Wöginger und beide Mitangeklagte fassen eine bedingte Haftstrafe von sieben Monaten und eine unbedingte Geldstrafe aus. Wöginger gab nach der Urteilsverkündung seinen Rückzug als ÖVP-Klubchef bekannt. Im Prozess ging es um den Vorwurf, einem ÖVP-Bürgermeister einen Finanzamt-Vorstandsposten zugeschanzt zu haben.
Nach 14 Prozesstagen inklusive einer Ehrenrunde über das Oberlandesgericht Linz, das eine anfangs ausgesprochene Diversion gekippt hat, sind ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Beamte am Montag im „Postenschacher“-Prozess in Linz wegen Amtsmissbrauchs, die Beamten auch wegen falscher Beweisaussage schuldig gesprochen worden.
Alle drei wurden zu sieben Monaten bedingter Haft sowie unbedingter Geldstrafen verurteilt. So hatte es auch die WKStA gefordert. Die Verteidiger hatten allesamt auf Freispruch plädiert. Die Geldstrafe für Wöginger beträgt 43.200 Euro, die für die beiden Mitangeklagten 30.840 Euro bzw. 22.680 Euro. Die Freiheitsstrafen werden für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidiger Wögingers meldeten umgehend Nichtigkeitsbeschwerde an. Doch Wöginger kündigte kurz nach der Urteilsverkündung an, seinen Posten als ÖVP-Klubchef mit sofortiger Wirkung niederzulegen. Sein Mandat im Nationalrat will Wöginger aber behalten. Er werde sich auf seine Arbeit als Sozialsprecher im Parlament konzentrieren. Wöginger begründete seinen Rücktritt als Klubchef damit, dass das Verfahren sehr belastend sei und die Funktion des Klubobmanns seine ganze Aufmerksamkeit brauche. Er rechne dennoch damit, dass er in der zweiten Instanz einen Freispruch erreicht.
„Von einem unbedeutenden Bürgeranliegen kann aufgrund der Chats und der Reaktion Wögingers keine Rede sein“, sagte die vorsitzende Richterin Melanie Halbig in der Urteilsverkündung. Thomas Schmid sei ein glaubwürdiger Zeuge im Prozess, dessen Angaben auch bestätigt worden seien. Der Bürgermeister habe nur „die Grundvoraussetzungen“ für den Posten eines Finanzamtvorstands vorweisen können, dem Gericht sei aber insgesamt nicht klar gewesen, was bei der Besetzung für ihn gesprochen habe.
Was die Höhe der Strafe betrifft, so hätte diese alleine schon aus generalpräventiven Gründen nicht zur Gänze erlassen werden können. Der Schaden für den Staat liege auch darin, „dass sich Bestgeeignete nicht mehr bewerben“. Es habe eines unbedingten Teils der Geldstrafe bedurft, um das Vertrauen in den Staat und die Institutionen zu stärken.
Konkret ging es in dem Prozess um den Vorwurf, im Jahr 2017 einem ÖVP-Bürgermeister aus parteipolitischen Motiven den Vorstandsposten im Finanzamt Braunau zugeschanzt zu haben. Wöginger wurde zur Last gelegt, mithilfe des damaligen Generalsekretärs und Kabinettschefs im Finanzministerium, Thomas Schmid, Einfluss auf den Besetzungsprozess genommen zu haben. Die beiden Mitangeklagten saßen in der Begutachtungskommission und sollen dort den Kommunalpolitiker „gepusht“ haben. Alle drei hatten die Anschuldigungen stets bestritten.
Zum Hintergrund: Zu Weihnachten 2016 wurde der Vorstandsposten für das Finanzamt Braunau/Ried/Schärding (kurz FA Braunau) ausgeschrieben. Neben der interimistischen Leiterin Christa Scharf bewarb sich u.a. auch ein oberösterreichischer ÖVP-Bürgermeister um den Job. Er hatte im Vorfeld seinen Parteifreund Wöginger in dessen Abgeordneten-Sprechstunde seine Bewerbungsunterlagen gegeben und ihn gebeten, ein gutes Wort für ihn einzulegen. Wöginger gab das „Bürgeranliegen“, wie er es nennt, an Thomas Schmid weiter.
Nachdem der „Flurfunk“ in der Linzer Finanzverwaltung das bereits hatte erwarten lassen, setzte sich beim Hearing am 13. Februar 2017 der Ortschef tatsächlich durch. Scharf fühlte sich diskriminiert und bekam vor dem Bundesverwaltungsgericht recht. Sie erstattete Anzeige gegen die Kommissionsmitglieder und brachte so die Sache ins Rollen. Die Anklage stützt sich allerdings auch auf Chats, die auf Thomas Schmids Handy gefunden wurden. Sie sollen die Intervention belegen.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) klagte Wöginger und die zwei Beamten, die in der Hearingkommission gesessen sind, wegen Amtsmissbrauchs und die beiden Beamten zudem wegen Falschaussage vor dem Bundesverwaltungsgericht an. Schmid entging aufgrund seines Kronzeugenstatus einer Anklage.
Die WKStA geht davon aus, dass Schmid auf Geheiß Wögingers bei einem Kommissionsmitglied für den Bürgermeister interveniert und dieses – der Zweitangeklagte – im Hearing den Ortschef bevorzugt habe. Der Erstangeklagte war der Vorsitzende der Kommission und habe aufgrund eigener ÖVP-Nähe zugunsten des Bürgermeisters gehandelt, so die Anklage.
Im Zuge des Prozesses richtete sich die Aufmerksamkeit auch auf die Besetzung des Vorstandspostens im Finanzamt Freistadt/Rohrbach/Urfahr (kurz FA Freistadt) drei Monate vor jener im FA Braunau. Dort hatte sich der Bürgermeister ebenfalls beworben, war aber nicht zum Zug gekommen. Auffällig war, dass eine Beamtin, die sich dagegen ausgesprochen hatte, das Bürgermeisteramt als Leitungserfahrung zu werten, bei der Kommission für Braunau plötzlich nicht mehr mit an Bord war und die anderen Mitglieder den Ortschef besser beurteilten als beim ersten Mal.
Als einer der ersten Zeugen war im Prozess Thomas Schmid am Wort. Er stellte es so dar, dass er Wöginger einen Gefallen tun wolle, weil man ihn im Finanzministerium als Partner im Parlament gebraucht habe. Wöginger selbst habe Druck aus Oberösterreich verspürt, dem Ortschef den Job zu verschaffen, so Schmid. Weil er in Schmids Aussagen Ungereimtheiten sah, zeigte Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) Schmid wegen mutmaßlicher Falschaussage an, der Kronzeuge sieht sich nun mit Ermittlungen konfrontiert. (APA/Red.)
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