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Tettnang (Baden-Württemberg) – Am Kopf sah man nur eine leichte Schramme. Offenbar ahnte niemand, dass Kai W. (†18) mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Krankenhaus gebracht worden war. Vier Stunden später war der junge Mann nicht mehr zu retten. Jetzt wird der diensthabenden Ärztin der Prozess gemacht.
Seit Montag muss sich Assistenzärztin Brooke V. (38) am Amtsgericht Tettnang (Baden-Württemberg) wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Im September 2023 wurde der 18-jährige Kai W. mit Schädelbruch und Gehirnblutung in die Notaufnahme des Medizin Campus Bodensee in Friedrichshafen gebracht. Seinen lebensbedrohlichen Zustand soll die diensthabende Ärztin aber nicht erkannt haben. Vor allem soll sie es versäumt haben, eine Röntgenaufnahme anzuordnen.

Der Medizin Campus Bodensee in Friedrichshafen. Hier wurde der Schädelbruch eines Patienten (†18) nicht erkannt
Foto: Andreas Rosar Fotoagentur-Stuttgart
Ärztin berichtet von Überforderung
Die Angeklagte äußerte ihr Bedauern über den Tod des jungen Mannes, sah sich aber zu Unrecht beschuldigt. Die gebürtige Peruanerin: „Es war nur bekannt, dass der Patient stark alkoholisiert vom Rad gestürzt war. Ich entschied, dass er überwacht werden soll, aber weder die Intensiv- noch die Normalstation wollten ihn übernehmen.“ In der Notaufnahme sei es aber nicht möglich gewesen, einen Patienten dauerhaft im Auge zu behalten. „Ich hatte in der Nacht 30 Patienten und war allein.“

Klinik-Patient Kai W. wurde nur 18 Jahre alt. Seine Eltern sind mit der Veröffentlichung einverstanden
Foto: Privat
Staatsanwalt Martin Hengstler (55) wirft der Fachärztin für Unfallchirurgie die „grobe Außerachtlassung“ medizinischer Standards vor. Der Patient hätte unbedingt mit dem Computertomografen (CT) untersucht werden müssen, um Schädelfraktur und Hirnödem zu erkennen, so der Staatsanwalt. Stattdessen sei ihm ein blutdrucksenkendes Mittel gespritzt worden, wofür es keinerlei Anlass gegeben habe.
Gutachter wirft Ärztin schwere Fehler vor
Auch der Sachverständige Prof. Dr. Sebastian Kunz (46) kritisierte die Angeklagte: „Es steht im Lehrbuch, dass bei jedem Sturz-Patienten ein CT gemacht wird.“ In diesem Fall hätte man klären müssen, ob die medizinischen Probleme des Patienten (u.a. starke Unruhe) auf den Sturz oder die Alkoholisierung zurückzuführen seien, sagte der Leiter der Ulmer Rechtsmedizin. Im Übrigen komme hier ein Organisationsversagen infrage, falls kein Oberarzt für Nachfragen zur Verfügung gestanden habe.

Die Angeklagte mit ihrem Verteidiger Dr. David Herrmann
Foto: Andreas Rosar Fotoagentur-Stuttgart
Weitere Ermittlungen im Umfeld der Klinik
Die desaströse Personalsituation des Klinikums am Bodensee hatte zuletzt die Oberärztin Dr. Elke Küßner (†46) öffentlich gemacht. Die Medizinerin wies immer wieder auf Missstände (u.a. überlastete Ärzte und Pfleger) hin. Daraufhin wurde sie von der Geschäftsleitung gefeuert, noch am selben Tag nahm sie sich das Leben. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Ravensburg weitere Ermittlungsverfahren gegen frühere Klinikmitarbeiter wegen fahrlässiger Tötung, unterlassener Hilfeleistung und Abrechnungsbetrugs eingeleitet.
Im aktuellen Fall will das Gericht sein Urteil am 4. Mai verkünden. Gegen einen Strafbefehl über 41.250 Euro (330 Tagessätze) hatte die angeklagte Ärztin Einspruch eingelegt. Ihr droht der Entzug ihrer Zulassung als Ärztin.
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