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Köln – Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Bundesbehörde den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten hat. Die AfD hatte gegen die Einstufung geklagt.
Alice Weidel spricht von großem Erfolg
Das Gericht hat dem Eilantrag der Partei nun im Wesentlichen stattgegeben. Wie das Gericht weiter entschieden hat, muss der Verfassungsschutz auch die Bekanntgabe einer solchen Einstufung vorerst unterlassen.
Die AfD-Chefs Alice Weidel (47) und Tino Chrupalla (50) erklärten gegenüber BILD: „Dieses Urteil ist ein bedeutender Erfolg für Rechtsstaatlichkeit und demokratische Fairness. In einer Demokratie entscheiden nur die Wähler, wer am politischen Wettbewerb teilnehmen darf.“
Das Urteil kann beim Oberverwaltungsgericht Münster angefochten werden. Zudem steht das Hauptsacheverfahren noch aus. Bis die Entscheidungen vorliegen, darf die Bundespartei nicht mehr als gesichert rechtsextremistisch bezeichnet werden. Beobachter werten die Entscheidung als Klatsche für den Verfassungsschutz.
Gericht sieht verfassungsfeindliche Tendenzen
Nach Auffassung des Gerichts liegt zwar eine hinreichende Gewissheit vor, dass es innerhalb der AfD Bestrebungen gibt, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind. Für die gesamte Partei lasse sich daraus jedoch keine verfassungsfeindliche Grundtendenz ableiten. Das Bundesamt für Verfassungsschutz war am 2. Mai 2025 zu einer anderen Einschätzung gekommen. Der Inlandsgeheimdienst teilte damals mit, der Verdacht habe sich bestätigt.
Am 2. Mai hatte die damals nur noch geschäftsführende Innenministerin Nancy Faeser (55, SPD) über das Gutachten informiert. Die Neu-Einstufung sei „klar und eindeutig“. Es habe keinen politischen Einfluss auf die Ersteller gegeben. Laut Verfassungsschutz fußt der AfD-Befund „auf einer äußerst sorgfältigen gutachterlichen Prüfung“ über rund drei Jahre.

Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) kritisiert den Schnellschuss kurz vor Ende der Ampelregierung
Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Verfassungsschutz legt bisher nicht alle Quellen offen
Das am Donnerstag verkündete Urteil ist jedoch kein Persilschein für die AfD. Die Richter betonen ausdrücklich, „dass weiterhin der starke Verdacht gegen die Antragstellerin besteht, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu entfalten“. Ein Grund für die Entscheidung im Eilverfahren ist, dass der Verfassungsschutz seine Quellen bislang nicht offenlegt. Deshalb könne das Gericht nicht zulasten der AfD annehmen, dass intern weitergehende Pläne verfolgt werden, als sich aus öffentlich zugänglichen Quellen ersehen lasse.
Sachsens Innenminister kritisiert „Schnellschuss“
Sachsens Innenminister Armin Schuster (64, CDU) kritisiert das Vorgehen des Bundesamtes und der damaligen Bundesregierung. Schuster zu BILD: „Mit einem politisch motivierten Schnellschuss aus der Hüfte hat die alte Ampelregierung den deutschen Sicherheitsbehörden einen Bärendienst erwiesen.“
Ungeachtet dieses Urteils gelten inzwischen fünf AfD-Landesverbände als „gesichert rechtsextremistisch“ oder „gesichert rechtsextrem“. Im Februar 2026 kam Niedersachsen neu dazu. Zuvor galt die Einstufung für die Landesverbände Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg.