen geflossen sein. M\u00f6glicherweise sind die Gelder nicht f\u00fcr Luxusartikel verwendet worden, sondern &#8222;schlicht im Alltag versickert&#8220;. Auch gegen den Ehemann von Iri wird inzwischen ermittelt.<\/p>\n<p>BGH: In der Leipziger Villa Sack nahm der neue 7. Strafsenat des Bundesgerichtshofs seine Arbeit auf. Wie <a href=\"https:\/\/www.beck-aktuell.de\/heute-im-recht\/rechtspolitik-gesetzgebung\/bgh-neuer-strafsenat-leipzig-2026-07-01\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer nofollow noopener\">beck-aktuell <\/a>berichtet, reagiert der BGH mit dem neuen Senat auf die hohe Belastung im Bereich der Strafverfahren. Der Senat unter dem Vorsitz von Richter Johannes Berg ist k\u00fcnftig zust\u00e4ndig f\u00fcr Revisionen aus den OLG-Bezirken Bamberg, Bremen, Koblenz, Oldenburg, Schleswig und Stuttgart.<\/p>\n<p>KI in der Justiz: <a href=\"https:\/\/www.beck-aktuell.de\/rechtsbranche\/justiz-behoerden\/ki-schriftsaetze-buerger-justiz-anwaelte-2026-07-01\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer nofollow noopener\">beck-aktuell (Maximilian Amos) <\/a>geht der Frage nach, wie KI sich auf Gerichtsverfahren auswirken wird. Stefanie Otte, Pr\u00e4sidentin des OLG Celle, bef\u00fcrchtet eine steigende Belastung der Amtsgerichte. Schrifts\u00e4tze am Amtsgericht h\u00e4tten nur noch selten unter 30 bis 40 Seiten, sagt sie. Wertvoll k\u00f6nne dagegen eine vorl\u00e4ufige Einsch\u00e4tzung der Rechtslage durch KI sein, beispielsweise in Verbraucherschutzfragen.<\/p>\n<p>Recht in der Welt<\/p>\n<p>USA \u2013 Verfassung: Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Dieter Grimm zeichnet in der Zeit die 250-j\u00e4hrige Geschichte der USA nach. Mit der US-Verfassung, die einige Jahre nach der Unabh\u00e4ngigkeitserkl\u00e4rung verabschiedet wurde, habe sich der Verfassungsbegriff vom empirischen zum normativen gewandelt. Gleichzeitig habe sich der Vorrang der Verfassung vor allen Herrschaftsakten, insbesondere vor parlamentarischen Gesetzen, etabliert. Heute seien die USA wegen der &#8222;Aussichtslosigkeit&#8220; von Verfassungs\u00e4nderungen &#8222;unterkonstitutionalisiert&#8220;. Unter Donald Trump h\u00e4tten sich die Probleme der Verfassung &#8222;zugespitzt&#8220;.<\/p>\n<p>USA \u2013 Staatsb\u00fcrgerschaft: \u00dcber die Entscheidung des Supreme Courts, wonach die Einschr\u00e4nkung des Geburtsortsprinzips durch ein Dekret Donald Trumps gegen die Verfassung verst\u00f6\u00dft, berichten nun auch FAZ (Sofia Dreisbach), <a href=\"https:\/\/taz.de\/Supreme-Court-Entscheidung\/!6192347\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer nofollow noopener\">taz (Hansj\u00fcrgen Mai)<\/a>, der <a href=\"https:\/\/theoriealspraxis.substack.com\/p\/6-zu-3-fur-barbara-gegen-trump\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer nofollow noopener\">Theorie-als-Praxis-Blog (Detlef Georgia Schulze),<\/a> <a href=\"https:\/\/www.beck-aktuell.de\/heute-im-recht\/rechtsprechung\/supreme-court-trump-geburtsrecht-2026-07-01\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer nofollow noopener\">beck-aktuell<\/a> und <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/us-supreme-court-trump-dekret-geburtsrecht\" target=\"_top\" rel=\"nofollow noopener\">LTO<\/a>. Die Entscheidung erging mit einer Mehrheit von 6 zu 3 Stimmen. Einer der konservativen Richter bejahte jedoch nur einen Versto\u00df gegen einfaches Bundesrecht. Donald Trump forderte den US-Kongress dazu auf, die &#8222;kostspielige und ungerechte Geburtsstaatsb\u00fcrgerschaft abzuschaffen&#8220;. Eine Verfassungs\u00e4nderung ist jedoch nur mit einer Zweitdrittelmehrheit in beiden Kammern des Kongresses m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Der Doktorand Felix Deser schreibt auf FAZ-Einspruch, dass der konservative Richter John Roberts, der die Mehrheitsmeinung verfasste, sich auf den &#8222;Originalismus&#8220; st\u00fctzte, also die Auslegung nach dem urspr\u00fcnglichen Sinn der Norm zum Zeitpunkt ihres Entstehens. Die Knappheit des Urteils zeige, &#8222;dass die alte Verfassung in der neuen Trump-Welt an mehr als nur einer Stelle am seidenen Faden politischer Grabenk\u00e4mpfe am Supreme Court h\u00e4ngt&#8220;.