Sehr viel ist los rund um den ORF. Genau eine Woche nach der Wahl von Ingrid Thurnher zur Generaldirektorin bis Ende 2026 ist nun die Ausschreibung für den Posten für die fünf Jahre danach veröffentlicht worden. Etwas umfangreicher als vor fünf Jahren ist dieser Text – und bei den besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten ein wenig spezifischer.
So wird nun etwa ein abgeschlossenes Hochschulstudium verlangt, vorzugsweise in den Fachrichtungen Recht, Wirtschaft oder Medienmanagement. Wobei dem auch gleich ein „oder“ angefügt ist: Auch eine „dem Studium gleichartige Berufserfahrung“ wird offenbar akzeptiert. Zu den Anforderungen gehören außerdem Führungserfahrung (oder die Befähigung zur Übernahme von Führungsaufgaben), vertiefte Kenntnisse des Medienmarktes, sehr gute betriebswirtschaftliche Kenntnisse, Strategiekompetenz für die Weiterentwicklung des ORF (hier wird auch die Unternehmenskultur erwähnt) sowie „Verantwortung für die Unabhängigkeit des ORF“. Dazu kommt „eine für die Aufgaben relevante Vorbildung“.
Auch „hohe soziale Kompetenz“ und Erfahrung in der digitalen Transformation werden erwartet. Neu ist übrigens in der Ausschreibung, dass zum Nachweis der Unbescholtenheit der Bewerbung eine aktuelle Strafregisterbescheinigung beizulegen ist. Verlangt wird auch ein Konzept für die mittel- und langfristige Weiterentwicklung des ORF. Das alles muss bis spätestens 28. Mai bei Heinz Lederer als Vorsitzendem des Stiftungsrates eingereicht werden, die Entscheidung über die neue ORF-Spitze soll am 11. Juni fallen.
Sehr viel konkreter als die Ausschreibungen der Vergangenheit wirkt die aktuelle nicht. Rundfunkrechtler Hans Peter Lehofer weist gegenüber der „Presse“ allerdings auf eine Neuerung beim Verfahren zur Bestellung hin: Die Findungskommission muss ein vorgegebenes Raster ausfüllen, bei dem die Qualifikationen jeweils einzeln beurteilt werden. Die jeweiligen Stiftungsräte sind auch angehalten zu begründen, inwieweit die Kriterien bei den ausgewählten Kandidaten erfüllt sind. Ob das zur gewünschten Professionalisierung bei der Auswahl führt, wird sich zeigen.
Was auch schon vor fünf Jahren in der Ausschreibung stand ist der Hinweis, dass der Generaldirektor oder die Direktorin den ORF gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Das hat eine leise Komik in der jetzigen Phase. Bekanntlich könnte es in den nächsten Monaten passieren, dass sich zwei, drei oder vielleicht sogar vier (ehemalige) ORF-Direktoren vor Gericht begegnen: Der Fall Weißmann sorgte für eine Vielzahl an Klagsankündigungen – und auch strafrechtlich wird ermittelt.
So hat nach einer Strafanzeige von Roland Weißmann die Staatsanwaltschaft Wien nun Ermittlungen gegen jene Frau aufgenommen, die ihm Fehlverhalten vorwirft. Auch gegen deren Anwalt werde wegen des Verdachts der schweren Erpressung und des Missbrauchs von Tonaufnahmen ermittelt, wie das „Profil“ am Donnerstag berichtete – es zitierte dabei sogar aus der Ermittlungsanordnung.
Es sollen Tonbandaufnahmen eines Gesprächs zwischen Weißmann und der ORF-Mitarbeiterin sowie etliche Bilder beigeschafft werden. Beantragt werde zudem eine Reihe von Zeugeneinvernahmen, darunter der Vorsitzende des ORF-Stiftungsrats, Heinz Lederer, sein Stellvertreter Gregor Schütze und das ORF-Direktorium.
Die ORF-Mitarbeiterin soll vor Jahren heimlich Gespräche mit Weißmann aufgezeichnet und diese im März in der Kanzlei ihres Anwalts Dritten vorgespielt haben – darunter Lederer und Schütze. Ein weiterer Vorwurf: Weißmann soll mit der „Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz und gesellschaftlichen Stellung“ gedroht worden sein, sollte er nicht als ORF-Generaldirektor zurücktreten und Zahlungen leisten.
Das ist nicht die einzige Causa, bei der gerade viel in Bewegung ist. Für viel Aufsehen sorgte vergangene Woche ein Beschluss des Stiftungsrats, dass man Einsicht nicht nur in den Compliance-Bericht von Roland Weißmann haben wolle, sondern auch ältere Papiere zu aufsehenerregenden Fällen einsehen will. Seit heute soll bereits einiges zur Einsicht für den Stiftungsrat vorliegen, auch der Pensionsvertrag von Pius Strobl und die Rechtsgutachten dazu. Man kann freilich davon ausgehen, dass einiges geschwärzt wurde.
Wie der „Standard“ berichtet, soll unter den Papieren nur noch der Untersuchungsbericht zum Führungsverhalten von Robert Ziegler als Chefredakteur im ORF-Landesstudio Niederösterreich fehlen. Der Grund: Mitarbeitervertreter hätten sich mit der Sorge um die Verletzung der Vertraulichkeit an ORF-Generalin Ingrid Thurnher gewandt. Denn unter dem Versprechen der Vertraulichkeit sagten in den Jahren 2022 und 2023 Dutzende Mitarbeiter des Landesstudios vor einer internen Untersuchungskommission aus.
Unter den vorliegenden Berichten soll aber bereits jener zum Verhalten des ORF III-Geschäftsführers Peter Schöber sein, dem Mobbing und Interventionen vorgeworfen worden waren. Schöber, der weiterhin auf seinem sehr gut bezahlten Posten sitzt, will die Einsicht in den Bericht aber verhindern. Er gehe „mittels Klage sowie eines Antrags auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung“ gegen die Offenlegung vor, heißt es laut „Standard“ in einem Mail von der neuen ORF-Chefin Thurnher an die Stiftungsräte. Sofern keine einstweilige Verfügung erlassen werde, wolle Thurnher jedenfalls weiter vorgehen wie geplant.
„Dass ein hochbezahlter Manager versucht, mit einer Klage gegen das eigene Unternehmen die Aufklärung von Vorwürfen zu blockieren, wirft ein bezeichnendes Licht auf die Zustände am Küniglberg“, hielt indes FPÖ-Mediensprecher Christian Hafenecker fest und forderte „volle Transparenz und eine lückenlose Aufklärung“.