Ermittlungen laufen gegen die ORF-Mitarbeiterin und deren Anwalt wegen Verdachts auf Erpressung und missbräuchliche Verwendung von Tonaufnahmen. ORF III Programmchef Schöber geht gegen Vorlage von Compliance-Bericht vor.

Wien – Nach dem Rücktritt von Roland Weißmann als ORF-Chef im März vergeht weiterhin kaum ein Tag ohne neuer Entwicklung in der Causa. So hat nach einer Strafanzeige Weißmanns die Staatsanwaltschaft Wien nun Ermittlungen gegen jene Frau aufgenommen, die ihm Fehlverhalten ihr gegenüber vorwirft, und auch gegen deren Anwalt wegen des Verdachts der schweren Erpressung und des Missbrauchs von Tonaufnahmen. ORF III-Programmgeschäftsführer Peter Schöber klagt indes den ORF.

Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigte gegenüber mehreren Medien, dass ein Anfangsverdacht so weit gegeben sei, dass Ermittlungen eingeleitet wurden. „Profil“ zitierte am Donnerstag aus der Ermittlungsanordnung. Darin heißt es laut dem Nachrichtenmagazin, dass Tonbandaufnahmen eines Gesprächs zwischen Weißmann und der ORF-Mitarbeiterin sowie etliche Bilder beigeschafft werden sollen. Beantragt werde zudem eine Reihe von Zeugeneinvernahmen – darunter die ORF-Stiftungsratsspitze und das ORF-Direktorium.

Tonbandaufnahmen und Drohungen

Die ORF-Mitarbeiterin soll vor Jahren ohne Wissen von Weißmann Gespräche mit ihm aufgezeichnet und diese im März in der Kanzlei ihres Anwalts Dritten vorgespielt haben – darunter ORF-Stiftungsratsvorsitzender Heinz Lederer und dessen Stellvertreter Gregor Schütze. Ein weiterer Vorwurf: Weißmann soll mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz und gesellschaftlichen Stellung gedroht worden sein, sollte er nicht als ORF-Chef zurücktreten und u.a. eine Schadenersatzzahlung leisten. Konkret soll gedroht worden sein, die Vorwürfe sexueller Belästigung und damit zusammenhängendes belastendes Material zu veröffentlichen, sollte Weißmann den Forderungen nicht nachkommen.

Im ORF wurde nach den Vorwürfen der Frau und dem Rücktritt Weißmanns eine Compliance-Untersuchung eingeleitet, die zum Schluss kam, dass keine sexuelle Belästigung – auch nicht im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes – vorliege. Weißmann wurde dennoch gekündigt, da der Anschein unangemessenen Verhaltens gegeben sei. Die neue ORF-Chefin Ingrid Thurnher untermauerte vergangene Woche, dass das Verhalten Weißmanns „falsch und für eine Führungskraft inakzeptabel“ gewesen sei. All jene im ORF, die Übergriffe erleben, sollten sich melden, damit man sie unterstützen könne, so Thurnher.

Schöber will keine Einsicht für Stiftungsräte in Bericht

In einer Sitzung des ORF-Stiftungsrats wurde von den Rätinnen und Räten beschlossen, dass man Einsicht in den Compliance-Bericht haben wolle. Auch forderten sie die Vorlage von älteren Berichten zu aufsehenerregenden Fällen an – darunter jener zu ORF III-Programmgeschäftsführer Peter Schöber, dem verbale Entgleisungen, Mobbing und Interventionen vorgeworfen wurden. Der ORF sprach nach Abschluss der Untersuchung, im Zuge derer Dutzende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgesagt haben, von „teilweise problematischem“ Führungsverhalten und passte die Struktur an, sodass Schöber nicht länger alleine Personalentscheidungen treffen konnte. Auch wurden „direkte Durchgriffe“ in Programmfragen unterbunden.

Schöber will nun verhindern, dass die Stiftungsräte Einsicht in den Bericht bekommen. Er gehe „mittels Klage sowie eines Antrags auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung“ gegen die Offenlegung vor, berichtete oe24 am Mittwochabend von einer Mail Thurnhers an die Stiftungsräte. Sofern keine einstweilige Verfügung erlassen werde, wolle Thurnher weiter vorgehen wie geplant.

„Dass ein hochbezahlter Manager versucht, mit einer Klage gegen das eigene Unternehmen die Aufklärung von Vorwürfen zu blockieren, wirft ein bezeichnendes Licht auf die Zustände am Küniglberg“, hielt FPÖ-Mediensprecher Christian Hafenecker in einer Aussendung fest und forderte „volle Transparenz und eine lückenlose Aufklärung“. Grünen-Mediensprecherin Sigrid Maurer meinte in einer Aussendung, dass Schöber „schon längst den Sessel hätte räumen müssen“. Dass dieser nun den Compliancebericht verräumen lassen wolle, sei „Wahnsinn“.

Unmut im ORF NÖ

Aber nicht nur Schöber begehrt gegen die Veröffentlichung seines Berichts auf, auch im ORF-Landesstudio NÖ wächst der Unmut. „Horizont“ berichtete, dass sich mehrere Redakteure in einem Schreiben an ORF-Chefin Thurnher gewandt haben. Sie sehen in der Veröffentlichung des Untersuchungsberichts zur Causa Robert Ziegler, der einst als ORF-NÖ-Landesdirektor laut Vorwürfen professionelle Distanz zu ÖVP-Politikern vermissen ließ, einen „massiven Vertrauensbruch“. Befürchtet wird, dass einst im Rahmen der Untersuchung getätigte Aussagen rückverfolgbar sein könnten. Damals wurde den Dutzenden Personen, die damals aussagten, absolute Anonymität zugesichert. Wäre damals klar gewesen, dass Stiftungsräte Einsicht erhalten, hätten viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ihre Aussage verzichtet, heißt es in dem Schreiben.

Der ORF betonte in einem Statement gegenüber der APA, dass „Schutz und die Wahrung der Vertraulichkeit und Anonymität aller Auskunftspersonen“ oberste Maßgabe sei. Die Berichte würden nur nach sorgfältiger rechtlicher Prüfung in anonymisierter und gegebenenfalls geschwärzter Form in einem gesicherten Raum aufgelegt. Auch werde die Einsichtnahme beaufsichtigt und dokumentiert. Laut „Standard“ wurde Zieglers Bericht vorerst nicht aufgelegt.

Stiftungsräte sichten Berichte

Mehrere ORF-Stiftungsräte haben bereits Einsicht in die restlichen Berichte genommen. Darunter der von der FPÖ entsandte ORF-Stiftungsrat Peter Westenthaler, der nach der Lektüre gegenüber oe24 von „Gefahr in Verzug“ sprach und Thurnher aufforderte, sofort zu handeln.

ORF-Stiftungsrat Leonhard Dobusch war ebenfalls bereits im ORF-Zentrum, um Einblick zu nehmen. Er empfahl anschließend ORF-Chefin Thurnher, in der Causa rund um den Pensionsvertrag von Pius Strobl eine Sachverhaltsdarstellung wegen „mutmaßlicher Untreue und Bilanzfälschung“ einzubringen, wie er dem „Standard“ sagte. Nähere Angaben machte er mit Verweis auf die Vertraulichkeit nicht.