{"id":45905,"date":"2026-08-11T04:25:10","date_gmt":"2026-08-11T04:25:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/afrika\/45905\/"},"modified":"2026-08-11T04:25:10","modified_gmt":"2026-08-11T04:25:10","slug":"die-dr-kongo-vor-der-zerreissprobe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/afrika\/45905\/","title":{"rendered":"Die DR Kongo vor der Zerrei\u00dfprobe"},"content":{"rendered":"<p>Die Katze ist aus dem Sack<\/p>\n<p>R\u00fcckblick: Am Abend des 6. Mai 2026 stand Pr\u00e4sident F\u00e9lix Tshisekedi vor der versammelten Presse Rede und Antwort. \u00dcber 200 Pressevertreter, national wie international, waren der Einladung des Pr\u00e4sidenten gefolgt, denn ungekl\u00e4rte Fragen gab es zuhauf. Unter den gro\u00dfen Fragezeichen der Amtszeit Tshisekedi stand, ob es nun einen inklusiven Dialog mit den Rebellen im Osten geben w\u00fcrde \u2013 oder nicht. Wird die Wahl 2028 stattfinden und wie gehen deren Vorbereitungen voran? Wie steht es um den bereits in der ersten Amtszeit angek\u00fcndigten Zensus der Bev\u00f6lkerung \u2013 seit 1984 arbeitet die Regierung auf Grundlage von Sch\u00e4tzungen der Vereinten Nationen? Schlie\u00dflich die brisanteste Frage: Wird Tshisekedi f\u00fcr eine dritte Amtszeit kandidieren, und wenn ja, auf welchen juristischen Grundlagen? \u00a0<\/p>\n<p>Einem Dialog mit der Rebellenf\u00fchrung wurde dabei eine klare Absage erteilt, wohl in der Hoffnung, dass die Vereinigten Staaten mit ihrem erneuerten Interesse an den Bodensch\u00e4tzen ein Ende des Konfliktes herbeif\u00fchren w\u00fcrden. Dass das von US-Pr\u00e4sident Trump herbeigef\u00fchrte Friedensabkommen zwischen Ruanda und der DR Kongo nicht funktioniert und beide Konfliktparteien kaum zur Umsetzung beitragen, ist mittlerweile offensichtlich. Zudem wurde der Konflikt in den Ostprovinzen als Vorwand herangezogen, um die f\u00fcr 2028 geplanten Wahlen auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Gegen\u00fcber einer dritten Amtszeit pr\u00e4sentierte sich der Pr\u00e4sident hingegen offen und verk\u00fcndete, sich nicht vor der Verantwortung dr\u00fccken zu wollen, wenn dies der Wille des Volkes sei. Nun also doch: Das kongolesische Volk als erhabener Souver\u00e4n, die Ultima Ratio, soll erm\u00e4chtigt werden, \u00fcber Pr\u00e4sidenten und Verfassung zu richten.<\/p>\n<p>Worte aus dem Munde eines Pr\u00e4sidenten, der selbst 2018 nur durch den gr\u00f6\u00dften Wahlbetrug der dritten Republik, einen Kuhhandel mit dem scheidenden Pr\u00e4sidenten Joseph Kabila an die Macht gelangte. Der eigentliche Gewinner, Martin Fayulu, der heute noch zum Argwohn der Anh\u00e4nger Tshisekedi als \u201egew\u00e4hlter Pr\u00e4sident\u201c auftritt, erwies sich gegen\u00fcber den Angeboten des scheidenden Pr\u00e4sidenten als unnachgiebig. In der Nacht des siebten Tages der Stimmausz\u00e4hlung wurde Tshisekedi um 3 Uhr fr\u00fch von der Unabh\u00e4ngigen Nationalen Wahlkommission CENI und deren damaligen Pr\u00e4sidenten Corneille Nangaa, heute Anf\u00fchrer der Rebellenallianz AFC im Ostkongo, \u00fcberraschend als Wahlsieger erkl\u00e4rt. Ehe die Bev\u00f6lkerung am n\u00e4chsten Morgen begriff, was ihr geschah, waren auf alle wichtigen Verkehrswege und \u00f6ffentlichen Pl\u00e4tze der ganzen Republik die Polizei und das Milit\u00e4r ausger\u00fcckt, um jegliche Form von Protest oder Versammlung zu unterbinden. Die erste friedliche Amts\u00fcbergabe \u2013 und Wahlputsch zugleich \u2013 war vollzogen. Die internationale Gemeinschaft schwieg und begn\u00fcgte sich mit dem gewaltfreien Machtwechsel, der einer Negierung des W\u00e4hlerwillens gleichkam[<a href=\"#f1\">1<\/a>].