Anfang April hatte in St. Pölten der viel erwartete Prozess gegen einen steirischen Winzer begonnen, der im März des Vorjahres eine wohlhabende Frau aus Sichelbach (Gemeinde Kirchstetten) durch die Verabreichung einer tödlichen Dosis des Schlafmittels Natrium-Pentobarbital getötet haben sollte – am sechsten Prozesstag gab es nun ein Urteil: Der 58-Jährige wurde freigesprochen.
Schon zuvor hatte der prominente Weinbauer die Vorwürfe stets vehement bestritten. Er betonte stets, im Rahmen der gesetzlich erlaubten Sterbehilfe gehandelt zu haben. Für die Geschworenen war das letztlich überzeugend: Sie erklärten ihn mit sieben zu einer Stimme und drei zu fünf Stimmen für unschuldig. Der bereits wegen Betrugs vorbestrafte 58-Jährige war auch wegen des versuchten Versicherungsbetrugs angeklagt. In diesem Punkt hatte sich der Angeklagte von Beginn an geständig gezeigt. Die Geschworenen befanden ihn mit acht zu null Stimmen schuldig.
Er wurde wegen des Vergehens des schweren Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, 16 Monate davon bedingt. Weil der Winzer bereits seit Sommer 2025 in Untersuchungshaft saß, ist er wieder auf freiem Fuß. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Staatsanwältin forderte lebenslange Haft
Die Staatsanwältin hatte zuvor eine lebenslange Haftstrafe für den Mann gefordert: In ihrem Schlussplädoyer hatte sie etwa betont, dass „eine Gesamtschau“ und „eine geschlossene Indizienkette“ die Schuld des Winzers beweise. Der 58-Jährige habe sich „absolut unglaubwürdig verhalten“ und sich auch „immer wieder selbst widersprochen“. Hätte der Angeklagte vorschriftsmäßig gehandelt, „gäbe es einfach nur eine Version“.
Bernhard Lehofer hingegen, der den Winzer gemeinsam mit Michael Dohr verteidigte, verwies darauf, dass vier als Zeugen befragte Ärzte zu Protokoll gegeben hätten, dass die 71-Jährige nicht mehr leben hätte wollen. Gegenteiliges sei eine „ganz, ganz schwach begründete These der Staatsanwaltschaft“. Der Jurist trat für einen Freispruch vom Mordvorwurf ein. Dohr wiederum sprach mehrfach von „der Intimität des Sterbens“. Keiner wisse, was zwischen der 71-Jährigen und dem Winzer kurz vor dem Tod der Frau – die niemand anderen einweihen habe wollen – gesprochen worden sei. Der Angeklagte selbst unterstrich zum Abschluss, „pietätvoll“ und „in bestem Wissen und Gewissen“ nach dem Sterbeverfügungsgesetz gehandelt zu haben.
Winzer war bereits seit 2022 Alleinerbe
Im Verlauf des Verfahrens rückten neben den Umständen des Todes auch persönliche und finanzielle Verbindungen zwischen den Beteiligten in den Fokus. So beschäftigte sich das Gericht unter anderem mit Testamenten, Schenkungen und Vermögensfragen. Laut Anklage sollte der Beschuldigte bereits Jahre zuvor als Erbe eingesetzt worden sein und sich in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben. Die Verteidigung wies einen möglichen finanziellen Beweggrund entschieden zurück.
Zusätzliche Aufmerksamkeit erlangten im Ermittlungsverfahren Aufnahmen eines Pflegers der Frau, die Gespräche zwischen dem Angeklagten und der Verstorbenen dokumentieren sollen. Ausschlaggebend waren diese Dinge letztlich nicht. Die Verteidigung des Mannes hält sich noch offen, gegen die verhängte Strafe wegen des Versicherungsbetrugs Rechtsmittel einzulegen.

Mord oder Sterbehilfe?

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