Die Angeklagte im Fall des getöteten Fabian soll den Jungen in der Hoffnung erstochen haben, die Beziehung zum Vater des Achtjährigen zu retten. Sie habe den Jungen in einer vagen Hoffnung getötet, hieß es in der zum Prozessauftakt vorgelesenen Anklage.
Demnach war die Frau bis August 2025 etwa vier Jahre lang in einer Beziehung mit Fabians Vater. Sie ist nicht die leibliche Mutter von Fabian. Nach einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen der Beschuldigten und dem Vater sei der Kontakt zwischen Vater und Sohn abgebrochen. Erst nach der Trennung von der Frau wollte sich Fabian wieder regelmäßig mit seinem Vater treffen.
Versuche der Angeklagten, die Beziehung zu Fabians Vater wiederherzustellen, lehnte dieser laut Anklage auch deshalb ab, weil er den Kontakt zu seinem Sohn nicht wieder gefährden wollte. Dies habe er der Beschuldigten zuletzt auch am 9. Oktober 2025 in einer Chatnachricht mitgeteilt.
Fabians Mutter ist Nebenklägerin
Über die nun endgültige Trennung erbost, habe sich die Frau am 10. Oktober 2025 zu Fabians Wohnung begeben, in der er sich zu dem Zeitpunkt allein aufhielt. Sie sei mit ihm ins Güstrower Umland gefahren. Bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow, habe sie in der Nähe eines Tümpels unvermittelt mindestens sechsmal auf Brust und Oberkörper des Jungen eingestochen. Zwei Stiche seien direkt ins Herz gegangen. Später habe sie die Leiche angezündet, in der Angst, sie könne entdeckt werden.
Der Anwalt der Beschuldigten sagte zum Prozessauftakt, man werde keine Angaben zur Sache machen. Die Angeklagte sitzt seit dem 7. November 2025 in Untersuchungshaft. Für sie gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Insgesamt sind bis zum 2. Juli 2026 16 weitere Verhandlungstage angesetzt.
An dem Prozess am Rostocker Landgericht nimmt Fabians Mutter als Nebenklägerin teil. Die persönliche Begegnung mit der Angeklagten falle ihrer Mandantin sehr schwer, sagte ihre Anwältin.