<\/p>\n<p>Darauf folgte im Jahr 2023 das, was zahlreiche Beobachter als die teuerste und qualitativ schlechteste Wahl (oder Simulation einer Wahl) bezeichneten, die erwartungsgem\u00e4\u00df keine gr\u00f6\u00dferen \u00dcberraschungen brachte. Pr\u00e4sident Tshisekedi wurde nicht nur im Amt best\u00e4tigt, sondern sicherte sich eine \u00fcberw\u00e4ltigende Mehrheit in beiden Kammern \u2013 dem Parlament und dem Senat. Vor diesem Hintergrund kann das geplante Verfassungsreferendum nur als Versuch angesehen werden, die letzte Klausel aus dem Weg zu r\u00e4umen, die einer lebenslangen Amtszeit im Wege steht. Hierf\u00fcr m\u00fcsste nicht nur die Verfassung ge\u00e4ndert, sondern eine neue Verfassung per landesweitem Referendum verabschiedet werden. Wie dieses organisiert und umgesetzt werden soll \u2013 trotz der Ebola-Epidemie und des Krieges im Osten \u2013 ist eine Frage, die der Pr\u00e4sident auf seiner Pressekonferenz unbeantwortet lie\u00df.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Die Verfassung von 2006: Eine Verschw\u00f6rung ausl\u00e4ndischer M\u00e4chte zum Schaden der DR Kongo?<\/p>\n<p>Wie auf den Startschuss wartend, verabschiedeten zun\u00e4chst das Parlament am 9. Juni 2026 in erster Lesung, der Senat in zweiter Lesung, ein Gesetz, welches die Regierung beauftragt, ein Verfassungsreferendum zu organisieren. Anders als unter Tshisekedis Vorg\u00e4nger Kabila, gegen dessen Bem\u00fchungen einer Verfassungs\u00e4nderung ein breites B\u00fcndnis aus Oppositionsparteien \u2013 darunter die Partei des Pr\u00e4sidenten UDPS \u2013, Vertretern der Kirche und Zivilgesellschaft erfolgreich Widerstand leistete, scheint nun jedes Mittel recht, die Verfassung zu diskreditieren. So z\u00e4hlt der renommierte Verfassungsrechtler Andr\u00e9 Mbata, Generalsekret\u00e4r der UDPS, der 2014 eine Verfassungs\u00e4nderung noch mit Hochverrat und einer \u201eVergewaltigung der eigenen Mutter\u201c gleichsetzte, heute zu den eifrigsten Verfechtern derjenigen, die die Verfassung \u201es\u00e4ubern\u201c wollen. Drei zentrale Argumente werden dabei aufgef\u00fchrt, wenn aktuell die Notwendigkeit einer Verfassungs\u00e4nderung begr\u00fcndet, wird:<\/p>\n<p>Die Verfassung wurde von fremden M\u00e4chten verfasst und der DR Kongo aufgezwungen.<br \/>\nDie Verfassung schw\u00e4cht die DR Kongo gegen\u00fcber ihren Feinden durch die eigene Souver\u00e4nit\u00e4tsaufgabe (Art. 217).<br \/>\nDie Verfassung spiegelt das Kr\u00e4fteverh\u00e4ltnis der Nachkriegszeit wider und ist nicht mehr mit dem Zeitgeist einer aufstrebenden Nation vereinbar.<\/p>\n<p>Doch sowohl einheimische Verfassungsrechtler wie Marcel Wetsh\u2019Okonda[<a href=\"#f2\">2<\/a>] als auch internationale Experten wie El-Hadj Mbodj[<a href=\"#f3\">3<\/a>] betonen, dass die Experten der Vereinten Nationen und der Universit\u00e4t L\u00fcttich lediglich in beratender Funktion eingeladen und nicht mit dem Mandat ausgestattet waren, \u00c4nderungen gegen den Willen der Kongolesen durchzusetzen. Auch der parlamentarische Adaptionsprozess 2005, mit abschlie\u00dfendem Referendum, verlief nach demokratischen Standards. Das Argument zur vermeintlichen Souver\u00e4nit\u00e4tsaufgabe, erscheint aus europ\u00e4ischer Sicht ebenfalls unbegr\u00fcndet: Artikel 217 der Verfassung sieht die F\u00f6rderung der regionalen und afrikanischen Integration vor, indem die Republik einige Entscheidungsbefugnisse an supranationale Organisationen wie die Afrikanische Union abtreten kann. Doch die territoriale Integrit\u00e4t der DR Kongo bleibt durch den ersten Verfassungsartikel garantiert. \u00a0Dass dieses Argument dennoch auf Zuspruch st\u00f6\u00dft, liegt einerseits an der Besetzung der Kivu-Provinzen, andererseits an der schwachen Verbreitung der Kenntnis \u00fcber die eigene Verfassung.