Das ist der einzelne Betroffene. Aber über ihn hinaus?
Uns als professionelle Bergführer trifft es nicht, weil wir ohnehin am strengsten beurteilt werden. Aber viele Ehrenamtliche, zum Beispiel Vereinsführer, und Leute, die privat mit jemandem gehen, machen sich schon große Sorgen: Darf ich jetzt keinen mehr mitnehmen?
Es fürchten sich meist die Falschen. Diejenigen, die alles grundsolide machen, denken oft auch am meisten nach, und die, die vielleicht etwas überlegen sollten, haben oft weniger Sorgen. Grundsolide heißt: Wetterinfos einholen, eine für alle geeignete Route wählen und nach den gängigen Sicherheitsmaßstäben mit passender Ausrüstung durchführen. Du musst das machen, was du als Mensch am Berg für dich und deinen Begleiter machen kannst. Dazu kommt aber, dass Bergsteigen immer ein Restrisiko hat. Es muss beiden Seiten klar sein: Es kann immer was passieren. Und es gibt das Thema Eigenverantwortung der Leute, die mitgehen. Nur hören das nicht alle so gerne.

Ronald Newerkla ist Sportpsychologe, Bergführer und Lehrbeauftragter an der Universität für Weiterbildung Krems Ronald Newerkla
Es gibt auch das Schicksal.
Ja, das hat der Richter schon in der Vergangenheit oft betont: Es muss nicht zu jedem Unfall ein Schuldiger gesucht werden, es gibt auch Dinge, da kann keiner was dafür. Und oft besteht am Berg eine sogenannte Gefahrengemeinschaft: Ebenbürtige Partner machen eine Tour gemeinsam und ,,teilen“ somit auch Risiken, sind sich derer bewusst und nehmen sie zu einem hohen Grad selbstverantwortlich in Kauf.
Was sagt man sich in der Bergführerszene so zu dem Urteil?
Was uns selbst betrifft, haben wir keine Befürchtung, weil wir wissen, dass wir ohnehin auf dem Prüfstand stehen, wenn etwas passiert ist, und sowieso ermittelt wird. Aber was ich ziemlich sicher sagen kann über mich, und da wäre wahrscheinlich jeder Kollege auch nicht anders: Wir wären nicht weggegangen, wir verlassen keine Leute. Selbst wenn es unser Todesurteil sein kann. Wir gingen nicht allein vom Berg ab. Das ist einfach eine prinzipielle Haltung, die wir haben, sonst hätten wir auch den Beruf nicht ergriffen.
»Der Richter hat klar differenziert, bis wann was zu tun gewesen wäre.«
Ronald Newerkla
Sportpsychologe, Bergführer, Lehrbeauftragter an der Universität für Weiterbildung Krems
Am Großglockner herrschte an jenem Abend eine extreme Ausnahmesituation.
Stimmt, und das muss man dem Mann auch wirklich zugutehalten. Der Richter hat auch hier vorbildlich agiert: Er hat klar differenziert, bis wann was zu tun gewesen wäre, nämlich ein Abbruch, und ab wann die beiden bereits in einer Ausnahmesituation waren, in der durch den enormen Stress auch die Gehirnfunktionen nur mehr eingeschränkt gegeben waren. Da wäre es auch nicht mehr angebracht, vom warmen Gerichtssaal aus lässig zu urteilen.
Also was sind die Lehren?
Den Unfällen und Schicksalen anderer sollten wir nicht mit vorschneller Besserwisserei begegnen, sondern mit Anstand und Respekt, und daraus versuchen, für das eigene Handeln die Lehren zu ziehen. Für sich lernen wäre das Zauberwort.