Luxemburg – Das umstrittene ungarische LGBTQ-Gesetz verstößt einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge gegen die EU-Grundrechtecharta. Das entschied der EuGH am Dienstag in Luxemburg in einem von der EU-Kommission angestrengten und von mehreren Mitgliedsstaaten und dem EU-Parlament unterstützten Verfahren. Das LGBTQ-Gesetz wurde 2021 unter dem inzwischen abgewählten rechtsnationalistischen Premier Viktor Orbán erlassen und mit dem Jugendschutz begründet.
Dem EuGH zufolge missachtet das Gesetz insbesondere das in der Grundrechtecharta fixierte Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts und der sexuellen Ausrichtung. Darüber hinaus liege eine Verletzung des Rechts auf Menschenwürde vor. Die fragliche ungarische Gesetzgebung stigmatisiere und marginalisiere „nicht-cisgeschlechtliche, einschließlich transgeschlechtliche, und nicht-heterosexuelle Personen“, stellte das höchste EU-Gericht fest. Schon der Titel des Gesetzes „bringt sie mit pädophiler Kriminalität in Verbindung, was geeignet ist, diese Stigmatisierung zu verstärken und hassgetriebenes Verhalten ihnen gegenüber zu schüren“. Es behandle eine Gruppe von Menschen wegen ihrer sexuellen Identität oder Ausrichtung „als eine Gefahr für die Gesellschaft“ und stehe im Widerspruch zur „Identität“ der EU.
Das „Kinderschutzgesetz“ verbietet Darstellungen von Homosexualität und Transgender gegenüber Minderjährigen in allen Medien und seit einer Gesetzesänderung 2025 auch die Durchführung von Pride-Paraden. Allerdings: Die Pride in Budapest im Juni 2025 wurde mit rund 200.000 Teilnehmern zu einer der größten Anti-Regierungs-Demonstrationen der vergangenen Jahre.
Die EU erwartet vom designierten ungarischen Regierungschef Péter Magyar, dass er die ungarische Gesetzgebung der Grundrechtecharta anpasst. Derzeit sind Milliarden an EU-Geldern für Ungarn eingefroren, auch wegen des sogenannten „Kinderschutzgesetzes“. (TT, APA)