<\/p>\n<p>Und schlie\u00dflich: Spiegelt die Verfassung ein \u00fcberholtes Kr\u00e4fteverh\u00e4ltnis im eigenen Staat wider? Hierzu ein R\u00fcckblick aus einer parteipolitischen Perspektive: Die Oppositionspartei UDPS unter Leitung von \u00c9tienne Tshisekedi, die jahrelang sich gegen die Diktatur Mobutus einsetzte, ging nach dem milit\u00e4rischen Erfolg Laurent Kabilas, dem zweiten Kongo-Krieg, und der Amtseinf\u00fchrung des Sohnes von Laurent Kabila, Joseph Kabila, als gro\u00dfer Verlierer des Staatsbildungsprozesses der 2000er Jahre hervor. Die UDPS widersetzte sich in der Folge nicht nur dem Verfassungsreferendum von 2005 und rief das Volk auf, diesem fernzubleiben, sondern boykottierte ebenfalls die ersten Wahlen 2006[<a href=\"#f4\">4<\/a>]. Das Misstrauen der UPDS gegen\u00fcber der Verfassung von 2006 hat daher Geschichte, steht diese doch f\u00fcr den falschen Kompromiss, wonach bei der Gr\u00fcndung des Nachkriegsstaates die Gerechtigkeit zugunsten des Friedens vernachl\u00e4ssigt und der politische Aufstieg derjenigen erm\u00f6glicht wurde, die als Mittel des Widerstands die Waffen w\u00e4hlten. Das Argument geht jedoch am Inhalt der Verfassung vorbei und ist daher eher als pers\u00f6nliche Abrechnung der UDPS mit einem politischen System zu bewerten, aus dem sich diese zu Beginn selbst ausschloss.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Erhalt, Modifikation oder \u00c4nderung \u2013 alles eine Frage des Ma\u00dfes?<\/p>\n<p>Bis zur Verk\u00fcndung des Urteils durch den Verfassungsrat vergangene Woche stand lange die Frage im Raum \u2013 ist das Verfassungsreferendum \u00fcberhaupt verfassungsgem\u00e4\u00df? Grund f\u00fcr diesen Zweifel gibt es allerhand, insbesondere aufgrund des Artikels 219, der besagt, dass eine Verfassungs\u00e4nderung nicht w\u00e4hrend des Kriegszustands, des Ausnahmezustands oder des Belagerungszustands erfolgen darf, eine Situation also, die derzeit in den \u00f6stlichen Provinzen gegeben ist. Die Freigabe des Verfassungsrats kam daher kaum \u00fcberraschend: In den letzten Jahren hat sich die Regierung unabl\u00e4ssig darum bem\u00fcht, nicht nur die Exekutive, sondern auch die Legislative und die Judikative fest unter ihre Kontrolle zu bringen. Seitens der Unabh\u00e4ngigen Nationalen Wahlkommission wurde bereits verk\u00fcndet, ausreichende Mittel seien f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Referendums vorhanden; man m\u00fcsse nur das Wahlregister von 2022 aktualisieren. Ohne uns in semantischen Feinheiten dar\u00fcber verlieren zu wollen, ob der Volkswille stets Vorrang vor der Verfassung hat, erscheint es anma\u00dfend, sich de jure auf den Volkswillen zu berufen, w\u00e4hrend de facto Millionen von B\u00fcrgern aufgrund der zahlreichen Krisen, die den Osten des Kongo ersch\u00fcttern, die M\u00f6glichkeit zur Teilnahme an einem Referendum vorenthalten w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Obwohl das Parlament f\u00fcr das Gesetz zur \u00c4nderung der Verfassung gestimmt hat \u2013 mit Ausnahme einer kleinen Minderheit von Abgeordneten der Opposition, die sich aus Protest der Stimme enthalten haben \u2013, sind die Positionen innerhalb der Regierungskoalition hinsichtlich des Inhalts des Referendums durchaus heterogen. Artikel 220 der Verfassung, die Unver\u00e4nderlichkeitsklausel, verbietet jegliche \u00c4nderung