Der Bericht über den mittlerweile gekündigten ORF-Generaldirektor zieht weite Kreise. Auch oder gerade weil er sicher in einem Safe liegt – und da auch bleiben wird. Viele wollen ihn natürlich sehen, zuvörderst die große Runde der Stiftungsräte. Es gibt aber gute Gründe, warum er nur einer einzigen Person vorgelegt wurde.
Und zwar rechtliche Gründe. Es sei „von den involvierten Personen vor Beginn der Untersuchung verlangt worden, dass der Bericht vertraulich zu behandeln ist, das war Grundlage der Untersuchung“, erfuhr die „Presse“ dazu vom Wiener Rechtsanwalt Christopher Schrank. Immerhin ist man bei einer solchen Untersuchung angewiesen auf offene Aussagen und die Vorlage peinlichen Materials. Man habe sich darauf „geeinigt, dass ausschließlich die Generaldirektorin den Bericht bekommt und er nicht weitergegeben werden darf. An niemanden“, so Schrank, der die Untersuchung mit zwei anderen durchführte. Ingrid Thurnher ist also die einzige Person, die den Bericht bekam.
Was in der Causa Weißmann besonders heikel ist. Denn zu Beginn wurde ja in einer Aussendung der Stiftungsratsspitze der Vorwurf der sexuellen Belästigung publik gemacht. Ein anderes Ergebnis wäre freilich für den ORF sehr viel angenehmer gewesen. Denn so wird Weißmann gegen seinen langjährigen Arbeitgeber mit besseren Chancen vor Gericht gehen.
Am Ergebnis lässt Schrank keinen Zweifel aufkommen: Bei der Untersuchung sei „sofort“ klar gewesen, dass keine sexuelle Belästigung im Sinn des Strafrechts vorliege, also prüfte man im Sinn des Gleichbehandlungsgesetzes. Dort gilt ein reduzierter Beweismaßstab: „Man muss nur mit mehr als 50 Prozent Wahrscheinlichkeit“ zu dem Schluss kommen, dass etwas so passiert sei. Aber auch das habe sich durch eine Gesamtbetrachtung nicht erfüllt, weil es keinen beruflichen Konnex gab und sich – bei einer Gesamtbetrachtung – nicht zeigte, dass das Verhalten unerwünscht war. „Die Frau legte nicht die ganzen Chats vor, manches reichte sie nach, aber immer unvollständig“, so Schrank.
Aus welchen Gründen auch immer einzelne Stiftungsräte den Bericht gern gelesen hätten: Gregor Schütze, der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsrats, zeigte sich besonders erbost davon, dass das Schriftstück dort nicht vorgelegt wurde.
Erst am Dienstag kritisierte der ÖVP-Fraktionssprecher, wie der „Standard“ berichtet, eine „vollständige Unterdrückung“ des Berichts. Kein freundschaftlicher Akt. Wird Thurnher vom Stiftungsrat unter Beschuss genommen? Dieses Bild zeigt sich auch aus anderen Gründen: Vieles wird dieser Tage Journalisten vom Küniglberg oder dem Stiftungsrat zugetragen. Im allgemeinen Raunen besonders laut: Thurnher werde vom Stiftungsrat doch nicht mehr für so fähig gehalten wie gerade eben. Es ist nicht lange her, da wurde sie von ihm noch mit Lorbeeren bedacht, ihre Wahl als Interimschefin am 12. März war einstimmig.
Aber ein politisch besetzter Stiftungsrat hat kein gesteigertes Interesse an einer Frau auf dem Chefsessel, die nicht über die üblichen Spießrutenläufe ins Amt kam. Eine Frau, die politisch vielleicht nicht so leicht zu beeinflussen ist – und möglicherweise länger bleiben könnte als nur bis zur nächsten Wahl. Thurnher hat sich in der Frage, ob sie im Sommer als Generaldirektorin zur Wahl stehen wird, noch nicht geäußert.
Und dann ist da noch diese OTS, die sehr, sehr teuer werden könnte. Jene Aussendung, die Lederer und Schütze unter ihrem Namen verschickt haben und in der die Vorwürfe der sexuellen Belästigung gegen Weißmann öffentlich gemacht wurden. Wie kam der Text zustande? Hierzu gibt es Angaben, die weit voneinander entfernt sind. Schütze sagt dazu nun gegenüber der „Presse“: „Die Formulierungen entstanden aus klarer anwaltlicher Empfehlung seitens des Rechtsanwalts Dr. Gerlach. Beteiligt waren Ingrid Thurnher, Stefanie Groiss-Horowitz, Eva Schindlauer, Harald Kräuter, Josef Lusser, Martin Biedermann, Heinz Lederer, Gregor Schütze, Ewald Aschauer und Rechtsanwalt Gerlach.“ Aus dem ORF hört man allerdings von verschiedenen Quellen, dass die OTS keinesfalls eine Zusammenarbeit war, sondern ein Mann bei der Aussendung federführend. Und zwar der Vorsitzende des Stiftungsrats, Heinz Lederer.
Die Frage, wer hier wie involviert war, könnte auch juristische Folgen haben. Unterzeichnet ist die „voreilige Veröffentlichung ungeprüfter Vorwürfe“, wie Arbeitsrechtsexpertin Körber-Risak die Aussendung kürzlich nannte, nur von Lederer und Schütze. Körber-Risak argumentierte deshalb schon vor einigen Tagen: Wenn Weißmann Schadensersatzansprüche gegen das Haus erheben sollte, dann könne sich der ORF überlegen, einen Regressanspruch gegen die beiden geltend zu machen. Fragt sich: Wer würde das entscheiden? Ein neuer ORF-Chef, den der Stiftungsrat wählt?
Die ORF-Journalisten haben derweil einen ernsthaften Schritt gesetzt und sprechen vier Mitgliedern des Stiftungsrats in einer Resolution das Misstrauen aus, namentlich Heinz Lederer, Gregor Schütze, Peter Westenthaler und Thomas Prantner. Der ORF sei „in einer schweren Krise“, der mit Entpolitisierung und Aufklärung begegnet werden müsse. Gefordert wird eine Neuaufstellung des Gremiums. Und: Man unterstütze das Bemühen um lückenlose Aufklärung durch Thurnher. Diese dürfe „weder von innen noch von außen behindert werden“.