Gemäß ÖPUL 2023 gelten auf Grünland-Biodiversitätsflächen zeitlich verzögerte Schnittzeitpunkte bzw. nutzungsfreie Zeiträume. Aufgrund der besonderen Situation im Frühjahr 2026 wird bei Grünland-DIV-Flächen ermöglicht:bei Variante DIVSZ (späterer 1. Schnittzeitpunkt):Nutzung mit 2. Mahd einer vergleichbaren FlächeDer frühestmögliche Nutzungstermin wird um 2 Wochen vorverlegt. Es werden dabei auch die Vorverlegungstage aufgrund der früheren Vegetation (mahdzeitpunkt.at) berücksichtigt:in den Bezirken Gmünd, Zwettl, Krems, Hollabrunn, Horn, Waidhofen/Thaya: frühestens ab 27. Mai, jedenfalls ab 26. Juniim restlichen NÖ: frühestens ab 28. Mai, jedenfalls ab 27. Juni.bei Variante DIVNFZ (nutzungsfreier Zeitraum):Der nutzungsfreie Zeitraum nach der ersten Nutzung (Weide oder Mahd) wird von 9 auf 7 Wochen verkürzt.Diese frühzeitig genutzten DIV-Grünlandflächen erhalten ebenso keine UBB- oder Bioprämie. Sie sind im MFA 2026 mit „OPUBB“ bzw. „OPBIO“ zu codieren (=Korrektur MFA 2026 erforderlich).