<\/p>\n<p>Charlotte Walser (SZ) kommentiert, der Supreme Court habe &#8222;keine politische Entscheidung&#8220; gef\u00e4llt, sondern einzig und allein die Frage beurteilt, ob Trumps Vorhaben mit Verfassung und Gesetz kompatibel ist. &#8222;Damit haben sie bewiesen, dass sie nicht der verl\u00e4ngerte Arm der Regierung sind.&#8220; Nikolas Busse (FAZ) betont, der Supreme Court allein k\u00f6nne die Gewaltenteilung in Amerika nicht gew\u00e4hrleisten. &#8222;Aber dass er sich von Trumps autorit\u00e4ren Anspr\u00fcchen nicht einsch\u00fcchtern l\u00e4sst, zeigt, dass der Rechtsstaat in Amerika funktioniert.&#8220; Die j\u00fcngsten Urteile machten deutlich, dass von einem &#8222;dienstfertigen&#8220; Supreme Court keine Rede sein k\u00f6nne.<\/p>\n<p>USA \u2013 trans Athletinnen: <a href=\"https:\/\/taz.de\/Kulturkampf-in-den-USA\/!6192385\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer nofollow noopener\">taz (Bernd Pickert) <\/a>und <a href=\"https:\/\/www.beck-aktuell.de\/heute-im-recht\/rechtsprechung\/usa-transpersonen-sport-2026-07-01\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer nofollow noopener\">beck-aktuell<\/a> berichten \u00fcber ein aktuelles Urteil des Supreme Courts, wonach US-Bundesstaaten trans Frauen verbieten d\u00fcrfen, an Sportveranstaltungen f\u00fcr Frauen teilzunehmen. Die Kl\u00e4gerin hatte argumentiert, dass sie mit Pubert\u00e4tsblockern schon das Einsetzen einer m\u00e4nnlichen Pubert\u00e4t verhindert habe, sodass sie keinen k\u00f6rperlichen Vorteil gegen\u00fcber Mitsportlerinnen habe. Der Supreme Court widersprach. Biologisch m\u00e4nnlich geborene Personen seien biologisch weiblich geborenen Personen k\u00f6rperlich \u00fcberlegen.<\/p>\n<p>Anna Schneider (Welt) kommentiert, das Urteil sei nicht nur ein Sieg f\u00fcr Donald Trump, sondern auch f\u00fcr &#8222;Frauen und M\u00e4dchen&#8220;. Es sei nicht zu leugnen, dass biologische M\u00e4nnerk\u00f6rper den K\u00f6rpern biologischer Frauen durchschnittlich an St\u00e4rke \u00fcberlegen seien, sodass eine Unterscheidung im Sport notwendig sei. Daraus folge keine Abwertung transgeschlechtlicher Personen. Es sei ein Beispiel f\u00fcr die &#8222;Endzeiten der Gef\u00fchligkeit&#8220;, dass \u00a0&#8222;biologische Gegebenheiten zu derlei gerichtlichen Auseinandersetzungen f\u00fchrten&#8220;.<\/p>\n<p>Neuseeland \u2013 Kim Dotcom: Das Berufungsgericht in Wellington best\u00e4tigte, dass der deutsche Internet-Unternehmer Kim Dotcom (b\u00fcrgerlich Kim Schmitz) von Neuseeland an die USA ausgeliefert werden darf. Ihm drohten dort weder Folter noch unmenschliche Behandlung. Die USA werfen dem geb\u00fcrtigen Kieler die massenhafte Verletzung von Urheberrechten und Geldw\u00e4sche vor. Er kann nun noch vor das Oberste Gericht Neuseelands ziehen, berichtet <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/kim-dotcom-auslieferung-usa-niederlage-zweite-instanz-berufung\" target=\"_top\" rel=\"nofollow noopener\">LTO<\/a>.<\/p>\n<p>Juristische Ausbildung<\/p>\n<p>BayVGH zu Examensklausuren: Nun berichtet auch <a href=\"https:\/\/www.beck-aktuell.de\/ausbildung-und-karriere\/studium\/bayvgh-5CE261008-referendariat-akteneinsicht-pruefungsrecht-klausurkopien-muendliche-pruefung-2026-07-01\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer nofollow noopener\">beck-aktuell (Jannina Sch\u00e4ffer)<\/a> \u00fcber die Eilentscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach ein Rechtsreferendar, der seine schriftlichen Pr\u00fcfungen vor der m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung einsehen wollte, keinen Anordnungsgrund im Sinne von \u00a7\u202f123 Abs.