Der Fraktionschef der konservativen österreichischen
Kanzlerpartei, August Wöginger, hat nach seiner Verurteilung wegen
Amtsmissbrauchs seinen Rücktritt angekündigt. Das Landgericht Linz verurteilte den ÖVP-Politiker zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von
43.200 Euro. Demnach will Wöginger zwar als
Fraktionschef abtreten, jedoch weiter Abgeordneter im österreichischen Parlament bleiben.

Wöginger war angeklagt, 2017 für einen ÖVP-Bürgermeister
interveniert zu haben, damit dieser die Leitung eines Finanzamtes im
Bundesland Oberösterreich übernehmen konnte. Nach Ansicht der
Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wurde der Bürgermeister
trotz geringerer Eignung aufgestellt.

Wöginger beteuert weiterhin seine Unschuld. Er
kündigte Berufung gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil an. In
einer früheren Phase des Verfahrens war der Politiker mit einer Geldstrafe, aber ohne strafrechtliche Verurteilung davongekommen. Diese
sogenannte Diversion, die es als Form der Prozessbeilegung in
Deutschland nicht gibt, wurde jedoch vom Oberlandesgericht Linz
aufgehoben. Deshalb wurde das Verfahren fortgesetzt.

Wöginger bleibt Sozialsprecher im Parlament

Das Gericht sah letztlich kein »Bürgeranliegen«, wie Wöginger die Bitte
des Bürgermeisters um »ein gutes Wort« zuvor bezeichnet hatte, berichtete der österreichische Rundfunk. Das
Beweisverfahren habe ergeben, dass zwei ebenfalls verurteilte Kommissionsmitglieder den Bürgermeister aus parteipolitischen Motiven
bevorzugt hätten, hatte die Vorsitzende des Gerichts gesagt. Sie begründet das auch mit
den Nachrichten zwischen einem Kommissionsmitglied und Thomas Schmid.

© Lea Dohle

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Wöginger wolle sich nun auf seine Arbeit als Sozialsprecher im Parlament konzentrieren. Er sagte, das Verfahren sei belastend und die Rolle des Fraktionschefs verdiene seine ganze Aufmerksamkeit.
Er rechne dennoch damit, dass er in der zweiten Instanz einen
Freispruch erreicht. »Ich habe in diesem Verfahren immer ehrlich
gesagt, was ich getan und auch was ich nicht getan habe. Ich habe Thomas Schmid sicher nicht gesagt, dass er rechtswidrig Einfluss auf ein
Besetzungsverfahren nehmen soll«, sagte Wöginger nach der
Urteilsverkündung. 

Bundeskanzler und ÖVP-Chef Christian Stocker bezeichnete den Schuldspruch als ein »hartes Urteil«. Er respektiere die Entscheidung und die
Gründe von August Wöginger, sagte Stocker.