Ein außergewöhnlicher Einsatz für den Tierschutz oder eine erfolglose Aktion? Über die Freilassung des Wals wird weiter gestritten. Nun meldet sich die Reederei der „Robin Hood“ zu Wort und widerspricht zahlreichen Darstellungen über den Ablauf.
Auch Tage nach der umstrittenen Freilassung des Buckelwals in der Nordsee sorgt der Ablauf weiter für Streit. Die JEB Bereederungsgesellschaft, zu der auch das Schiff „Robin Hood“ gehört, hat in einer Stellungnahme erklärt, dass zahlreiche Darstellungen über den Ablauf der Rettungsaktion falsch seien. Laut der Mitteilung gab die Hamburger Anwaltskanzlei Cronemeyer Haisch auch an, dass die Persönlichkeitsrechte der Crew angegriffen wurden.
Besonders deutlich widerspricht das Unternehmen dem Vorwurf, der Wal sei durch das eigenmächtige Vorgehen der Crew verletzt worden. In der Stellungnahme heißt es dazu: „Durch den erhöhten Seegang ist der Wal gegen die Längsschotten der Barge gestoßen und hat sich Kratzer zugezogen.“ Es wird betont, dass die Crew ausschließlich für den Transport verantwortlich gewesen sei.
Eine private Initiative hatte die Bergung des Wals an der Ostseeküste und den Abtransport gen Nordsee organisiert. Mehrere Schiffe und Teammitglieder der Initiative waren dabei.
Die Freilassung sei bereits am Freitag, dem 1. Mai, eingeleitet worden, erklärte nun die Kanzlei, „auf Anweisung der Privatinitiative“, wie es heißt. Das Absperrnetz sei entfernt worden, wodurch die Barge offen gewesen sei.
Zur Unterstützung des Wals sei ihm mit Schläuchen eine Schlinge umgelegt worden, „in Umsetzung der Vorgaben durch die Privatinitiative“, wie es heißt. Die Freisetzung sei allerdings nicht gelungen und der Versuch bei Einbruch der Dunkelheit abgebrochen worden.
Freisetzung im zweiten Anlauf
Am Folgetag sei der zweite Versuch erfolgt. Jeffrey Foster vom Whale Sanctuary Project in den USA habe diesen begleitet. Er war auch nach früheren Angaben der Privatinitiative an Bord des Lastkahns. Laut jüngster Kanzlei-Mitteilung ließ der erhöhte Seegang einen sicheren Personentransfer von weiteren Mitgliedern der Privatinitiative aufgrund des damit verbundenen Risikos nicht zu.
Erneut sei mittels Schläuchen eine Verbindung zum Wal hergestellt worden. Er sei freigekommen. „In diesem Moment wurden die Schläuche sofort gelöst.“ Die „Robin Hood“ driftete demnach seitwärts. Der Wal habe frei weiterschwimmen können. „Er hat nochmals geatmet, ist sodann halbtauchend an den Schiffen vorbeigeschwommen und dann abgetaucht.“ Die Bereederungsgesellschaft und die Crew hätten alles dafür getan, dass der Wal möglichst unbeschadet und so schnell wie möglich in Freiheit gelangt.
Die Vorwürfe, Crewmitglieder hätten sich gleichgültig und tierverachtend verhalten, weist die Reederei laut „Nordkurier“ zurück. Auch sei die Behauptung, dass die Tierärztin der „Fortuna B“, Frau Dr. Tönnies, „ohne berechtigten Grund an Bord zurückgelassen worden sei“, unwahr.
Zustand und Verbleib des Wals unbekannt
Angaben zum genauen Ablauf der Freisetzung lassen sich nicht unabhängig überprüfen. Der Wal war etwa 70 Kilometer vor dem norddänischen Skagen freigesetzt worden.
Tierschutzorganisationen hatten die langfristigen Überlebenschancen des Wals übereinstimmend als sehr gering eingeschätzt. Aktuelle Angaben zum Zustand und Aufenthaltsort des Tieres lagen bis zuletzt nicht vor.
Von Mecklenburg-Vorpommerns Umweltministerium kam zuletzt Unmut über die fehlenden Informationen zum Ort und Zustand des Wals. Demnach war mit der Initiative vereinbart worden, dass ein GPS-Sender am Wal angebracht wird und Peildaten übermittelt werden. Das sei bislang nicht eingehalten worden, hieß es zuletzt. Karin Walter-Mommert, eine Geldgeberin der Initiative, hatte gesagt, ein Sender liefere zwar Signale, eine Ortung des Tieres sei aber unmöglich.
jm mit dpa