Das Landesgericht Innsbruck hat am Montag, den 18. Mai 2026, beim ersten Verhandlungstag im Insolvenzverfahren der Laura Privatstiftung den Großteil der angemeldeten Milliardenforderungen vorerst abgewiesen. Von den insgesamt geforderten 1,7 Milliarden Euro stuften die Behörden zunächst nur 32,7 Millionen Euro als berechtigt ein.
Wie die Gläubigerschutzverbände KSV1870, Creditreform und AKV Europa am Montag mitteilten, entfällt die Mehrheit der abgelehnten Ansprüche auf einen Investor aus Luxemburg und die arabische Mubadala-Gruppe. Der Staatsfonds aus Abu Dhabi fordert allein rund eine Milliarde Euro, nachdem ein Genfer Schiedsgericht die von René Benko mitbegründete Stiftung zuvor zur Zahlung von über 900 Millionen Euro verpflichtet hatte.
Die Ablehnung der arabischen Forderungen hat laut dem AKV rein formale Gründe, da die österreichische Vollstreckbarkeitsbestätigung der Schweizer Schiedssprüche fehlt. Der Insolvenzverwalter Stefan Geiler berichtete in der Verhandlung von den umfassenden Mühen, sich einen Überblick über die sehr komplexe Unternehmensstruktur zu verschaffen.

Das Verfahren wird laut Einschätzung der Gläubigerschützer viele Jahre in Anspruch nehmen, um eine geordnete Abwicklung im Sinne der Gläubigerschutzinteressen zu gewährleisten. Aktuell versucht die Insolvenzverwaltung unter anderem, acht Millionen Euro an blockierten Bankguthaben aus Liechtenstein abzurufen und die Kunstsammlung der Stiftung zu versteigern.
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Zudem deckten Recherchen des Magazins News auf, dass kurz vor der Insolvenzanmeldung im März 2026 wesentliche Immobilienpakete in Innsbrucker Toplagen für über 30 Millionen Euro an Tiroler Unternehmer veräußert wurden. Die Kanzlei des jetzigen Insolvenzverwalters war dabei im Vorfeld als Vertragsverfasser involviert.
In einem der Kaufverträge wird die Rolle der Kanzlei konkretisiert.

„Die Vertragsverfasser […] haben im Zusammenhang mit der Ausarbeitung dieses Vertrages die Interessen der Käuferin wahrgenommen“ , heißt es im Dokument.
Insolvenzverwalter Geiler betonte gegenüber Medien, dass man die Verkäufe dem Insolvenzgericht vollumfänglich offengelegt habe und diese rechtlich nicht die insolvente Mutterstiftung, sondern eigenständige Enkelgesellschaften betrafen.
Die Gerichtssprecherin in Innsbruck bestätigte diesen zeitlichen Ablauf der Information.

„Dr. Stefan Geiler hat bereits in seinem ersten Bericht an das Insolvenzgericht offengelegt, dass einer seiner Kanzleipartner (also nicht er selbst) als reiner Vertragsverfasser und Treuhänder in die vor der Insolvenzeröffnung erfolgte Veräußerung von zwei Immobilienpaketen eingebunden war, welche jedoch nicht im Eigentum der Laura Privatstiftung selbst, sondern von (nach wie vor) nicht insolventen ‚Enkelgesellschaften‘ standen“ , erklärte die Sprecherin.
Nach einer weiteren Nachfrage zu den genauen Hintergründen der getätigten Transaktionen präzisierte das Gericht die Umstände der Meldung nochmals.
„Dieser Verpflichtung ist der Insolvenzverwalter bereits im Vorfeld seiner Bestellung durch Bekanntgabe der Einbindung seines Kanzleipartners als Vertragserrichter/Treuhänder nachgekommen“ , teilte die Sprecherin mit.

Der Masseverwalter muss nun im laufenden Verfahren prüfen, ob die erzielten Kaufpreise der Immobilien angemessen waren oder ob rechtliche Anfechtungsmöglichkeiten für die Insolvenzmasse bestehen.