„Auch wenn das Hearing ordnungsgemäß und professionell durchgeführt wurde und die Hearingkommission, die ausschließlich aus Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung besteht, einen einstimmigen Vorschlag der bestgeeigneten Kandidatinnen und Kandidaten erarbeitet hat, soll damit sichergestellt werden, dass bei der Bestellung der neuen Abteilungsleitung kein fahler Beigeschmack zurückbleibt“, wird Eber zitiert. Die Entscheidung soll nun erst nach der Wahl, im September-Gemeinderat, fallen.