bestimmter grundlegender S\u00e4ulen des Staates \u2013 darunter die republikanische Staatsform, das allgemeine Wahlrecht sowie die Anzahl und die Dauer der Amtszeiten des Pr\u00e4sidenten der Republik. Sollte eine Verfassungs\u00e4nderung eine dieser Bestimmungen betreffen, w\u00e4re sie daher verfassungswidrig. Um diese Bestimmung aufzuheben, m\u00fcsste eine neue Verfassung verabschiedet werden; gem\u00e4\u00df der geltenden Verfassung bleibt die Amtszeit von einer Verfassungs\u00e4nderung unber\u00fchrt. In einem politischen Umfeld, in dem Wahlen ihre Bedeutung zunehmend verlieren, machen sich die Parteien im Regierungslager Sorgen dar\u00fcber, was ihnen bevorstehen k\u00f6nnte, sollte das letzte institutionelle Bollwerk fallen, das einen friedlichen Machtwechsel an der Spitze des Staates bislang gew\u00e4hrleistet hat. Wie schnell sich dieses Regime seiner Kritiker, auch innerhalb der Regierungskoalition, entledigen kann, wurde am Schicksal des Vizepr\u00e4sidenten des Senats, Modeste Bahati, deutlich. Dieser hatte am 4. M\u00e4rz 2026 in einem Interview ungl\u00fccklich von sich gegeben, dass er das Problem nicht in der Verfassung, sondern in der Anwendung der Gesetzestexte sehe. Ihm wurde bereits am folgenden Tag im Parlament ein Amtsenthebungsverfahren zuteil, dem Bahati mit seinem eigenen R\u00fccktritt zuvorkam.<\/p>\n<p>Wie festgefahren die Positionen sind und mit welcher H\u00e4rte gegen abweichende Positionen vorgegangen wird, wurde insbesondere am Sit-in der Opposition am 12. Juni 2026 sichtbar.<\/p>\n<p>Die staatlichen Sicherheitskr\u00e4fte schreckten dabei nicht vor Gewalt zur\u00fcck, sondern lie\u00dfen die Jugendorganisationen der UDPS, die Protestierende mit St\u00f6cken, Macheten und Steinen vor den Augen der Gesetzesh\u00fcter angriffen, gew\u00e4hren. Das Vorgehen gegen die friedlichen Demonstranten wurde von Human Rights Watch scharf verurteilt[<a href=\"#f5\">5<\/a>]. Hohe Arbeits- und Perspektivlosigkeit, Armut und mangelnde Bildung bilden dabei den N\u00e4hrboden f\u00fcr die Manipulation und Instrumentalisierung einer von der Demokratie desillusionierten Jugend.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Das Verfassungsreferendum \u2013 lediglich eine von drei Optionen des Amtserhalts Tshisekedis<\/p>\n<p>Wie dargelegt, ist der Ausgang des begonnenen Prozesses des Verfassungsreferendums, mit dem Ziel der Aufhebung der Mandatsbegrenzung, mehr als ungewiss und droht das Land nicht nur auf die Zerrei\u00dfprobe zu stellen, sondern auch dessen territoriale Integrit\u00e4t zu gef\u00e4hrden. Das Abhalten eines Referendums ohne Beteiligung der besetzten Gebiete im Osten des Kongo k\u00f6nnte der von Ruanda milit\u00e4risch unterst\u00fctzten Rebellenbewegung einen willkommenen Anlass bieten, sich offiziell vom Land abzuspalten \u2013 ein Schritt, den sie bisher nicht gewagt hat. Die Regierung, die seit den Sanktionen der US-Regierung gegen ruandische Milit\u00e4rangeh\u00f6rige und Goldraffinerien zweifellos vor Selbstvertrauen strotzt, sollte sich des bestehenden Risikos durchaus bewusst sein. Dabei zeichnen sich zwei weitere M\u00f6glichkeiten ab, wie sich Tshisekedi im Falle eines Scheiterns des Referendums ebenfalls an der Macht halten k\u00f6nnte. Einer der beiden Wege entspricht der Argumentation, die Kabila 2016 vorbrachte, wonach es aufgrund der unsicheren Lage und des bewaffneten Konflikts im Osten des Kongo unm\u00f6glich sei, Wahlen zu organisieren. Dass aus diesem Grund in der Vergangenheit bestimmte Ortschaften zwar von den Wahlen ausgeschlossen werden mussten, hat jedoch bis dato die Durchf\u00fchrung