Rechtlich offen ist, ob die Schuldanerkennung ohne Zahlung des Schadenersatzes reicht, um ein Verfahren zu “erledigen”, sodass keine Vorabentscheidung des EuGH mehr gefragt ist. Hintergrund dazu ist, dass der EuGH ausschließlich zu konkreten, offenen Verfahren Rechtsmeinungen abgibt, nicht aber im Sinne eines “Rechtsgutachtens” zu grundsätzlichen Rechtsfragen. Sollten also die konkreten österreichischen Verfahren durch die Anerkennung der Verantwortung von VW erledigt sein, gäbe es keine Rechtsgrundlage für eine Entscheidung des EuGH mehr. Poduschka bestreitet dies, aus seiner Sicht bleiben grundlegende europarechtliche Fragen offen, solange die Schadenhöhe nicht auch anerkannt wird. Auf deren Klärung hoffe er weiter. Er wirft VW “Machtmissbrauch” vor, weil der Autokonzern alles versuche, um Entscheidungen des Höchstgerichts der EU zum Motor EA288 zu verhindern.