
In der Gastpatienten-Causa wandert der Akt nun wieder ans Landesgericht für Zivilrechtssachen zurück.
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Die Debatte rund um die Versorgung von Gastpatientinnen und Gastpatienten in Wiener Spitälern ist um eine Facette reicher: Nach dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien erklärte sich nun auch das Handelsgericht Wien für unzuständig. Das Verfahren wandert wieder an das Erstgericht.
Im Streit, ob Wiener Spitäler Patientinnen und Patienten aus NÖ abweisen dürfen, ist weiter keine Lösung in Sicht. Bereits im Februar hatte ein Mann aus dem Bezirk Mistelbach eine Klage eingereicht, weil ihm ein seit Monaten vereinbarter Hüft-OP-Termin im Spital Speising kurzfristig abgesagt worden war. Nachdem sich das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien im März für nicht zuständig erklärte, wanderte die Causa ans Handelsgericht Wien.