Die rechtsnationale Regierung Ungarns hat vor dem Europäischen Gerichtshof eine Niederlage erlitten. In einem schon länger laufenden Verfahren urteilte das oberste Gericht der EU, dass das Land gegen die Meinungsfreiheit verstoßen habe. Geklagt hatte die EU-Kommission.

In dem Fall geht es um den wichtigsten unabhängigen Radiosender Ungarns, Klubrádió. Dessen Sendelizenz war Anfang 2021 nach fast 20 Jahren auf Sendung nicht verlängert worden. Die ungarische Medienbehörde hatte mehrere Verstöße gegen Vorschriften bemängelt und die neue Lizenz verweigert. Klubrádió habe zweimal gegen
seine Verpflichtung zur monatlichen Übermittlung der Sendequoten
verstoßen, begründete die Medienbehörde den Vorgang damals.

Die Sendefrequenz wurde neu ausgeschrieben, die
Bewerbung von Klubrádió dafür wurde allerdings für ungültig erklärt. Seitdem läuft der Sender nur noch online. Die Gäste seiner politischen Talkshows kritisieren häufig die Politik der Regierung.

EU-Kommission muss prüfen, ob Ungarn das Urteil umsetzt

Nach Feststellungen des EuGH verletzte Ungarn mit dem Vorgehen die in der Charta der EU-Grundrechte verankerte Meinungs- und
Informationsfreiheit. Die Verstöße, die dem Klubrádió vorgeworfen worden
seien und die zum Lizenzentzug geführt hätten, seien „entweder
geringfügige formale Ungenauigkeiten“ oder beträfen Aspekte, „die als
solche nicht dazu führen dürften, dass ein Radiosender seine Tätigkeit
nicht fortsetzen kann“.

Konkrete Folgen hat das Urteil für Ungarn zunächst nicht. Stellt der
EuGH eine Vertragsverletzung fest, muss der betreffende Mitgliedstaat der EU der Entscheidung nach Gerichtsangaben „unverzüglich“ nachkommen. Die EU-Kommission muss dann prüfen, ob das Land
das Urteil umsetzt. Kommt sie zu der Auffassung, dass dies nicht der
Fall ist, kann sie erneut klagen und finanzielle Strafen beantragen.

Weitere Verfahren gegen Ungarn

Das Verfahren war eines von mehreren, die gegen Ungarn vor dem EuGH wegen mutmaßlicher Verstöße gegen EU-Recht laufen oder liefen. Ungarns
rechtsnationalistischem Regierungschef Viktor Orbán wird vorgeworfen,
kritische Stimmen in Justiz, Medien und Zivilgesellschaft systematisch
zu unterdrücken sowie die Rechte von Minderheiten einzuschränken. Orbán steht der EU kritisch gegenüber und gilt als einer der letzten Verbündeten Russlands in der Europäischen Union.

© Lea Dohle

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Unter Orbán stehen die staatlichen Medien vollständig unter Kontrolle der Regierung. Mehrere private Medien wurden entweder geschlossen oder von regierungsnahen Eigentümern übernommen. Im vergangenen Jahr kaufte eine Mediengruppe, die zur Hälfte einem regierungsnahen Unternehmer gehört, mehrere Medienmarken, darunter auch Ungarns wichtigste Boulevardzeitung. Im Jahr 2025 belegte Ungarn in der Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen Platz 68. Vor Orbáns Amtsantritt im Jahr 2010 hatte das Land noch auf Platz 23 gelegen.

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