\u202f1 S.\u202f2 VwGO geltend machen konnte. Ob ein Anordnungsanspruch bestand, lie\u00df das Gericht offen.<\/p>\n<p>Sonstiges<\/p>\n<p>IMK \u2013 Indymedia: Wie die <a href=\"https:\/\/taz.de\/Linksradikale-Onlineplattform\/!6192346\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer nofollow noopener\">taz (Christian Rath) <\/a>berichtet, sprach sich die Innenministerkonferenz f\u00fcr ein Verbot der linksradikalen Webseite de.indymedia.org aus. Auf der Seite k\u00f6nnen Nutzer:innen anonym Veranstaltungen ank\u00fcndigen und Diskussionen f\u00fchren. Redaktionelle Inhalte gibt es keine. Die Seite wird seit 2022 vom Bundesverfassungsschutz als &#8222;gesichert linksextremistische Bestrebung&#8220; gef\u00fchrt. Dem Projekt wird vorgeworfen, dass dort auch Straftaten propagiert werden. Zust\u00e4ndig f\u00fcr ein Vereinsverbot w\u00e4re Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). 2017 war die \u00e4hnliche Plattform linksunten.indymedia.org verboten worden, die sich 2008 von de.indymedia.org abgespalten hatte.<\/p>\n<p>Einstufung der Linkspartei: Stephan Klenner (FAZ) fordert eine verst\u00e4rkte Beobachtung der Linkspartei durch den Verfassungsschutz. Offen extremistische Parteigliederungen wie die &#8222;Kommunistische Plattform&#8220; tauchten in den j\u00e4hrlichen Verfassungsschutzberichten immer seltener auf, der Extremismus in der Partei nehme aber zu. Deutlich zeige sich das an der Bundesarbeitsgemeinschaft &#8222;Pal\u00e4stinasolidarit\u00e4t&#8220;, die sich gegen ein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels ausspreche und zu einem &#8222;wichtigen Machtzentrum der Partei&#8220; geworden sei.<\/p>\n<p>Podcast mit Bj\u00f6rn H\u00f6cke: Der Youtuber Benjamin Berndt (Ben Ungescripted) wurde von der Landesanstalt f\u00fcr Medien (LfM) Nordrhein-Westfalen dazu aufgefordert, das von ihm hochgeladene Videointerview mit Bj\u00f6rn H\u00f6cke zu \u00fcberarbeiten. Er m\u00fcsse klarstellen, dass die SA sehr wohl, anders als von H\u00f6cke im Interview behauptet, ein Motto hatte. Eine solche Einordnung von Falschaussagen gebiete die journalistische Sorgfalt. Berndts Rechtsanwalt Joachim Steinh\u00f6fel sprach von einer &#8222;Zensurbeh\u00f6rde&#8220;, die der Presse die Kriterien f\u00fcr &#8222;journalistische Sorgfalt&#8220; diktieren wolle. Berndt betonte, dass er sich nicht als Journalist verstehe. Die LfM kann den Fall nun der Kommission f\u00fcr Zulassung und Aufsicht vorlegen, die als gemeinsames Organ der Landesmedienanstalten Bu\u00dfgelder verh\u00e4ngen darf. FAZ (Sebastian Eder) und Zeit (Amonte Schr\u00f6der-J\u00fcrss) berichten.<\/p>\n<p>Im Gespr\u00e4ch mit spiegel.de (Anton Rainer) betont Tobias Schmid, Direktor der LfM NRW, dass Berndt die Stelle nicht rausschneiden m\u00fcsse, sondern auch &#8222;mit einer Tafel, einem Kommentar, einer Bauchbinde&#8220; kontextualisieren k\u00f6nne. Er verstehe nicht, &#8222;dass jemand, der ein journalistisch-redaktionelles Angebot auf einem derart professionellen Niveau betreibt, glaubt, f\u00fcr ihn w\u00fcrden keine Regeln gelten.&#8220; Ob jemand als Journalist einzuordnen sei, richte sich nach objektiven Faktoren.<\/p>\n<p>Nuhr vs. Standard: Dieter Nuhr drohte der \u00f6sterreichischen Zeitung Der Standard mit einer Klage, nachdem er in einem Zeitungskommentar f\u00fcr eine Aussage zum Thema Femizide kritisiert wurde. Er hatte in seinem B\u00fchnenprogramm Frauen geraten, zur Sicherheit &#8222;den Partner vor dem Geschlechtsverkehr einfach erst mal&#8220; kennenzulernen, um herauszufinden, ob er &#8222;nebenberuflich als Frauenm\u00f6rder t\u00e4tig&#8220; sei. Die Standard-Journalistin Beate Hausbichler nannte dies &#8222;widerlich&#8220;. Nuhrs Produktionsfirma sah darin eine Verletzung seiner Pers\u00f6nlichkeitsrechte und drohte mit rechtlichen Schritten. Die <a href=\"https:\/\/taz.de\/Comedian-gegen-Zeitung-Standard\/!6192216\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer nofollow noopener\">taz (Florian Bayer) <\/a>zieht in ihrem Bericht eine Verbindung zu SLAPP-Klagen. Nuhr gab an, aktuell keine juristischen Schritte gegen den Standard eingeleitet zu haben.