Ein 51-jähriger Afghane ist am Dienstag am Landesgericht Wien nicht rechtskräftig des versuchten Mordes an seiner Tochter schuldig gesprochen worden. Er wurde nicht rechtskräftig zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte im November 2025 mehr als ein Dutzend Mal mit einem Küchenmesser auf die 15-Jährige eingestochen. Laut der Staatsanwältin, um „die Familienschande zu tilgen“, denn das Mädchen hatte einen gleichaltrigen Freund. Das Problem: Er war weder Muslim noch Afghane.
Im Prozess hatte sich der Mann zunächst schuldig bekannt. Verteidiger Peter Philipp beschrieb die Tat als „unverzeihlich“, aber „es ist einfach die Kultur bei ihnen“. Im Laufe der Befragung distanzierte sich der Vater allerdings immer weiter von seinem Geständnis. Seine Tochter habe schon länger Probleme gemacht, sei tagelang nicht zuhause gewesen und habe die Schule abgebrochen, zählte er auf. Einen Streit wegen der Beziehung mit dem Rumänen habe es nicht gegeben: „Jede Frau kann einen Freund haben.“
Der Mann ist 2004 aus Afghanistan nach Österreich geflohen. Ein psychiatrischer Gutachter sprach von einer „grandiosen Integrationsleistung“. Der Mann habe sich bis zur Tat im November 2025 stets unauffällig verhalten.
Das Opfer hatte in seinen früheren Einvernahmen die Tat des Vaters mit seinem Freund in Zusammenhang gebracht. Vor Gericht nahm die Tochter den Angeklagten aber in Schutz. Sie liebe ihren Vater, sie sei einfach zu rebellisch gewesen. (APA)