Die europäischen Kraftfahrzeugbehörden kommen am Dienstag in Brüssel zusammen. Dabei wird die niederländische Straßenverkehrsbehörde RDW darlegen, warum Teslas ‚Full Self-Driving‘ (FSD) Technologie unter Aufsicht in der gesamten Europäischen Union zugelassen werden sollte.

Das Treffen markiert einen wichtigen Schritt in Teslas Bestreben, die FSD-Zulassung in der EU zu erwirken. Es gibt jedoch keine Garantie für einen Erfolg oder einen konkreten Zeitplan. Hier sind die wichtigsten Fakten zum Verfahren.

WAS IST ‚FSD SUPERVISED‘?

Teslas Software ‚FSD (Supervised)‘ ist trotz ihres Namens ein Fahrerassistenzsystem und kein System für autonomes oder selbstfahrendes Fahren. Fahrzeuge mit dieser Technologie können zwar selbstständig lenken, abbiegen und beschleunigen – jedoch nur unter der Aufsicht eines menschlichen Fahrers, der den Verkehr im Blick behalten und jederzeit eingriffsbereit sein muss.

WIE SIEHT DIE STRATEGIE VON TESLA AUS?

Anstatt den regulären Weg der Typgenehmigung für Kraftfahrzeuge in Europa zu gehen, strebt Tesla eine Ausnahmeregelung an. FSD soll als neue Technologie zugelassen werden, die von den bestehenden Vorschriften nicht angemessen abgedeckt wird. Dies ist nach Artikel 39 des europäischen Genehmigungsrechts für Kraftfahrzeuge möglich.

Dieser erlaubt es einem einzelnen Mitgliedstaat, eine vorläufige Genehmigung zu erteilen, die auf seinem eigenen Hoheitsgebiet gilt, während gleichzeitig die Genehmigung der EU-Kommission und anderer Behörden für eine EU-weite Anerkennung eingeholt wird. Tesla hat die niederländische RDW, die bereits die regulären EU-Typgenehmigungen für Tesla-Fahrzeuge abwickelt, zur Unterstützung ausgewählt.

WAS IST BISHER GESCHEHEN?

Nach 18-monatigen Tests auf Prüfgeländen und öffentlichen Straßen erteilte die RDW am 10. April eine vorläufige Genehmigung. Damit darf FSD (Supervised) auf allen niederländischen Straßen genutzt werden. Die Behörde informierte die Europäische Kommission über ihre Entscheidung und ihre Absicht, die Technologie für eine breitere europäische Nutzung vorzuschlagen.

Die RDW plant nicht, Details der Tests zu veröffentlichen, und beruft sich dabei auf Vorschriften zum Schutz geschäftskritischer Informationen. E-Mails zwischen der RDW und Tesla, die durch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz eingesehen wurden, zeigen, dass Tesla versucht hat, die Veröffentlichung vertraulicher Geschäftsinformationen zu verhindern.

Die RDW erklärt, dass das System bei korrekter Anwendung die Verkehrssicherheit verbessern kann. Derzeit haben andere EU-Länder die Option, die niederländische Genehmigung zu nutzen, um die Technologie vorläufig zuzulassen. Tesla hat bei mehreren Staaten dafür geworben, doch bisher ist kein Land diesem Beispiel gefolgt.

DAS ENTSCHEIDENDE TREFFEN IN BRÜSSEL

Am Dienstag wird der Technische Ausschuss für Kraftfahrzeuge (TCMV) die niederländische Genehmigung erörtern und eine Präsentation der RDW hören. Eine Abstimmung wird nicht erwartet. Der Ausschuss steht unter dem Vorsitz der Europäischen Kommission; Teilnehmer sind Vertreter der EU-Mitgliedstaaten. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Vertreter der Mitgliedstaaten können Fragen zur niederländischen Bewertung und zur Genehmigungsgrundlage stellen.

WIE GEHT ES WEITER?

Nach dem Treffen wird erwartet, dass die RDW über ein nicht-öffentliches Informationsaustauschsystem weitere Details zu ihrem Genehmigungsverfahren mit anderen europäischen Behörden teilt. Der TCMV tagt nur alle paar Monate, sodass eine Abstimmung frühestens im Juli erfolgen könnte. Realistischer erscheint ein Termin nach der Sommerpause, wobei eine vorläufige Sitzung für Oktober angesetzt ist. Bis zur Abstimmung können einzelne Länder damit beginnen, FSD selbst zu testen oder auf nationaler Ebene vorläufig zuzulassen.

DIE ABSTIMMUNG

Für die Annahme des RDW-Vorschlags ist eine ‚qualifizierte Mehrheit‘ erforderlich: 15 der 27 EU-Mitgliedstaaten, die zusammen mindestens 65% der EU-Bevölkerung repräsentieren, müssen zustimmen. Im Falle einer Annahme wäre die Technologie in der gesamten EU nutzbar, wenngleich ablehnende Staaten weiterhin rechtliche Schritte einleiten könnten.

Sollte der Vorschlag abgelehnt werden, könnte FSD zwar weiterhin von einzelnen Mitgliedstaaten vorläufig zugelassen werden. Dies gilt jedoch aufgrund der Schwierigkeiten, die unterschiedliche Regeln im europäischen Binnenmarkt mit sich bringen würden, als unwahrscheinlich.

Nach einer erfolgreichen Abstimmung würde die Europäische Kommission den Prozess einleiten, das Kraftfahrzeugrecht anzupassen, um die neue Technologie in das reguläre Regelwerk zu integrieren.