Insofern das Geicht zu dem Ergebnis komme, es lägen hinreichende Beweistatsachen für eine Verdachtsberichterstattung vor, sei dies “evident rechtsfehlerhaft”, hieß es in einer Erklärung. Weitere, von dem Landgericht angeführte Zurückweisungsgründe seien ebenfalls “nicht nachvollziehbar”. Es sei sofort Beschwerde am Oberlandesgericht in Hamburg eingereicht worden, so die Anwälte von Ulmen.