Tiroler Schriftsteller können sich für ein Aufenthaltsstipendium in der polnischen Stadt bewerben. Ein dreimonatiger Arbeitsaufenthalt ist möglich. Bewerbungsschluss ist der 24. April 2026.
Innsbruck – Das Land Tirol und das Außenministerium vergeben ein Aufenthaltsstipendium. Es führt Schriftsteller nach Krakau, Polens zweitgrößte Stadt. Kulturreferent und Landeshauptmann Anton Mattle ruft via Aussendung zur Bewerbung auf. Er betont: „Mit dieser Initiative wollen wir Kunstschaffenden die Möglichkeit geben, wertvolle Auslandserfahrung zu sammeln und ein Projekt in einer geschichtsträchtigen Stadt mit einem vielfältigen Kultur- und Geistesleben umzusetzen.“
Im Überblick
Dauer: 15. August bis 8. November 2026
Ort: Krakau (Krakauer Festival-Büro & Villa Decius)
Thema:„Setzen. Überschreiten. Durchdringen. Verwischen. Grenzen als literarische Orte“
Der Aufenthalt in Krakau dauert vom 15. August bis 8. November 2026. Er beginnt im Krakauer Festival-Büro (bis 14. September). Danach wechselt der Standort zur Villa Decius.
Eine fachkundige Jury entscheidet über die Vergabe des Stipendiums.
So funktioniert die Bewerbung
Interessierte müssen ihre Unterlagen bis spätestens 24. April 2026 als einzelnes PDF-Dokument (maximal 10 MB) per E-Mail an kultur@tirol.gv.at senden.
Die Bewerbung muss folgende Dokumente enthalten:
Motivationsschreiben (max. 1 Seite) zu aktuellen literarischen Interessen und Projekten.Projektvorschlag (max. 1 Seite), der sich mit dem Themenschwerpunkt „Grenzen“ auseinandersetzt.Lebenslauf und Darstellung des literarischen Werdegangs der letzten fünf Jahre.Dokumentation der bisherigen literarischen Tätigkeit (max. 20 Seiten).
Das Programm fokussiert auf den Themenschwerpunkt „Setzen. Überschreiten. Durchdringen. Verwischen. Grenzen als literarische Orte“. AutorInnen können sich hier mit Fragen von Grenzen und Sprache in Grenzregionen befassen. Die Beziehungen zwischen Österreich und Polen sowie Tirol und Galizien bieten Anknüpfungspunkte.
Für die Bewerbung gibt es keine Altersbegrenzung. Ein Tirol-Bezug ist Voraussetzung. Dazu zählen Arbeits- oder Wohnsitz in Tirol. (TT)