keiner Wahl verhindert. Zudem erscheint es unangemessen, zweieinhalb Jahre vor dem geplanten Wahltermin eine Verschiebung in Betracht zu ziehen und weckt berechtigte Zweifel daran, ob die Regierung wirklich gewillt ist, den Krieg im Osten mit friedlichen Mitteln zu beenden. Ob dies m\u00f6glich ist, ist mit Kabilas Verurteilung zum Tode in Abwesenheit durch ein Milit\u00e4rgericht am 30. September 2025 h\u00f6chst fraglich geworden. Der Ex-Pr\u00e4sident gilt als enger Vertrauter des Rebellenf\u00fchrers Nangaa und h\u00e4lt sich in seiner Residenz im besetzten Goma auf.<\/p>\n<p>Und schlie\u00dflich: Die Aktualisierung der Wahlregisters f\u00fcr die eigentliche 2028-Wahl soll auf einer umfassenden Volksz\u00e4hlung basieren, da der letzte offizielle Zensus in der DR Kongo, die damals noch Zaire hie\u00df, 1984 stattfand. Fr\u00fchere Volksz\u00e4hlungsprojekte unter Pr\u00e4sident Kabila wurden dabei als Mittel zur Verschiebung von Wahlen instrumentalisiert. Das Thema bleibt deshalb politisch sensibel und erscheint vor dem Hintergrund des Konflikts im Osten und der Ebola-Epidemie kaum realisierbar. Eine im Mai 2026 von der Denkfabrik Ebuteli ver\u00f6ffentlichte Studie verweist zudem auf Unklarheiten bei der Zusammenarbeit zwischen der Unabh\u00e4ngigen Nationalen Wahlkommission, dem Amt f\u00fcr Bev\u00f6lkerungsidentifikation und dem Nationalen Institut f\u00fcr Statistik sowie erhebliche administrative H\u00fcrden, hohe Kosten und Korruptionsrisiken[<a href=\"#f6\">6<\/a>]. Insgesamt bestehen daher berechtigte Zweifel, ob eine fl\u00e4chendeckende Identifikation und W\u00e4hlererfassung rechtzeitig, finanziell tragbar und ohne Auswirkungen auf den Wahlkalender umgesetzt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Schlussbemerkung<\/p>\n<p>Wird Pr\u00e4sident Tshisekedi nun der j\u00fcngste in einer Reihe afrikanischer \u201eEndlos-Herrscher\u201c? Die Opposition gegen die Verfassungs\u00e4nderung hat nicht aufgegeben, sondern hat sich im B\u00fcndnis C64 zusammengeschlossen: Ihr Name ist eine Anspielung auf Artikel 64 der Verfassung, der die Bev\u00f6lkerung dazu aufruft, jeglicher Machtanma\u00dfung entgegenzuwirken und die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung vor jeglicher Verletzung oder jedem Versuch eines gewaltsamen Umsturzes zu sch\u00fctzen. Ein geplanter Protestmarsch am 22. Juli 2026 der Opposition, um gegen die Verfassungs\u00e4nderung auf die Stra\u00dfe zu gehen, wurde unter Vermittlung der einflussreichen Bischofskonferenz und der Zusage der Regierung, den Dialog mit der Opposition zu suchen, erstmal auf den 15. August 2026 verschoben. Doch kann der Pr\u00e4sident davor durch seine Unterschrift zum Gesetz Fakten schaffen \u2013 und dem Vermittlungsversuch damit ein j\u00e4hes Ende setzen.<\/p>\n<p>Zudem st\u00f6\u00dft die Durchf\u00fchrung des geplanten Referendums auf zahlreiche praktische H\u00fcrden. Wird die Wahlkommission angesichts der Sicherheitslage im Osten des Kongo und der Versch\u00e4rfung der Ebola-Epidemie in der Lage sein, innerhalb von nur wenigen Monaten sowohl die W\u00e4hlerverzeichnisse zu aktualisieren als auch ein Referendum zu organisieren? Und das, obwohl seit 2023 aufgrund fehlender finanzieller Mittel keine Kommunalwahlen mehr stattgefunden haben und die Vorbereitungen f\u00fcr die Wahlen 2028 bereits hinter dem vorgesehenen Zeitplan zur\u00fcckliegen. Falls ja, offenbart dies die Herrschsucht eines Regimes, das nicht einmal mehr den Anschein eines demokratischen Rechtsstaats wahren will. Denn entgegen allen Absichtserkl\u00e4rungen findet das Verfahren nicht im Rahmen einer breiten \u00f6ffentlichen Aussprache statt, sondern in einem Klima der zunehmenden Unterdr\u00fcckung. Die PPRD, die Partei von Kabila, wurde verboten, ihre Fraktion im Parlament aufgel\u00f6st und ihre F\u00fchrungskr\u00e4fte mitten in der Nacht vom Geheimdienst festgenommen. F\u00fchrende Oppositionelle wurden bei den Protesten schwer verletzt oder befinden sich aus Angst vor Verfolgung bereits im Ausland.