Der Nutzen der neuen Regelung besteht darin, dass ab Juli alle Verantwortlichkeiten für den ruhenden Verkehr in einer Hand zusammengeführt werden, wodurch Verwaltungsabläufe vereinfacht und beschleunigt werden, da die Doppelstrukturen zweier Organisationseinheiten entfallen. “Wir arbeiten seit Jahren mit Hochdruck an einer Modernisierung der Parkraumbewirtschaftung in Wien. Nach der Einführung des flächendeckenden Parkpickerls und Digitalisierungsmaßnahmen wie zuletzt mit den Scan Cars, folgt parallel dazu die Optimierung der Verwaltungsebene. Mit der Bündelung der Zuständigkeiten schaffen wir klare Strukturen und vereinfachen die Abläufe in der Parkraumüberwachung. Das ist ein wichtiger Schritt für eine moderne und effiziente Verwaltung”, erläutert die zuständige Wiener Mobilitäts-Stadträtin Ulli Sima. Autofahrerinnen und Autofahrer haben künftig bei Fragen zu Park- oder Verkehrsstrafen eine zentrale Anlaufstelle: die MA 67. Die Außendarstellung bleibt von der Auflösung der Art. 15a B-VG-Vereinbarung im Wesentlichen unberührt. Umfang und Häufigkeit der Kontrollen bleiben gleich. Im Jahr 2025 wurden insgesamt 54,4 Millionen Kontrollen im Rahmen der Parkraumüberwachung durchgeführt.