Deutscher Europa-Abgeordneter behauptete in Talkshow, FPÖ sei von Russland finanziert. Trotz vollstreckbaren Urteils gegen ihn geht der Streit weiter.
Die FPÖ sei aus Russland finanziert. Das sagte der Deutsche Manfred Weber, Vorsitzender der Europäischen Volkspartei, im Juni 2024 im Fernsehen. Weber war gleich nach der Europawahl zu Gast beim deutschen TV-Talkmaster Markus Lanz im ZDF, um über die Folgen der Wahl für Europa zu diskutieren. Die Folge der Sendung für Weber war eine Verurteilung: Das Handelsgericht Wien verpflichtete ihn dazu, die Behauptung der russischen Finanzierung in der Sendung „Markus Lanz“ zu widerrufen und künftig zu unterlassen.
Die Entscheidung lag zwar ganz auf der Linie der Rechtsprechung: Mehrere Gerichte bis hin zum Obersten Gerichtshof haben bereits entschieden, dass mangels jeglicher Beweise nicht behauptet werden dürfe, dass die FPÖ Geld aus beziehe. Und doch beruhte die Verurteilung in gewisser Weise auf einem Versehen.
Die Klage der FPÖ war in Webers Abgeordnetenbüro in Straubing zwar entgegengenommen worden, aber unbeachtet geblieben, das allein darauf basierende Versäumungsurteil ebenfalls. Dieses wurde bei der internen Weiterleitung der Post offenbar übersehen. Weil der Beklagte nicht reagierte, erklärte das Handelsgericht das Urteil schon im Herbst 2024 für vollstreckbar.
Weber wird mittlerweile von Werner Suppan vertreten, VfGH-Ersatzmitglied und Anwalt von Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Bisher mit endenwollendem Erfolg, wie eine soeben ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Wien zeigt: Nachdem das Versäumungsurteil wirksam zugestellt worden sei und in Rechtskraft erwachsen sei, war Webers Berufung zurückzuweisen. Mangels tauglichen Rechtsmittels könne das OLG sich auch nicht mit der von Weber behaupteten Unzulässigkeit des Rechtswegs auseinandersetzen, weshalb auch dessen Rekurs „nicht Folge zu geben war“ (4 R 198/24b, 4 R 199/24z).
Weber will nämlich spät, aber doch seine Immunität als EU-Abgeordneter geltend machen. Voraussetzung ist ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Ausübung des öffentichen Amtes, erklärt Karl Stöger, Professor für öffentliches Recht an der Uni Wien, auf Anfrage der „Presse“. Aber wie könnte Weber jetzt noch das Verfahren neu aufrollen? Ihm steht zum einen einen „Vollrekurs“ an den Obersten Gerichtshof (OGH) gegen das OLG offen; darin könnte es aber nur um formale Fragen gehen, etwa um die Zustellung. Und: Wurde in einem rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren die Immunitätsfrage ungeprüft übergangen, kann die „höchste Verwaltungsbehörde“ (hier wohl das Justizministerium) eine Nichtigerklärung durch den OGH beantragen.
Suppan hält sich über die weitere Vorgangsweise bedeckt. FPÖ-Anwalt Christoph Völk sagt hingegen, dass die Immunität nur Meinungsäußerungen umfassen könne, nicht Tatsachenaussagen wie jene Webers. Stöger meint dazu, der OGH müsste wohl den EuGH um eine Vorabentscheidung über die Reichweite der Immunität ersuchen. Die FPÖ wartet mit einer möglichen Zwangsvollstreckung vorerst noch zu, lässt sie die „Presse“ wissen.
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