<\/p>\n<p>Die internationale Gemeinschaft und insbesondere die EU \u00fcben derweil Zur\u00fcckhaltung, da sie angesichts des verst\u00e4rkten Engagements der USA und der starken Pr\u00e4senz Chinas bef\u00fcrchten, im Wettlauf um strategische Rohstoffe ins Hintertreffen zu geraten. Angesichts der Tendenz, die letzten demokratischen Elemente des Staates auszuh\u00f6hlen, d\u00fcrfte es im Nachhinein niemanden \u00fcberraschen, wenn die \u00f6ffentliche Ordnung weiter br\u00f6ckelt und insbesondere die Rebellenbewegungen aufgrund fehlender politischer Handlungs- und Einflussm\u00f6glichkeiten weiter an Zulauf gewinnen. Die internationale Gemeinschaft sollte sich daher bewusst werden, dass dieses Verfassungsreferendum nicht nur die politische Stabilit\u00e4t, sondern auch die territoriale Integrit\u00e4t des Staates gef\u00e4hrdet. Doch ehe der bewaffnete Konflikt weiter eskaliert, wird sich die Regierung dem Anschein nach zun\u00e4chst dem politischen und gesellschaftlichen Protest stellen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p id=\"f1\">[1] Berwouts, K., &amp; Reyntjens, F. (2019). The Democratic Republic of Congo: The Great Electoral Robbery (and how and why Kabila got away with it). Egmont Institute. <a href=\"https:\/\/egmontinstitute.be\/app\/uploads\/2019\/04\/APB25.pdf\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">https:\/\/egmontinstitute.be\/app\/uploads\/2019\/04\/APB25.pdf<\/a> (29.07.2026)<\/p>\n<p id=\"f2\">[2] Wetsh\u2019Okonda, M. (2024). La contribution des experts \u00e9trangers a l\u2019\u00e9laboration de la constitution du 18 f\u00e9vrier 2006. Congo-Afrique.<\/p>\n<p id=\"f3\">[3] Jeune Afrique (2024). <a href=\"https:\/\/www.jeuneafrique.com\/1642012\/politique\/el-hadj-mbodj-la-constitution-congolaise-est-lune-des-meilleures-dafrique\/\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">https:\/\/www.jeuneafrique.com\/1642012\/politique\/el-hadj-mbodj-la-constitution-congolaise-est-lune-des-meilleures-dafrique\/<\/a> (29.07.2026)<\/p>\n<p id=\"f4\">[4] Kennes, E. (2024). What\u2019s Wrong with the DRC Constitution?. Egmont Institute. <a href=\"https:\/\/egmontinstitute.be\/app\/uploads\/2024\/12\/Erik-Kennes_Paper_128.pdf\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">https:\/\/egmontinstitute.be\/app\/uploads\/2024\/12\/Erik-Kennes_Paper_128.pdf<\/a> (29.07.2026)<\/p>\n<p id=\"f5\">[5] Human Rights Watch (2026).\u00a0<a href=\"https:\/\/www.hrw.org\/news\/2026\/07\/09\/dr-congo-crackdown-on-protesters\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">https:\/\/www.hrw.org\/news\/2026\/07\/09\/dr-congo-crackdown-on-protesters<\/a> (29.07.2026)<\/p>\n<p id=\"f6\">[6] Ebuteli.org (2026). <a href=\"https:\/\/www.ebuteli.org\/publications\/notes\/l-identification-de-la-population-peut-elle-redevenir-un-levier-du-glissement\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">https:\/\/www.ebuteli.org\/publications\/notes\/l-identification-de-la-population-peut-elle-redevenir-un-levier-du-glissement<\/a> (29.07.2026)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Die Katze ist aus dem Sack R\u00fcckblick: Am Abend des 6. 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