Roland Gerlach soll nun im Auftrag des Stiftungsrats das Verhalten von Roland Weißmann evaluieren. Der Ansicht der Compliance-Kommission, die Weißmann entlastet, widerspricht er schon jetzt.
Ja, er halte das Verhalten von Roland Weißmann nach wie vor für sexuelle Belästigung im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes, sagt Roland Gerlach. Die Ansicht der Compliance-Kommission des ORF, deren Vorsitzender das anders sieht, teile er ganz und gar nicht. Roland Gerlach berät als Anwalt den Stiftungsrat des ORF. Er tat das auch in den entscheidenden Stunden rund um den Rücktritt von Roland Weißmann als ORF-Generaldirektor. Es hieß sogar, es sei Gerlach gewesen, der dazu geraten habe, den Passus der sexuellen Belästigung in jene OTS-Aussendung hineinzuschreiben, mit der der ORF dann Weißmanns Rücktritt bekannt gab.
Gerlach stellt das differenzierter dar: Es sei damals, an diesem Sonntag, ein „Plenum“, unter anderem bestehend aus den beiden Vorsitzenden des Stiftungsrats, Heinz Lederer und Gregor Schütze und diversen ORF-Direktoren, darunter auch Ingrid Thurnher, zusammengesessen und habe sich beraten. Er, Gerlach, habe dabei zu bedenken gegeben, dass man die Öffentlichkeit nicht im Unklaren lassen könne über die Vorgänge, denn es würde sowieso herauskommen. Und ohne eine Einigung von Weißmann mit der Betroffenen sei die Gefahr zu groß erschienen, dass der Vorwurf öffentlich würde. „Es war, wenn Sie so wollen, eine Frage der Güterabwägung.“ Denn eine Einigung Weißmanns mit der Betroffenen gab es nicht.

Arbeitsrechtsexperte Roland Gerlach (hier auf einem Archivbild aus 2013) berät den ORF-Stiftungsrat. APA-Images / Foltin Jindrich / WB
Entscheidend sei dann jedoch ein von einer Zeitung an Schütze Montagfrüh weitergeleitetes Mail gewesen, in dem Roland Weißmann über seinen Anwalt den Vorwurf unangemessenen Verhaltens von sich aus thematisiert habe und die Rede von einer Einigung mit der Betroffenen gewesen sei. „Da habe ich gesagt: So und jetzt müssen wir wirklich darauf reagieren“, erklärt Gerlach. Der ORF könne sich nicht dem Vorwurf des Verschweigens aussetzen. „Wir wollten auch kein Gschichtl von gesundheitlichen Problemen oder Auffassungsunterschieden erzählen.“ Immerhin hätten die ORF-Gebührenzahler auch ein Anrecht auf Transparenz. Die OTS-Aussendung wurde dann „gut begründet“ auch so veranlasst.
Denn die schriftliche Dokumentation sei schwerwiegend gewesen. Aus den Protokollen über Telefonate und Chats ergibt sich für Gerlach eindeutig das Bild sexueller Belästigung im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes. Dass es Weißmann und seinem Anwalt nun gelungen sei, „die Deutungshoheit über diese Vorfälle zu übernehmen“ und die betroffene Frau strafrechtlich zu verfolgen mit dem Vorwurf der Erpressung und zum Schweigen zu bringen, sei eine „Meisterleistung in Sachen Litigation-PR“.
Dem möchte Gerlach seine Sicht entgegensetzen. Er habe nun vom Stiftungsrat den Auftrag erhalten, „das Verhalten des Herrn Weißmann gegenüber der Betroffenen“ als Arbeitsrechtsexperte zu evaluieren. Eines sei jetzt schon klar: Er werde seinen Standpunkt, dass es sich um eine sexuelle Belästigung im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes handle, aufrechterhalten. Eine Frau könne natürlich in ein Ausmaß der sexuellen Belästigung einwilligen, das ihr adäquat erscheine. Aber es sei eindeutig über einen Flirt hinausgegangen, wenn wiederholt dazu aufgefordert werde, mit einem ins Bett zu gehen. Es habe hier auch eine deutliche Zurückweisung der Betroffenen gegeben.
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