Jene ORF-Mitarbeiterin, die dem Ex-Generaldirektor Roland Weißmann sexuelle Belästigung vorwirft, will nun rechtlich gegen ihren Arbeitgeber sowie ihren ehemaligen Vorgesetzten vorgehen. In einem profil-Interview widerspricht sie den Ergebnissen der Compliance-Untersuchung.
Wien – Der ORF kommt in der Causa Roland Weißmann nicht zur Ruhe: Nachdem der zurückgetretene Generaldirektor erst am Donnerstag angekündigt hatte, seine vom ORF avisierte Kündigung rechtlich anfechten und Ansprüche von beinahe vier Millionen Euro geltend machen zu wollen, hat sich am Freitag jene Frau, die Weißmann Fehlverhalten ihr gegenüber vorwirft, via profil zu Wort gemeldet. Sie untermauert ihre Anschuldigungen und kündigt rechtliche Schritte gegen den ORF und Weißmann an.
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Hintergrund ist nicht zuletzt die kürzlich abgeschlossene Compliance-Untersuchung im ORF zur Causa: Diese war unter Begleitung von drei Juristen zum Ergebnis gekommen, dass im Falle Weißmanns keine sexuelle Belästigung im strafrechtlichen Sinn sowie im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes festgestellt habe werden können. „Uns hat sich auch der Eindruck ergeben, dass der Austausch für keine der beiden Seiten unerwünscht war“, hielt der ORF-externe Anwalt Christopher Schrank als einer von drei zur Compliance-Untersuchung beigezogenen Juristen kürzlich fest.
„Ich wurde sexuell belästigt“
Die Frau selbst sieht das nach wie vor anders. „Ich wurde sexuell belästigt“, wird sie in einer am Freitag online veröffentlichten profil-Geschichte zitiert. Ja, es habe eine Beziehungsebene gegeben. „Freundlich, vielleicht auch vertraut. Eine Form von Nähe, wie sie in beruflichen Kontext entstehen kann“, heißt es im Artikel. Allerdings: „Es gab zu keinem Zeitpunkt eine Einvernehmlichkeit in sexuell konnotiertem Zusammenhang“, betont die Frau.
Die Bewertung der Compliance-Untersuchung, die eben keine sexuelle Belästigung erkennen konnte, will die Betroffene nun rechtlich und mit Unterstützung von Rechtsanwältin Sieglinde Gahleitner anfechten. Diese bereitet laut profil rechtliche Schritte gegen den ORF vor – zunächst in Form eines außergerichtlichen Anspruchsschreibens an den Sender und an Weißmann.
Gefordert werden Schutzmaßnahmen für die Betroffene, die Sicherstellung, dass ihr keine beruflichen Nachteile entstehen, Schadenersatz in Höhe von 25.000 Euro sowie eine Abgeltung der entstandenen Kosten und allfälliger künftiger Schäden.
ORF-Chefin: Prüfung war maßgebliche Grundlage für Vorgehen des ORF
Die interimistische ORF-Generaldirektorin Ingrid Thurnher hielt gegenüber der APA schriftlich fest: „Ich habe großen Respekt davor, dass sich die betroffene Mitarbeiterin in einer für sie offenkundig sehr belastenden Situation erneut öffentlich äußert. Es ist nachvollziehbar, dass ein solcher Vorgang für die Betroffene persönlich sehr schwer wiegt und viele Fragen offenlässt.“
Zugleich betonte sie: „Als Generaldirektorin muss ich mich bei meinen Entscheidungen zugleich auf die fachliche Einschätzung unserer internen und externen Rechts- und Compliance-Expertinnen und -Experten stützen. Diese Prüfung war für mich die maßgebliche Grundlage für das Vorgehen des ORF. Mir ist wichtig festzuhalten: Dass eine rechtliche Bewertung zu einem bestimmten Ergebnis kommt, bedeutet nicht, dass die persönliche Sicht oder das subjektive Erleben einer Betroffenen gering geschätzt werden. Beides ist ernst zu nehmen.“
„Gerade deshalb war und ist für mich entscheidend, dass der ORF rasch, sorgfältig und verantwortungsvoll handelt. Der ORF wird sich zu allfälligen weiteren rechtlichen Schritten nicht inhaltlich äußern“, ergänzte die derzeitige ORF-Chefin: „Unser Anspruch bleibt, alle Beteiligten mit Respekt zu behandeln, Persönlichkeitsrechte zu wahren und gleichzeitig die hohen Maßstäbe an Integrität und Verantwortung im ORF konsequent durchzusetzen.“
Stiftungsrat-Anwalt Gerlach sieht sexuelle Belästigung belegt
In der Presse wiederum meldete sich am Freitag Roland Gerlach, der in der Causa als Anwalt den ORF-Stiftungsrat beraten hat, zu Wort: Er hält das Verhalten von Weißmann nach wie vor für sexuelle Belästigung im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes, berichtet die Zeitung online. Dieses Bild würde sich aus den Protokollen über Telefonate und Chats eindeutig ergeben, so der Arbeitsrechtsexperte.
Dass es Weißmann und seinem Anwalt gelungen sei, „die Deutungshoheit über diese Vorfälle zu übernehmen“ und die betroffene Frau strafrechtlich zu verfolgen und mit dem Vorwurf der Erpressung zum Schweigen zu bringen, sei eine „Meisterleistung in Sachen Litigation-PR“.
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