Vier Stunden und 19 Minuten verbringt eine Frau in Österreich durchschnittlich pro Tag mit unbezahlter Sorgearbeit. Bei Männern sind es pro Tag zwei Stunden und 29 Minuten. Zur unbezahlten Sorgearbeit zählt beispielsweise die Kinderbetreuung, die Haushaltsführung sowie die Pflege und Betreuung von älteren oder kranken Angehörigen, erklärt Barbara Bühler, die stellvertretende Obfrau des niederösterreichischen Armutsnetzwerks. Die Forderung, die unbezahlte Sorgearbeit innerhalb einer Beziehung fair, also 50:50, aufzuteilen, ist nicht neu.

Schon vor rund 30 Jahren sorgte eine politische Kampagne der damaligen SPÖ-Frauenministerin Helga Konrad für Aufruhr. Konrad schlug vor, dass Männer per Gesetz verpflichtet werden, die Hälfte der Hausarbeit zu erledigen, und stellte die Kampagne unter den Titel „Ganze Männer machen halbe-halbe“. Trotz der Langfristigkeit dieser beziehungsweise ähnlicher Forderungen sei man auch 30 Jahre später von „Halbe-Halbe“ noch weit entfernt, sagt Bühler.

Das Problem sei nicht nur die Unausgeglichenheit der Arbeit, sondern vor allem die Tatsache, dass sich die Mehrarbeit der Frauen nicht in deren Pensionen widerspiegelt. Im Jahr 2024 betrug die durchschnittliche Alterspension bei Frauen in Österreich 1.563 Euro, bei Männern 2.620 Euro. Das entspreche einem Unterschied von 40 Prozent, informiert Bühler. Wer in Österreich alleine in einem Haushalt lebt und weniger als 1.661 Euro verdient, liegt unter der Armutsgefährdungsschwelle. Das bedeutet, dass eine durchschnittliche Frau, die in Österreich in Pension ist, auch armuts- oder ausgrenzungsgefährdet ist.

Pflegende Angehörige haben die Möglichkeit einer freiwilligen Pensionsversicherung

„Mehr unbezahlte Arbeit führt dazu, dass Frauen weniger Zeit für bezahlte Arbeit haben. Und genau das wirkt sich direkt auf ihre Pension aus“, sagt Bühler. In Österreich seien 51 Prozent der Frauen, aber nur 14 Prozent der Männer teilzeitbeschäftigt. Als Hauptgrund für die Teilzeitbeschäftigung geben rund 40 Prozent der Frauen Betreuungspflichten an. Dem gegenüber stehen sieben Prozent der teilzeitbeschäftigten Männer, die Betreuungspflichten als Grund dafür angeben.

„Geringere Einkommen, Teilzeitbeschäftigung und weniger Versicherungsmonate sind ein schädlicher Cocktail für die Pensionen von Frauen“, betont AKNÖ-Pensionsexpertin Ursula Janesch. Sie weiß, dass Männer im Schnitt vier bezahlte Erwerbsjahre mehr haben als Frauen. Diese Lücke ergibt sich einerseits durch das Gesetz: Frauen können momentan noch früher in die reguläre Alterspension gehen als Männer. Andererseits ist der Unterschied auf Lücken in den Versicherungsverläufen von Frauen zurückzuführen. Diese Lücken ergeben sich meist durch Betreuungspflichten, also dem Ausführen von unbezahlter Sorgearbeit.

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Viel bezahlte Arbeit, wenig Pension: Dieses Problem beleuchten Luzia Lagler, Beraterin beim Verein „Frauen für Frauen“ im Weinviertel, Barbara Bühler, stellvertretende Obfrau NÖ Armutsnetzwerk und AKNÖ-Pensionsrechtsexpertin Ursula Janesch.

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Katrin Schinewitz

Geht es um die häusliche Pflege von Angehörigen, müsse die Versicherungslücke nicht sein, informiert Janesch. Die Pensionsrechtsexpertin macht darauf aufmerksam, dass bei der Pflege eines nahen Angehörigen ab Pflegestufe 3 ein Antrag auf Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung gestellt werden kann. „Diese freiwillige Pensionsversicherung ist kostenlos und führt zu Versicherungszeiten beziehungsweise zu einer Erhöhung der künftigen Pension. Der Antrag kann ein Jahr rückwirkend beantragt werden“, sagt Janesch. Viele Frauen wüssten über diese Möglichkeit nicht Bescheid und verzichten somit auf eine höhere Pension. Janesch betont, dass pflegende Angehörige generell einen enorm hohen Informationsbedarf haben und bei plötzlichem Pflegebedarf oft Überforderung herrscht.

„Wer Sorgearbeit leistet, muss wissen, was das für die Pension bedeutet“

Um die aufgezeigten Probleme lösen zu können, brauche es Ansätze auf unterschiedlichen Ebenen, sagen Bühler, Janesch und Luzia Lagler, Beraterin beim Verein „Frauen für Frauen“ im Weinviertel. Die Forderungen der Expertinnen sind nicht neu und wurden schon mehrfach ausgesprochen. „Liegt die durchschnittliche Frauenpension unter der Armutsgrenze, dann brauchen wir zumindest eine kurzfristige Anhebung der Ausgleichszulage, also quasi der Mindestpension“, sagt Bühler. Langfristig müsse unbezahlte Sorgearbeit bei der Berechnung der Pension deutlich höher bewertet werden. Bühler fordert nicht, dass aus der unbezahlten Arbeit eine bezahlte Arbeit wird, „dann würde das System kollabieren“, sagt sie. Aber die unbezahlte Sorgearbeit müsse dennoch einen Einfluss auf die Pensionsberechnung haben, „schließlich baut unsere ganze Gesellschaft auf dieser unbezahlten Arbeit auf“, betont Bühler.

Auch eine verbindliche gesetzliche Regelung zur fairen Aufteilung zwischen den beiden Elternteilen wird von den Expertinnen befürwortet. „Es braucht klare Anreize und verpflichtende Modelle, die Väter stärker in die Verantwortung nehmen“, sagt Lagler. Auch die Tatsache, dass Frauen, manchmal auch für die gleiche Arbeit, weniger bezahlt bekommen als Männer, spielt hier eine Rolle. „Frauentypische Berufe müssen generell besser bezahlt werden“, fordert Janesch.

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Neben gesetzlichen Rahmenbedingungen brauche es für „Halbe-halbe“ auch die soziale Infrastruktur dazu. Bühler fordert eine „hochwertige und flexible Kinderbetreuung, die beiden Eltern die Vollzeiterwerbstätigkeit ermöglicht“. Vor allem im ländlichen Raum sei das nach wie vor ein Problem. Auch wohnortnahe und flexible Angebote der Pflege und Betreuung für pflegebedürftige Erwachsene würden Entlastung für Frauen schaffen.

Wichtig in dieser Debatte sei vor allem auch die Sichtbarkeit und Wertschätzung der unbezahlten Sorgearbeit. Außerdem müssen auch schon junge Frauen über die langfristigen, finanziellen Folgen von Teilzeit, Kinderbetreuung und Pflegearbeit aufgeklärt werden. „Wer Sorgearbeit leistet, muss wissen, was das für die eigene Pension bedeutet“, betont Bühler und fordert eine verpflichtende Aufklärung an Schulen.

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