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Berlin – Sie lässt sich nicht einschüchtern, kämpft für ihr Recht, frei und offen zu sprechen: Seit Monaten gibt es einen heftigen Clinch zwischen Schauspielerin Sarah Maria Sander (30) und der Produktionsfirma des millionenschweren Kinofilms „Die Todessehnsucht der Maria Ohm“. Die Darstellerin behauptet, sie habe ihre Hauptrolle verloren, weil sie sich in einem Video für Israel einsetzte. Nachdem sie das öffentlich machte, sollte ihr jetzt auch noch ein Maulkorb verpasst werden! Nun entschied das Berliner Landgericht in der Sache.
Ob der Film überhaupt noch auf der Kinoleinwand zu sehen sein wird, ist offen. Derzeit muss geklärt werden, ob die Berliner Schauspielerin Sarah Maria Sander ihre Rolle rechtmäßig verlor. Die Produktionsfirma behauptet, die Umbesetzung habe nichts mit dem Pro-Israel-Video der 30-Jährigen zu tun.

Sarah Maria Sander und Anwalt Norman Nathan Gelbart am Dienstag im Landgericht Berlin I
Foto: michael körner
Doch dass Sarah Maria Sander über ihren Rausschmiss öffentlich spricht, will die Produktionsfirma offenbar auch nicht! Am Dienstag klagte die Firma in einem zweiten Verfahren gegen Sander. Die Schauspielerin hatte unter anderem Interviews bei BILD und dem Fernsehsender von Welt (gehört wie BILD zu Axel Springer) gegeben. Dabei ging es auch um das Pro-Israel-Video. Doch darin sehe man einen Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung, die Sander im Drehbuchvertrag unterschrieben hatte. Außerdem ist die Firma dagegen, dass die Schauspielerin andere Beteiligte wie den Deutschen Filmförderfonds (DFFF) über die Vorgänge informiert.
Reaktion auf Gaza-Brief an Kanzler: Diese Frau rechnet mit der deutschen Kulturszene ab
Quelle: BILD04.08.2025
„Es ist ihr elementares Recht“
Sanders Anwalt Norman Nathan Gelbart sagte vor Gericht: „Dass sich Frau Sander dazu geäußert hat, warum sie nicht mehr Hauptdarstellerin ist, nämlich aufgrund ihrer politischen Tätigkeit, das ist ihr elementares Recht.“ Der Anwalt der gegnerischen Seite behauptete hingegen über die Schauspielerin: „Sie haben in extrem schädigender Absicht eine Mail an den DFFF geschrieben.“ Und weiter: „Sie wollen maximal meiner Mandantschaft schaden.“

Das Landgericht verhandelte am Dienstag über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
Foto: michael körner
Das Gericht schlug einen Vergleich vor: keine Kommunikation mit Medien oder an der Produktion beteiligten Dritten während des laufenden Verfahrens. Doch Sander lehnte ab: Sie möchte sich auch weiterhin frei äußern können. Am Mittwochmorgen dann die Entscheidungsverkündung: Das Gericht gibt Sander recht! Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde zurückgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.