Dies hatte sein Anwalt, Thomas Payer, im Vorfeld gegenüber der APA erklärt. Für den Ex-Finanzminister bestand keine Pflicht zur Teilnahme an der nicht-öffentlichen Verhandlung, die nur rund eine halbe Stunde dauern dürfte. Grasser könne “nichts beitragen”, daher liege es in der Natur der Sache, dass der Anwalt einen solchen Termin wahrnimmt, sagte sein Rechtsbeistand. Der in Kitzbühel wohnhafte 57-jährige Kärntner befindet sich nach seiner rechtskräftigen Verurteilung im Buwog-Prozess und einem siebenmonatigen Haftaufenthalt derzeit in elektronisch überwachtem Hausarrest.