Anklage auf „schwache Beine gestellt“
Letzteres bestätigte der Tiroler Anwalt des Beschuldigten, Mathias Kapferer, noch einmal gegenüber der APA: Er werde klarerweise erneut mit dem 42-Jährigen reden, auch was die Möglichkeit eines Anklageeinspruchs angeht. Was letzteren betrifft, sei es – abseits des konkreten Falles – eigentlich eher seine Vorgangsweise, einen solchen nur dann einzubringen, wenn es aus „formalen Gründen“ geboten sei. Sonst sei ein solcher Einspruch oft nicht das richtige Mittel, verwies der Rechtsanwalt auf die gängige juristische bzw. strafrechtliche Praxis und Erfahrung.