Familienleistungen werden künftig weniger durch Dienstgeberbeiträge finanziert. Gleichzeitig ist die Streichung einer Ausnahme geplant: Künftig soll die gesamte Lohnsumme der über 60-Jährigen wieder beitragspflichtig werden.
Eigentlich galt die Lohnnebenkostensenkung noch in dieser Legislaturperiode als ziemlich unwahrscheinlich. Es sah schlicht nicht so aus, als würde man eine Gegenfinanzierung zustande bringen. Noch im Jänner hatte Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) vor „überzogenen Wünschen“ gewarnt. Als Beispiele nannte er explizit eine Senkung der Körperschaftsteuer oder der Lohnnebenkosten. „Das würde in völligem Kontrast zur Budgetsanierung stehen“, meinte er damals.
Seit gestern ist nun bekannt, dass die Senkung der Lohnnebenkosten nun doch kommen soll. Ab 2028 dürfte also doch umgesetzt werden, was sich Türkis-Rot-Pink schon ins Regierungsprogramm geschrieben hat. Darin heißt es: „Bis zur Mitte der Regierungsperiode werden – abhängig von der konjunkturellen und budgetären Entwicklung – die Lohnnebenkosten in einem ersten Schritt gesenkt. Ziel ist dann eine weitere stufenweise Entlastung ausschließlich im Rahmen des Flaf (3,7 Prozent). Dies erfolgt bei budgetärer Sicherstellung des Erhalts der Flaf-Leistungen.“
Der „Flaf“? Was bitte ist das?
Anders als in den meisten anderen EU-Ländern werden in Österreich Familienleistungen (also etwa Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Schülerfreifahrt, kostenlose Schulbücher etc.) bisher nicht direkt aus dem allgemeinen Budget bezahlt, sondern seit 1957 aus dem sogenannten Familienlastenausgleichsfonds, kurz Flaf. Er wird zum Großteil aus Beiträgen finanziert, die Arbeitgeber leisten müssen. Aktuell betragen sie 3,7 Prozent der Bruttolohnsumme aller Beschäftigten. Wie gut der Flaf gefüllt ist, hängt stark von der Lohnentwicklung ab.
Zur Orientierung: 2025 betrugen die Ausgaben für die Familienleistungen rund neun Milliarden Euro. 2026 werden es laut Prognose 9,25 Milliarden Euro sein. Dem stehen Einnahmen in der Höhe von 8,96 Milliarden Euro bzw. 9,48 Milliarden Euro gegenüber.
Wenn die Regierung nun davon spricht, bei den Lohnnebenkosten eine Entlastung über den Flaf schaffen zu wollen, verschiebt sich das. Die Familienleistungen müssen künftig also stärker aus dem Budget und weniger durch die Dienstgeberbeiträge finanziert werden. Laut Regierungsplan sollen die Beiträge von 3,7 Prozent auf 2,7 Prozent gesenkt werden. Pro Jahr dürfte das rund zwei Milliarden Euro kosten.
Gleichzeitig wird eine Ausnahme gestrichen: Bisher war es so, dass die Arbeitgeber beim Flaf-Beitrag für Arbeitnehmer über 60 eine Begünstigung bekamen. Der Flaf wird ja über die Lohnsumme berechnet. Löhne von über 60-Jährigen waren aber ausgenommen – mit dem Ziel mehr Ältere in Beschäftigung zu bringen oder zu halten, weil ihre Arbeit für die Firmen billiger kommt.
Diese Ausnahme kostete den Staat freilich Geld. Nun soll die gesamte Lohnsumme der über 60-Jährigen wieder beitragspflichtig werden, und damit schon Mehreinnahmen von rund 400 Millionen Euro fürs Budget entstehen.
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