Die gesetzliche Grundlage für die Maßnahme besteht laut Emmerling bereits. Zwar gebe es im Bund Überlegungen, hier eine Neuregelung anzudenken, die Anhaltung ist aber auch auf Basis des derzeitigen Heimaufenthaltsgesetzes möglich, wurde heute erläutert. Allerdings sind dafür einige Voraussetzungen nötig. So müsste bei den Betroffenen eine psychische Beeinträchtigung diagnostiziert werden. Es sei jedoch davon auszugehen, dass etwa bei Kindern, die Überfälle mit Messern begehen, eine solche – also zumindest eine Störung des Sozialverhaltens – vorliegt, hieß es.