<\/p>\n<p>Jost M\u00fcller-Neuhof (Tsp) betont, dass Nuhr &#8222;keine &#8218;Witze \u00fcber Femizide'&#8220; gemacht, sondern \u00fcber die mediale Vorstellung gesprochen habe, M\u00e4nner hassten prinzipiell Frauen und Frauen lebten prinzipiell gef\u00e4hrlich. &#8222;Das ist der Sinn von Satire: Perspektiven bieten, idealerweise \u00fcberraschen. Auch provozieren. Satire soll tabulos sein. Komisch sein muss sie nicht.&#8220;<\/p>\n<p>Meinungsfreiheit: Die Zeit (G\u00f6tz Hamann\/John F. Jungclaussen) spricht im Feuilleton mit dem Historiker Fara Dabhoiwala \u00fcber die Urspr\u00fcnge der Meinungsfreiheit. Er sieht sie in den Zeitungskolumnen zweier britischer Journalisten, die ab 1720 erschienen, zu einer Zeit, in der die alte Pressezensur zusammengebrochen war und eine &#8222;public sphere&#8220; entstand. Sie sprachen sich f\u00fcr ein libert\u00e4res, beinahe grenzenloses Verst\u00e4ndnis der Meinungsfreiheit aus, das sich sp\u00e4ter auch im First Amendment der US-Verfassung niederschlug.<\/p>\n<p>RA mit Sehbehinderung: Im Interview mit <a href=\"https:\/\/www.beck-aktuell.de\/aus-der-njw\/interview\/anwaltskarriere-trotz-handicap-2026-07-01\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer nofollow noopener\">njw.de (Monika Spiekermann)<\/a> gibt der Rechtsanwalt Michael Richter, der im Alter von 17 Jahren erblindete, Einblick in seine Arbeit als Rechtsanwalt. Das Jurastudium gelte f\u00fcr sehbehinderte Menschen als gut geeignet. Gleichwohl gebe es bislang keine barrierefreie Rechtsanwaltssoftware. Auch das Intranet der Justizbeh\u00f6rden sei in den meisten F\u00e4llen nicht barrierefrei und mache &#8222;auch blinden Richtern das Leben sehr schwer&#8220;.<\/p>\n<p>Beitr\u00e4ge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.<\/p>\n<p>Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.<\/p>\n<p>LTO\/pna\/chr<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.lto.de\/hinweis-fuer-journalisten\/\" target=\"_top\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"nofollow noopener\">(Hinweis f\u00fcr Journalist:innen)<\/a><\/p>\n<p>Was bisher geschah: <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/presseschau\" target=\"_top\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"nofollow noopener\">zu den Presseschauen der Vortage.<\/a><\/p>\n<p>Sie k\u00f6nnen die t\u00e4gliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/inhalt\/anmeldung-zum-presseschau-newsletter\/\" target=\"_top\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"nofollow noopener\"> als Newsletter abonnieren.<\/a><\/p>\n<p>Zitiervorschlag<\/p>\n<p id=\"citeArticleContent\">\n<p>\t\t\t\t\tDie juristische Presseschau vom 2. Juli 2026:<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t. In: Legal Tribune Online,<br \/>\n\t\t\t\t\t02.07.2026<br \/>\n\t\t\t\t\t, https:\/\/www.lto.de\/persistent\/a_id\/60329 (abgerufen am:<br \/>\n\t\t\t\t\t02.07.2026<br \/>\n\t\t\t\t\t)\n\t\t\t\t<\/p>\n<p>\t\t\t\tKopieren<br \/>\n\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/rechtliches\/zitierhinweise\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Infos zum Zitiervorschlag<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Der Generalbundesanwalt erhob Anklage gegen den Ukrainer Serhii K. wegen Sprengung der Nord-Stream-Pipeline. 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