Dazu zählte und zählt auch die private Security, die sich unter anderem um die Einlasskontrollen der Besucherinnen und Besucher kümmert. “Wir bekommen eine Warnmeldung betreffend einer bestimmten Person und geben diese an den Veranstalter weiter. Dieser muss dann entscheiden, ob er die betreffende Person weiterbeschäftigt oder nicht”, erläuterte Csefan. Es habe bereits einige Warnmeldungen gegeben. Solche können beispielsweise wegen Vorstrafen auftauchen, aber auch aufgrund politischer Aktivitäten, was von der Direktion für Staatsschutz/Nachrichtendienste überprüft wird. Sind die Warnmeldungen entsprechend konkret, “drängen wir natürlich darauf, dass der oder die Betreffende nicht im Umfeld des ESC beschäftigt bleibt”, so der Landesvizepolizeipräsident.