Die Strabag hatte Rasperia 2022 nicht an der außerordentlichen Hauptversammlung teilnehmen lassen, weil ihre Aktionärsrechte aufgrund von Sanktionen “eingefroren” sind. Die Russen zogen vor Gericht und der Fall landete schließlich beim OGH. Dieser rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Die Luxemburger Richter entschieden im März dann aber in einem anderen Fall, dass das sanktionsrechtliche Einfrieren von Anteilen auch zum Verlust des Teilnahme- und Stimmrechts bei Hauptversammlungen führe, wie die Strabag damals mitgeteilt und sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt gesehen hatte.