Während sich beim ORF am Donnerstag entscheidet, wer den Sender bis Jahresende führt, bleiben die Fronten im Fall des früheren Senderchefs Roland Weißmann verhärtet. Auch wenn laut der Compliance-Prüfung eine „sexuelle Belästigung im rechtlichen Sinn“ nicht vorlag, wurde Weißmann vom ORF gekündigt. Denn schon „jeder Anschein eines einer Führungskraft unangemessenen Verhaltens“ sei zu vermeiden. Weißmann will die Kündigung anfechten. Hingegen erklärte Anwalt Roland Gerlach, der die Spitze des ORF-Stiftungsrats in der Causa berät, der „Presse“, dass er Weißmanns Verhalten nach wie vor für sexuelle Belästigung im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes halte. Doch diese Frage würde im Streit um Weißmann ohnedies keine Rolle mehr spielen, meint nun eine weitere Arbeitsrechtsexpertin.
Egal, ob es eine sexuelle Belästigung gab oder nicht: Etwaige schadenersatzrechtliche Ansprüche gegen Weißmann sind ohnedies verjährt. Die Vorwürfe der ORF-Mitarbeiterin gegen Weißmann gehen auf das Jahr 2022 zurück, und im Gleichbehandlungsrecht muss man Schadenersatzforderungen drei Jahre nach Wissen von Schaden und Schädiger stellen.
Die Kündigung
Arbeitsrechtlich ist die Sache schon spannender. Der ORF hat Weißmann nicht entlassen, was man bei einer Verfehlung mit sofortiger Wirkung machen kann. Er hat ihn unter Wahrung der gesetzlichen Fristen gekündigt und noch dazu gesagt, dass keine sexuelle Belästigung vorlag. Daher spiele es für diese Kündigung nun auch keine Rolle mehr, ob eine Belästigung vorlag, meint die (am aktuellen Rechtsstreit nicht beteiligte) Arbeitsrecht-Anwältin Katharina Körber-Risak zur „Presse“. Auch Gert-Peter Reissner, Leiter des Instituts für Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Uni Graz, erklärt, dass es für die Kündigung seitens des ORF nun irrelevant ist, ob doch eine sexuelle Belästigung vorlag. „Eine Kündigung ist kein Begründungsfall“, sagt er.
Die Aussendung
Ein drittes Thema ist die Frage, ob die Spitze des ORF-Stiftungsrats (Heinz Lederer und Gregor Schütze) die Rechte Weißmanns verletzt hat, weil sie in einer Aussendung vom 9. März öffentlich gemacht hat, dass „eine ORF-Mitarbeiterin gegenüber dem Generaldirektor Vorwürfe der sexuellen Belästigung erhoben hat“.
Weißmann war zuvor aus einem wichtigen Grund zurückgetreten, aus seiner Sicht nicht freiwillig, sondern weil ihn der ORF nach Aufkommen der Vorwürfe nicht fair behandelt habe. Dadurch beendete er den ORF-Chefvertrag am 8. März von seiner Seite aus, der dadurch wieder auflebende Vertrag als regulärer ORF-Mitarbeiter wurde hingegen vom Sender aus gekündigt. Falls Weißmann den Chefvertrag wirklich aus einem wichtigen Grund beenden durfte, kann er auch noch aus diesem Arbeitsverhältnis Ansprüche geltend machen.
Geht es nach Körber-Risak, ist es auch für den Streit um die Aussendung irrelevant, ob eine sexuelle Belästigung doch vorlag. Denn es komme für die Vorwürfe auf den Zeitpunkt der Aussendung an und „zu diesem Zeitpunkt ist das jedenfalls nicht klar gewesen“.
Anwaltskollege Gerlach hatte die OTS verteidigt: Er habe damals zu bedenken gegeben, dass man die Öffentlichkeit nicht im Unklaren lassen könne über die Vorgänge, es würde sowieso herauskommen. Und da es keine Einigung von Weißmann mit der Frau gegeben habe, sei die Gefahr zu groß erschienen, dass der Vorwurf öffentlich würde. Weißmanns Anwalt Oliver Scherbaum kritisierte hingegen, dass die Aussendung samt des Vorwurfs gegen den Willen Weißmanns erfolgt war.
Kündigungsanfechtung
Noch einmal zurück zum Dienstverhältnis Weißmanns als regulärer ORF-Mitarbeiter, das vom Sender gekündigt wurde. Weißmann will diese Kündigung anfechten, weil es sich um eine Kündigung aus einem verpönten Motiv handle. Der Arbeitgeber habe nämlich seine Fürsorgepflicht gegenüber Weißmann nicht wahrgenommen. Eine solche Anfechtung ist Arbeitnehmern grundsätzlich möglich, man kann damit erreichen, dass die Kündigung beseitigt wird und man wieder beschäftigt werden muss.
Allerdings gebe es die Anfechtungsmöglichkeiten nach dem Betriebsverfassungsrecht nicht in Spitzenpositionen, sagt Professor Reissner. Und den ORF-Chefvertrag Weißmanns und seinen regulären könne man diesbezüglich nicht einfach voneinander trennen.
Selbst abseits der Frage einer sexuellen Belästigung bleibt der Fall somit spannend. Lösen müsste die Fragen im Falle einer Nichteinigung das Arbeitsgericht. Für die am Donnerstag zu vergebende Position des ORF-Generaldirektors bis Ende 2026 haben sich elf Personen beworben. Die Vergabe des Postens für die reguläre fünfjährige Periode ab Anfang 2027 ist für August geplant.