Der Prozess wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung der Geheimhaltungspflicht gegen den Ex-Generalsekretär in Karin Kneissls (FPÖ) Außenministerium hat am Mittwoch mit einem glatten Freispruch für den Angeklagten geendet. „Ich möchte betonen, dass das kein Freispruch im Zweifel ist. Wir sind zu der Überzeugung gelangt, dass Sie kein strafbares Verhalten gesetzt haben“, betonte die Richterin. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Johannes P. wurde vorgeworfen, den als geheim klassifizierten Bericht der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) zu einem Giftanschlag auf den russischen Doppelagenten Sergej Skripal im Jahr 2018 im britischen Salisbury ohne dienstliche Erfordernis angefordert zu haben. Der Bericht hatte auch die Formel des Nervengifts Nowitschok zum Inhalt.

Und diese landete schließlich bei Ex-Wirecard-Vorstand Jan Marsalek, der mittlerweile für den russischen Inlandsgeheimdienst FSB tätig sein dürfte. Eine Schiene von P. zu Marsalek ist nicht belegbar. Den Anklägern zufolge soll P. im Oktober 2018 aber Ex-BVT-Chefinspektor Egisto Ott mehrere OPCW-Dokumente zu den Nowitschok-Vorfällen gezeigt und diese abfilmen lassen.

„Es steht fest, dass Sie nur den einen Bericht angefordert haben“, begann die Richterin ihre Urteilsbegründung. Dass sein dienstliches Interesse durch ein Treffen mit dem damaligen russischen Botschafter in Wien geweckt wurde, sei für das Schöffengericht klar gewesen. Dmitrij Ljubinskij hätte am Rande eines Termins im Off erzählt, dass ein entsprechender OPCW-Bericht Russland entlaste. Dass ein derartiges Vorgehen diplomatischer Usus sei, hätten mehrere Zeugen bestätigt. Die Staatsanwaltschaft bezweifelte bis heute, dass überhaupt ein solches Treffen stattgefunden habe.

Auch hätte P., als Generalsekretär höchster Beamter im Außenministerium, „sehr wohl“ über die Kompetenz verfügt, die Untersuchung der OPCW zu bewerten, und sei befugt gewesen, sich detaillierte Informationen zu besorgen. Auch das Motiv, er hätte sich bei jemandem revanchieren oder „wichtig machen“ wollen, hielt das Gericht für ausgeschlossen. Des Weiteren schloss sich die Richterin in ihrer Begründung der Verteidigung an, die in ihrem Schlussplädoyer einem wesentlichen Belastungszeugen die Glaubwürdigkeit absprach.

Glaubwürdigkeit schenkte das Gericht hingegen Ott, der ausgesagt hatte, er hätte viele Informanten und habe den Bericht „in seinem Briefkasten“ gefunden. Auch habe es keine Chatnachrichten zwischen Peterlik und Ott zum Fall Skripal gegeben.

P. selbst zeigte sich nach Verhandlungsende erfreut über den vollen Freispruch. Sein „fünfjähriges Martyrium“ sei nun zu Ende, verwies er nach der Verhandlung vor Journalisten auf die langen Ermittlungen. Rechtskräftig ist der Freispruch aber nicht, die Staatsanwaltschaft kündigte noch im Gerichtssaal an, Nichtigkeitsbeschwerde anzumelden. (APA)