Eines sei für ihn jedenfalls klar: “Die vorliegende Anklage ist auf schwache Beine gestellt worden.” Es gebe “zahlreiche Beweise”, dass das Ganze “eben nicht so war”, wie es die Staatsanwaltschaft annehme, und sein Mandant folglich nicht der Täter sein könne. Kapferer verwies etwa auf ein vorliegendes Privatgutachten hinsichtlich des besagten Zigarettenstummels, das dies eindeutig dokumentiere und beweise. Auch würde das Oberlandesgericht Innsbruck in der Abweisung des Einstellungsantrags festhalten, dass es “keinen dringenden Tatverdacht” gegen den 42-Jährigen gebe, der auch für die Verhängung einer Untersuchungshaft notwendig wäre. Dies stimme, bestätigte Staatsanwaltschaftssprecher Hansjörg Mayr gegenüber APA. Sehr wohl werde vom OLG aber festgehalten, dass ein “konkreter Tatverdacht” bestehe.