Die Mutter habe deshalb versucht einzugreifen, sei dabei von dem Kleintransporter erfasst worden und habe tödliche Verletzungen erlitten. Der Kleintransporter habe anschließend das Hoftor durchbrochen und sei gegen einen am Straßenrand geparkten Wagen geprallt. Das Kind blieb körperlich unverletzt. Die Ermittler gehen nach ersten Erkenntnissen davon aus, dass der Zehnjährige mit dem Einverständnis der Mutter am Steuer saß. Das Fahrzeug sollte wegen Gartenarbeiten umgeparkt werden.
Die Staatsanwaltschaft beauftragte einen Unfallgutachter, um den genauen Hergang zu klären und auch zu prüfen, ob es womöglich technische Mängel am Fahrzeug gab. Formal leitete sie ein Todesermittlungsverfahren ein. Kinder unter 14 Jahren sind in Deutschland nicht strafmündig. (APA/dpa)