Luciano und Dardan können genau einen einzigen gemeinsamen Song in ihrer jeweiligen Diskografie verzeichnen: 2018 haben sich die beiden für „Airmax gegen Kopf“ zusammengetan. Jetzt, mehr als acht Jahre nach Release des Tracks, landet er auf dem Index.
„Airmax gegen Kopf“ von Luciano & Dardan indiziert
Auf dem nun indizierten Track werden nicht nur Kopftritte mit weißen Sneakern verteilt, es werden auch Macheten gezückt und Schusswaffen der Marke Heckler & Koch zumindest mal erwähnt. Welche Textpassagen in diesem Fall zur Indizierung geführt haben, dürfte damit kaum eine Überraschung sein.
Das bestätigt auch eine Anfrage der Kollegen von Deutschrap Ideal bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BuKJ). Demnach wirke der Inhalt des Songs „verrohend, reize zu Gewalttätigkeit an und propagiere einen kriminellen Lebensstil“. Kinder und Jugendliche könnten dadurch sozialethisch desorientiert werden, heißt es in der Begründung weiter.
Fraglich bleibt dagegen natürlich die Nichtindizierung zahlreicher anderer Deutschrap-Songs. Ein „krimineller Lebensstil“ wird schließlich auch dann propagiert, wenn ganz Charlottenburg mit Bolo-Bricks vergiftet wird – um mal ganz subtil auf die Line anzuspielen, die bei unseren letzten Awards abgeräumt hat. Natürlich wollen wir Yuyu19 nicht auf dem Index sehen. Es ist vor dem aktuellen Hintergrund nur eines von unzähligen Beispielen, das zeigt, wie schwammig die Grenze zur Indizierung für Außenstehende wirken kann: Ab wann geht ein Deutschrap-Song „weit genug“, wann ist noch alles im Rahmen?
Gemäß § 18 Abs. 7 des aktuellen Jugendschutzgesetzes bleibt eine Indizierung über einen Zeitraum von 25 Jahren bestehen. Nach Ablauf dieser Frist sind indizierte Medien aus der Liste zu streichen, aber auch nur dann, „wenn die Voraussetzungen für eine Aufnahme nicht mehr vorliegen“. Immerhin können Luciano und Dardan jetzt schon mal einer potenziell erfreulichen Nachricht in ihren 50ern entgegenfiebern.
Zum Zeitpunkt der Artikelveröffentlichung ist „Airmax gegen Kopf“ noch auf Spotify & Co. zu finden. Sobald die Indizierung wirksam ist, dürfte der Song von allen großen Plattformen verschwinden. Wer sich 2018 nicht zufällig die limitierte Deluxe-Box von „Dardy Luther King“ besorgt hat, den Song aber trotzdem hören möchte, wäre ab dann theoretisch auf Reuploads angewiesen.
Abseits von dem aktuellen Fall werden – zumindest gefühlt – kaum noch Deutschrap-Werke auf den Index gestellt. Warum ist das so? Und wie wirksam kann eine Indizierung überhaupt sein, wenn sie erst, so wie auch hier, viele Jahre nach Release in Kraft tritt? Mit diesen und weiteren Fragen haben wir vor einiger Zeit Thomas Salzmann, den stellvertretenden Direktor der BzKJ, konfrontiert: